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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Friedensgespräche zwischen der eritreischen Volksbefreiungsbewegung (EPLF) und der äthiopischen Regierung (G-SIG: 11005027)

Teilnahme der UNO an Gesprächen zwischen EPLF und äthiopischer Regierung zur Beilegung des Bürgerkriegs

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.02.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/624717.01.90

Friedensgespräche zwischen der eritreischen Volksbefreiungsbewegung (EPLF) und der äthiopischen Regierung

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Friedensgesprächen zwischen der eritreischen Volksbefreiungsbewegung und der äthiopischen Regierung unter dem Vorsitz von Jimmy Charter in Nairobi im November letzten Jahres sowohl die äthiopische Regierung als auch die eritreische Volksbefreiungsbewegung als auch Jimmy Charter mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben, daß — wie die EPLF vorschlug — u. a. auch die OAU und die UNO als Beobachter zu diesen Gesprächen einzuladen sind?

2

Welches sind die Gründe für die UNO, eine solche Einladung, die doch per Unterschrift von allen Seiten gewünscht wurde, nicht anzunehmen?

3

Anerkennt die Bundesregierung die Verantwortung der UNO, im Eritrea-Äthiopien-Konflikt eine Rolle zu spielen hinsichtlich der Tatsache, daß nachweislich die 1952 von der UNO beschlossene Föderation zwischen Eritrea und Äthiopien gemäß UNO-Resolution 390-A (V) von seiten Äthiopiens außer Kraft gesetzt wurde und in dem „Abschlußbericht des UN-Kommissars in Eritrea" von 1952 ganz klar gesagt wird: ,,If the federal act were violated, the general assembly could be seized of the matter" (ebenda, Seite 20)?

4

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit die UNO als Beobachterin bei zukünftigen Gesprächen zwischen der äthiopischen Regierung und der eritreischen Volksbefreiungsbewegung zugegen sein wird?

Bonn, den 17. Januar 1990

Frau Eid Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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