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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Export von Militärelektronik (G-SIG: 11005050)

Ausfuhrgenehmigungen für Elektronik der Ausfuhrliste Teil I C seit 1983, Genehmigungspflicht für Marine-Trägheitsnavigationssysteme vom Typ PL-41/Mk3 der Freiburger Firma Litef, Aufträge der Bundesmarine an das Herstellerunternehmen, Ausfuhrgenehmigungen für Exporte des Systems PL-41/Mk 3 in verschiedene Länder, insbesondere nach Südafrika

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

24.04.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/636205.02.90

Export von Militärelektronik

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gesetzliche Grundlagen

1.1 In welchem Umfang (DM-Wert) und an wie viele Staaten genehmigte die Bundesregierung seit 1983 für militärische Zwecke und Empfänger vorgesehene Elektronik der Ausfuhrliste Teil I C?

1.2 Nach welchen militärischen Kriterien und allgemeingültigen Parametern differenziert die Bundesregierung die Genehmigungspflichten gemäß Teil I Abschnitt A Nr. 0011 („Elektronische Ausrüstung") und elektronische Waren der Liste Teil I C zum AWG)?

1.3 Nach welcher Positionsnummer der Ausfuhrliste sind sogenannte Marine-Trägheitsnavigationssysteme vom Typ PL-41/Mk 3 nach Teil I C genehmigungspflichtig?

1.3.1 Wenn diese Geräte nicht mehr genehmigungspflichtig sind: Wann wurde die Genehmigungspflicht seitens der Bundesregierung aufgehoben und warum?

1.4 Kann die Bundesregierung folgende militärische Qualitäten des PL-41/Mk 3-Systems für Kriegsschiffe bestätigen: „In ein Kriegsschiff eingebaut, steuert das Gerät Radar- und Sonareinrichtungen, berechnet unabhängig von der Lage des Schiffes automatisch die exakten Abschusswinkel von Raketen, Kanonen und Torpedos und zeigt auf U-Booten obendrein den genauen Standort bei Tauchfahrten an" (Zitat: DER SPIEGEL 3/1987, S. 86)?

1.5 Trifft es zu, daß dieses Marine-Trägheitsnavigationssystem vom Typ PL-41/Mk 3 mit Geldern des Bundesministeriums der Verteidigung entwickelt wurde, und gelten hierfür die ABEI-Bestimmungen des BMVg für Industriefirmen?

1.6 Falls das System den ABEI-Bestimmungen unterliegt: Hat die Bundesregierung — hier das BMVg — bisher allen Export-anträgen der Herstellerfirma über Teillieferungen oder Know-how-Weitergabe zugestimmt? Wenn nein, in welchen und wie vielen Fällen war dies nicht der Fall?

2. Verwendung von Militärelektronik bei der Bundeswehr

2.1 In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Aufträge an das Freiburger Unternehmen Litef vergeben, und um welche Rüstungsprojekte handelte es sich?

2.2 Kann die Bundesregierung Angaben der Herstellerfirma bestätigen, daß zahlreiche Schnellboot-Typen und Fregatten der Bundesmarine (z. B. F-122) mit dem Litef-System PL-41/Mk 3 ausgerüstet wurden (vgl. wehrtechnik, 6/81, S. 98)?

2.3 In welchem finanziellen Umfang erhielt die Freiburger Firma Litef in den letzten zehn Jahren Forschungsmittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT), und für welche Projekte waren diese Bundesmittel bestimmt?

2.4 Welche rechtlichen Vorbehalte hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie über die mit seinen Mitteln erforschten Technologien durch Industrieunternehmen?

3. Ausfuhrgenehmigungen für einzelne Staaten

3.1 Kann die Bundesregierung Angaben der Herstellerfirma bestätigen, daß in der Vergangenheit AWG-Genehmigungen für Exporte des Systems PL-41/Mk 3 für italienische Fregatten der Maestral-Klasse, über das Serien-PHM der US-Navy bis hin zu Schnellbooten in zwölf Ländern erteilt worden sind (vgl. wehrtechnik, 6/81, S. 86)?

3.2 In welchen Jahren erfolgten Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für wie viele „Marine-Trägheitssysteme" (Bezeichnung lt. Herstellerfirma) vom Typ PL-41/Mk 3 nach Südafrika, Israel, Südkorea und Indonesien (vgl. DER SPIEGEL, 3/1987, S. 86ff.)?

3.3 Kann die Bundesregierung die Echtheit der vom SPIEGEL (Nr. 3/87 S. 87) faksimilierten Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft vom Juli 1981 bestätigen, oder sieht die Bundesregierung in diesem Abdruck eine gefälschte Aktennotiz?

3.4 Kann die Bundesregierung insbesondere die AWG-Genehmigung für die Ausfuhr von zwölf Marine-Trägheitsnavigationssystemen vom Typ PL-41/Mk 3 nebst Zubehörteilen im Jahr 1981 nach Südafrika bestätigen (vgl. DER SPIEGEL, 3/1987, S. 86ff.)?

3.5 Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis genommen, daß der angebliche südafrikanische Käufer die zum Cullinan Electrical Konzern gehörende Firma Hubert Davies in Elandsfontain trotz einer auf sie ausgestellten Endverbleibsangabe in der faksimilierten Ausfuhrgenehmigung (DER SPIEGEL, 3/87) die PL-41-Systeme an die südafrikanische Armee weiterleitete, wie vom SPIEGEL zitierte interne Firmenunterlagen nachweisen?

3.6 Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der — den Presseberichten nach — erfolgten illegalen Weitergabe der Militär-Elektronikanlage gezogen? Wurden ggf. strafrechtliche Schritte in die Wege geleitet?

3.7 Warum hat die Bundesregierung bisher keine erkennbaren außenpolitischen Initiativen zur Rückabwicklung der nach Südafrika exportierten bundesdeutschen U-Boot-Blaupausen, einer MSP-Plattform der Firma MBB, oder exportierter Systeme vom Typ PL-41/Mk 3 in die Wege geleitet und damit — nach Auffassung der Fragesteller — den Anschein erweckt, als würde sie Verstöße gegen mandatorische UN-Sicherheitsratsbeschlüsse auch noch nachträglich politisch billigen?

3.8 Trifft es zu, daß die Bundesregierung dennoch privatrechtliche Endverbleibserklärungen südafrikanischer Endempfänger bei AWG-Genehmigungen anerkennt und damit — nach Ansicht der Fragesteller — „stillschweigend mögliche Umgehungsgeschäfte durch südafrikanische Strohmänner toleriert"?

3.9 Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Äußerung des Litef-Pressesprechers, Herrn Dirk Koerber: „Für die Ausfuhrgenehmigung ist es außerdem unerheblich, welche Anwendung dahinter steht, da diese in einem anderen Land letztlich von der Bundesregierung nicht kontrolliert werden kann" (vgl. Badische Zeitung, Freiburg 17./18. Januar 1987)?

3.10 Wie beabsichtigt die Bundesregierung die empfehlende UN-Sicherheitsrats-Resolution 591/1986 einzuhalten, falls sie die Auffassung des Litef-Pressesprechers Koerber in der Badischen Zeitung (siehe Frage 3.9) teilen sollte?

3.11 Trifft es zu, daß alle bisherigen Bundesregierungen gegenüber Südafrika keine „Nebenbestimmungen" zu AWG-Genehmigungen gemäß § 30 AWG über regelmäßige Inspektionen des Verwendungszwecks in Südafrika verlangt haben (vgl. Bundesamt für Wirtschaft, Eschborn: Die Ausfuhr von Embargowaren, Eschborn 1988, S. 43)?

3.12 Kann die Bundesregierung Angaben des SPIEGEL (3/87) bestätigen, daß die Firma Litef von dem militärischen Endempfänger ihrer Südafrika-Exporte spätestens seit dem 12. Oktober 1984 unterrichtet war und in einem sogenannten Total Logistic Plan über die Ausrüstung von „neun Überwasserkriegsschiffen" und „drei U-Booten" in Südafrika nachdachte?

3.13 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß erst im Laufe des Jahres 1986 „Ersatzteillieferungen für das PL-41/Mk 3 nach Südafrika untersagt" wurden und damit der von Litef 1984 vorangetriebene Logistik-Plan über die Ausrüstung südafrikanischer Kriegsschiffe bis 1986 ohne Einsprüche der Bundesregierung erfüllt werden konnte (vgl. Pressesprecher Koerber, Badische Zeitung 17./18. Januar 1987, S. 2)?

3.14 In welchem Umfang hat die Bundesregierung für nachträglich zurückgenommene AWG-Genehmigungen für Produkte der Firma Litef und MBB (dort für MSP-Systeme) finanzielle Entschädigungen geleistet?

3.15 Wann wurde letztmalig und mit welcher zeitlichen Befristung die Ausfuhr von PL-41/Mk 3-Systemen nach Südafrika genehmigt?

3.16 Waren sowohl Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft als auch Bundesministerium der Verteidigung (aufgrund der ABEI-Bestimmungen) mit den AWG-Genehmigungen für PL-41/Mk 3-Systeme nach Südafrika befaßt?

3.17 Erfolgte die Weitergabe des PL-41/Mk 3-Systems nach Südafrika durch die Firma Litef auf Veranlassung der Bundesregierung im Sinne der ABEI-Bestimmungen?

3.18 Teilt die Bundesregierung die außenpolitische Bewertung der Geschäftsleitung und des Betriebsrats der Firma Litef, der zufolge die PL-41/Mk 3-Trägheits-Navigationsanlagen bisher nur auf Schiffen der Bundesmarine und „befreundeter Streitkräfte" verwendet werden, und schließt die Bundesregierung damit auch die südafrikanischen Streitkräfte ein (vgl. „Offener Brief an die Mitbürger unserer Stadt", Badische Zeitung 25. Oktober 1983)?

Fragen32

1

Gesetzliche Grundlagen

1

In welchem Umfang (DM-Wert) und an wie viele Staaten genehmigte die Bundesregierung seit 1983 für militärische Zwecke und Empfänger vorgesehene Elektronik der Ausfuhrliste Teil I C?

1

Nach welchen militärischen Kriterien und allgemeingültigen Parametern differenziert die Bundesregierung die Genehmigungspflichten gemäß Teil I Abschnitt A Nr. 0011 („Elektronische Ausrüstung") und elektronische Waren der Liste Teil I C zum AWG)?

1

Nach welcher Positionsnummer der Ausfuhrliste sind sogenannte Marine-Trägheitsnavigationssysteme vom Typ PL-41/Mk 3 nach Teil I C genehmigungspflichtig?

1

Wenn diese Geräte nicht mehr genehmigungspflichtig sind: Wann wurde die Genehmigungspflicht seitens der Bundesregierung aufgehoben und warum?

1

Kann die Bundesregierung folgende militärische Qualitäten des PL-41/Mk 3-Systems für Kriegsschiffe bestätigen: „In ein Kriegsschiff eingebaut, steuert das Gerät Radar- und Sonareinrichtungen, berechnet unabhängig von der Lage des Schiffes automatisch die exakten Abschusswinkel von Raketen, Kanonen und Torpedos und zeigt auf U-Booten obendrein den genauen Standort bei Tauchfahrten an" (Zitat: DER SPIEGEL 3/1987, S. 86)?

1

Trifft es zu, daß dieses Marine-Trägheitsnavigationssystem vom Typ PL-41/Mk 3 mit Geldern des Bundesministeriums der Verteidigung entwickelt wurde, und gelten hierfür die ABEI-Bestimmungen des BMVg für Industriefirmen?

1

Falls das System den ABEI-Bestimmungen unterliegt: Hat die Bundesregierung — hier das BMVg — bisher allen Export-anträgen der Herstellerfirma über Teillieferungen oder Know-how-Weitergabe zugestimmt?

Wenn nein, in welchen und wie vielen Fällen war dies nicht der Fall?

2

Verwendung von Militärelektronik bei der Bundeswehr

2

In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Aufträge an das Freiburger Unternehmen Litef vergeben, und um welche Rüstungsprojekte handelte es sich?

2

Kann die Bundesregierung Angaben der Herstellerfirma bestätigen, daß zahlreiche Schnellboot-Typen und Fregatten der Bundesmarine (z. B. F-122) mit dem Litef-System PL-41/Mk 3 ausgerüstet wurden (vgl. wehrtechnik, 6/81, S. 98)?

2

In welchem finanziellen Umfang erhielt die Freiburger Firma Litef in den letzten zehn Jahren Forschungsmittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT), und für welche Projekte waren diese Bundesmittel bestimmt?

2

Welche rechtlichen Vorbehalte hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie über die mit seinen Mitteln erforschten Technologien durch Industrieunternehmen?

3

Ausfuhrgenehmigungen für einzelne Staaten

3

Kann die Bundesregierung Angaben der Herstellerfirma bestätigen, daß in der Vergangenheit AWG-Genehmigungen für Exporte des Systems PL-41/Mk 3 für italienische Fregatten der Maestral-Klasse, über das Serien-PHM der US-Navy bis hin zu Schnellbooten in zwölf Ländern erteilt worden sind (vgl. wehrtechnik, 6/81, S. 86)?

3

In welchen Jahren erfolgten Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für wie viele „Marine-Trägheitssysteme" (Bezeichnung lt. Herstellerfirma) vom Typ PL-41/Mk 3 nach Südafrika, Israel, Südkorea und Indonesien (vgl. DER SPIEGEL, 3/1987, S. 86ff.)?

3

Kann die Bundesregierung die Echtheit der vom SPIEGEL (Nr. 3/87 S. 87) faksimilierten Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft vom Juli 1981 bestätigen, oder sieht die Bundesregierung in diesem Abdruck eine gefälschte Aktennotiz?

3

Kann die Bundesregierung insbesondere die AWG-Genehmigung für die Ausfuhr von zwölf Marine-Trägheitsnavigationssystemen vom Typ PL-41/Mk 3 nebst Zubehörteilen im Jahr 1981 nach Südafrika bestätigen (vgl. DER SPIEGEL, 3/1987, S. 86ff.)?

3

Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis genommen, daß der angebliche südafrikanische Käufer die zum Cullinan Electrical Konzern gehörende Firma Hubert Davies in Elandsfontain trotz einer auf sie ausgestellten Endverbleibsangabe in der faksimilierten Ausfuhrgenehmigung (DER SPIEGEL, 3/87) die PL-41-Systeme an die südafrikanische Armee weiterleitete, wie vom SPIEGEL zitierte interne Firmenunterlagen nachweisen?

3

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der — den Presseberichten nach — erfolgten illegalen Weitergabe der Militär-Elektronikanlage gezogen?

Wurden ggf. strafrechtliche Schritte in die Wege geleitet?

3

Warum hat die Bundesregierung bisher keine erkennbaren außenpolitischen Initiativen zur Rückabwicklung der nach Südafrika exportierten bundesdeutschen U-Boot-Blaupausen, einer MSP-Plattform der Firma MBB, oder exportierter Systeme vom Typ PL-41/Mk 3 in die Wege geleitet und damit — nach Auffassung der Fragesteller — den Anschein erweckt, als würde sie Verstöße gegen mandatorische UN-Sicherheitsratsbeschlüsse auch noch nachträglich politisch billigen?

3

Trifft es zu, daß die Bundesregierung dennoch privatrechtliche Endverbleibserklärungen südafrikanischer Endempfänger bei AWG-Genehmigungen anerkennt und damit — nach Ansicht der Fragesteller — „stillschweigend mögliche Umgehungsgeschäfte durch südafrikanische Strohmänner toleriert"?

3

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Äußerung des Litef-Pressesprechers, Herrn Dirk Koerber: „Für die Ausfuhrgenehmigung ist es außerdem unerheblich, welche Anwendung dahinter steht, da diese in einem anderen Land letztlich von der Bundesregierung nicht kontrolliert werden kann" (vgl. Badische Zeitung, Freiburg 17./18. Januar 1987)?

3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung die empfehlende UN-Sicherheitsrats-Resolution 591/1986 einzuhalten, falls sie die Auffassung des Litef-Pressesprechers Koerber in der Badischen Zeitung (siehe Frage 3.9) teilen sollte?

3

Trifft es zu, daß alle bisherigen Bundesregierungen gegenüber Südafrika keine „Nebenbestimmungen" zu AWG-Genehmigungen gemäß § 30 AWG über regelmäßige Inspektionen des Verwendungszwecks in Südafrika verlangt haben (vgl. Bundesamt für Wirtschaft, Eschborn: Die Ausfuhr von Embargowaren, Eschborn 1988, S. 43)?

3

Kann die Bundesregierung Angaben des SPIEGEL (3/87) bestätigen, daß die Firma Litef von dem militärischen Endempfänger ihrer Südafrika-Exporte spätestens seit dem 12. Oktober 1984 unterrichtet war und in einem sogenannten Total Logistic Plan über die Ausrüstung von „neun Überwasserkriegsschiffen" und „drei U-Booten" in Südafrika nachdachte?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß erst im Laufe des Jahres 1986 „Ersatzteillieferungen für das PL-41/Mk 3 nach Südafrika untersagt" wurden und damit der von Litef 1984 vorangetriebene Logistik-Plan über die Ausrüstung südafrikanischer Kriegsschiffe bis 1986 ohne Einsprüche der Bundesregierung erfüllt werden konnte (vgl. Pressesprecher Koerber, Badische Zeitung 17./18. Januar 1987, S. 2)?

3

In welchem Umfang hat die Bundesregierung für nachträglich zurückgenommene AWG-Genehmigungen für Produkte der Firma Litef und MBB (dort für MSP-Systeme) finanzielle Entschädigungen geleistet?

3

Wann wurde letztmalig und mit welcher zeitlichen Befristung die Ausfuhr von PL-41/Mk 3-Systemen nach Südafrika genehmigt?

3

Waren sowohl Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft als auch Bundesministerium der Verteidigung (aufgrund der ABEI-Bestimmungen) mit den AWG-Genehmigungen für PL-41/Mk 3-Systeme nach Südafrika befaßt?

3

Erfolgte die Weitergabe des PL-41/Mk 3-Systems nach Südafrika durch die Firma Litef auf Veranlassung der Bundesregierung im Sinne der ABEI-Bestimmungen?

3

Teilt die Bundesregierung die außenpolitische Bewertung der Geschäftsleitung und des Betriebsrats der Firma Litef, der zufolge die PL-41/Mk 3-Trägheits-Navigationsanlagen bisher nur auf Schiffen der Bundesmarine und „befreundeter Streitkräfte" verwendet werden, und schließt die Bundesregierung damit auch die südafrikanischen Streitkräfte ein (vgl. „Offener Brief an die Mitbürger unserer Stadt", Badische Zeitung 25. Oktober 1983)?

Bonn, den 2. Februar 1990

Frau Vennegerts Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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