Beteiligung der Bundeswehr an Veranstaltungen zum Volkstrauertag 2008 (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/11006)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
An der Veranstaltung zum Volkstrauertag am 16. November 2008 auf dem alten Garnisonsfriedhof in Berlin-Neukölln haben auch Vertreter von Reservistenvereinigungen der Bundeswehr teilgenommen. Kränze wurden unter anderem vom Deutschen Marinebund (DMB) und dem Bund Deutscher Fallschirmjäger (BDF) niedergelegt. RDS-Vertreter (RDS – Ring Deutscher Soldatenverbände e. V.) nannten im „Aufruf der Delegationen“ zudem den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) als Teilnehmer. Auch rechtsextreme Organisationen wie DVU, NPD und Stahlhelm sowie Gliederungen des Bund der Vertriebenen (BdV) waren vertreten (der Fraktion DIE LINKE. liegt Foto- und Videomaterial vor, das Kränze von DMB, BDF, DVU, NPD, Stahlhelm, BdV u. a. sowie die Ansprachen der RDS-Vertreter zeigt). Auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) ist von den RDS-Vertretern als Teilnehmer genannt worden.
Inhaltlich war die Veranstaltung von Wehrmachtsverherrlichung und Geschichtsrevisionismus gekennzeichnet. Redner beschimpften Soldaten der Antihitlerkoalition als „Verbrecher“ und erklärten es zur Folge eines „kommunistischen Sprachgebrauchs“ sowie „Gehirnwäsche“, dass die Wehrmacht heute – bis auf Ultrarechte – nicht mehr als vorbildlich erkannt werde.
Das Bundeswehr-Teilnahmeverbot sowie das Verbot für Reservisten, zu diesem Anlass Uniform zu tragen, sind zu begrüßen. Die Teilnahme von Reservistenvereinigungen hinterlässt jedoch einen faden Beigeschmack, da jene eine wichtige Funktion in der Reservistenarbeit der Bundeswehr einnehmen.
Im März 2007 hatte die Bundesregierung noch ausgeführt, es lägen ihr keine Erkenntnisse darüber vor, dass VdRBw, BDF und DMB eine Traditionspolitik betrieben, „die geeignet ist, die Wehrmacht zu glorifizieren, deutsche Kriegsverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen und ein rechtsextremistisches Weltbild zu verbreiten“ (Bundestagsdrucksache 16/4675). Diese Aussage muss nach Meinung der Fragesteller revidiert werden, da der rechtsextreme und geschichtsrevisionistische Charakter dieser Volkstrauertagsveranstaltung offen zutage tritt.
Ungeklärt ist, wie weit sich die Bundeswehr selbst an die von ihr erklärten Kontaktverbote hält. Die Bundesregierung führt aus, die „gleichzeitige Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr und Rechtsextremisten an öffentlichen Veranstaltungen“ könne nur dann verhindert werden, „wenn die Bundeswehr vor der jeweiligen Veranstaltung Kenntnis von der Teilnahme von Rechtsextemisten erhält“.
Dies war bei der Bochumer Volkstrauertagsveranstaltung der Fall. Bereits im Vorjahr hatte dort der Verband Deutscher Soldaten (VDS) teilgenommen (zu dem ein Kontaktverbot besteht), ebenso wie die Bundeswehr. Es bestand daher Grund zur Annahme, dass der VDS auch in diesem Jahr wieder teilnehmen werde. Dies geschah dann auch, und wieder war die Bundeswehr dabei. Dabei hätte die Teilnahme des VDS leicht vorab recherchiert werden können.
Insgesamt ist nach Meinung der Fragesteller die Sensibilität der Dienststellen der Bundeswehr in Sachen Abgrenzung zu Rechtsextremisten nicht ausgeprägt genug.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welches Verhältnis hat die Bundeswehr zum Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw), und wie bewertet sie dessen Rolle in der Reservistenarbeit?
Welches Verhältnis hat die Bundeswehr zum Deutschen Marinebund (DMB), und wie bewertet sie dessen Rolle in der Reservistenarbeit?
Welches Verhältnis hat die Bundeswehr zum Bund Deutscher Fallschirmjäger (BDF), und wie bewertet sie dessen Rolle in der Reservistenarbeit?
Welches Verhältnis hat die Bundeswehr zum Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK), und wie bewertet sie dessen Rolle in der Reservistenbzw. Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr?
Welche staatlichen Förderungen erhalten die vorgenannten Vereinigungen in direkter oder indirekter Weise (bitte detailliert benennen)?
Trifft die Aussage der RDS-Vertreter zu, die den VdRBw im „Aufruf der Delegationen“ als Teilnehmer genannt haben?
Falls ja, wieso hat die Bundesregierung dann (auf Bundestagsdrucksache 16/11006) angeführt, der VdRBw beteilige sich nicht offiziell an der Veranstaltung?
Falls nein, ist der Bundesregierung bekannt, ob der VdRBw juristische Schritte gegen die RDS-Vertreter einleiten wird, um eine Richtigstellung zu erzwingen oder eine Wiederholung dieser Behauptung zu verhindern?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Teilnahme dieser Vereinigungen an der Volkstrauertagsveranstaltung ziehen?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche Förderung dieser Vereinigungen zurückzunehmen oder behält sie sich dies zumindest für den Wiederholungsfall vor, und wenn nein, warum nicht?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, in Gesprächen mit Vertretern dieser Vereinigungen auf eine Änderung der Vereinspolitik hinzuarbeiten, und wenn nein, warum nicht?
Ergibt sich aus der Aussage der Bundesregierung, eine gleichzeitige Teilnahme von Bundeswehr und Rechtsextremisten an öffentlichen Veranstaltungen könne nur verhindert werden, wenn die Bundeswehr zuvor von der Teilnahme der Nazis unterrichtet werde, eine Verpflichtung militärischer Dienststellen, sich wenigstens in solchen Fällen vorab zu erkundigen, in denen eindeutige Hinweise auf eine beabsichtigte Teilnahme von Rechtsextremisten vorliegen, beispielsweise wenn es in der Vergangenheit eine solche Teilnahme regelmäßig gegeben hat, und wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundeswehr sich, angesichts der Tatsache, dass der VDS bereits im Vorjahr bei der Veranstaltung in Bochum dabei war, nicht vor der diesjährigen Feier beim Veranstalter danach erkundigt, ob der VDS wieder eingeladen werde, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Versäumnis der zuständigen militärischen Dienststellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die für Bochum zuständigen Dienststellen der Bundeswehr anzuweisen, im nächsten Jahr nicht wieder gemeinsam mit dem VDS aufzutreten, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund der Tatsache, dass der VDK mit dem extrem rechten VDS zusammenarbeitet, Konsequenzen hinsichtlich des Umfangs oder der Art der staatlichen Förderung des VDK sowie der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit diesem zu ziehen, und wenn ja, welcher Art, und wenn nein, warum nicht?