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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Schuldenerlaß für Kenia und umweltpolitische Konditionalität (G-SIG: 11005023)

Vorlage einer Liste der geplanten Umweltschutz-Investitionen als Bedingung für einen Schuldenerlaß für Kenia, Bau eines Büro- und Verwaltungskomplexes der "Kenya Times" im öffentlichen Uhuru Park in Nairobi, Demarche der Bundesregierung bei der kenianischen Regierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.02.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/621912.01.90

Schuldenerlaß für Kenia und umweltpolitische Konditionalität

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im September 1989 wurde seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Nairobi eine Vereinbarung unterzeichnet, die für Kenia einen Schuldenerlaß in Höhe von 817 Millionen DM vorsieht. An diesen Schuldenerlaß wurden jedoch folgende umweltpolitische Bedingungen geknüpft:

  • Zum einen sollen die Gelder, die ansonsten für den Schuldendienst hätten eingesetzt werden müssen, für Investitionen im Umweltschutz bereitgestellt werden.
  • Zum anderen ist die kenianische Regierung aufgefordert, der Bundesregierung eine Liste der geplanten Maßnahmen vorzulegen und die Bundesregierung über die Verwendung entsprechender Gelder zu unterrichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

a) Ist die kenianische Regierung dieser Aufforderung bisher nachgekommen?

b) Wenn ja, welche Informationen über geplante und bereits in Angriff genommene Projekte liegen der Bundesregierung vor?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Uhuru Park in Nairobi, der als Grünfläche für die Bürger der Stadt einen hohen Erholungs- und Freizeitwert hat, der Bau eines größeren Bürokomplexes der Kenya Times geplant ist?

Wenn nein, wird sich die Bundesregierung in dieser Frage sachkundig machen?

3

Falls die in Frage 2 enthaltenen Informationen zutreffen und der Bau eines solchen Büro- und Verwaltungskomplexes in einem öffentlichen Park vorgesehen ist:

Teilt die Bundesregierung unsere Ansicht, die auch in der Äußerung von Prof. Wangari Maathai, der Koordinatorin des Green Belt Movement, einer Umweltschutzinitiative in Nairobi, „Was hier in Nairobi geschieht, würde man im Hyde Park in London oder im Central Park in New York niemals wagen.", zum Ausdruck kommt, daß Ausländer (Haupteigner der Kenya Times ist ein Brite) in Ländern der sogenannten Dritten Welt weit weniger Rücksicht auf die Umwelt nehmen als in ihrer Heimat?

4

Wird sich die Bundesregierung angesichts der mit dem Schuldenerlaß verbundenen Forderungen nach Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen bei der kenianischen Regierung für den Erhalt des Uhuru Parks einsetzen, da gerade in den Ballungszentren der Dritten Welt Naherholungsmöglichkeiten für ein menschenwürdiges Leben der städtischen Bevölkerung zunehmend an Bedeutung gewinnen?

Bonn, den 12. Januar 1990

Frau Eid Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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