Schäden in Atomkraftwerken bei Materialien aus dem Werkstoff Inconel X 750
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei bundesdeutschen Atomkraftwerken sind Schäden an Strukturmaterialien der Reaktorkerne festgestellt worden. Dabei stellte sich heraus, daß die Komponenten aus dem Werkstoff Inconel X 750 Schäden aufwiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Seit wann ist bekannt, daß Strukturmaterialien, die aus dem Werkstoff Inconel X 750 konstruiert sind, in bundesdeutschen Atomkraftwerken Schäden zeigen?
Bei welchen Komponenten von Reaktorbauteilen sind bisher Schäden festgestellt worden?
In welchen Atomkraftwerken sind jeweils die unter Frage 2 genannten Schäden zu welchen Zeitpunkten erstmals festgestellt worden?
Welche Funktion haben die unter Frage 2 genannten Komponenten im Normalbetrieb bei Vollastabgabe?
Welche Ereignisfolgen können eintreten, wenn bei Störfällen die unter Frage 2 genannten Komponenten jeweils einen vollständigen Funktionsverlust zeigen?
Welche Arten von Materialschäden sind jeweils bei den unter Frage 2 genannten Komponenten aufgetreten?
Welche Ursachen haben die unter Frage 6 genannten Arten von Materialschäden?
Wie viele Bauteile der unter Frage 2 genannten Komponenten zeigten jeweils bei den unter Frage 3 genannten Reaktoren Schäden, und bei wie vielen Komponenten (in Prozent) ist ein vollständiger Funktionsverlust festgestellt worden?
Welche Maßnahmen leiteten die Aufsichtsbehörden der Länder für die unter Frage 3 genannten Reaktoren ein, nachdem die o. g. Schäden bekannt wurden?
Welche Maßnahmen leiteten die zuständigen Bundesministerien daraufhin ein?
Welche Maßnahmen wurden bei den unter Frage 3 genannten Reaktoren zu welchen Zeitpunkten getroffen, um die festgestellten Schäden zu beseitigen?
Werden heute noch Ersatzteilkomponenten oder neue Komponenten für Kernreaktoren aus dem Werkstoff Inconel X '750 gefertigt?
Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?
Gibt es Werkstoffe, die den Werkstoff Inconel X 750 gleichwertig ersetzen können, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung dieser Werkstoffe verbindlich für Reaktorkomponenten zu erklären?