Gefährdung durch die Behandlung von radioaktiven Krankenhausabfällen, die Alphastrahlen aussenden
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Seit wann werden in der Bundesrepublik Deutschland radioaktive Substanzen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen verwendet, die Alphastrahlen aussenden?
Welche radioaktiven Substanzen, die Alphastrahler sind, wurden bzw. werden in der Bundesrepublik Deutschland zu medizinischen Zwecken a) zugelassen, b) verwendet?
Welche a) physikalischen, b) biologischen (bezogen auf die kritischen Organe) Halbwertszeiten besitzen die unter 2. genannten Substanzen?
Welche spezifische Aktivität (Bq/g) besitzen die unter 2. genannten Substanzen?
Für welche medizinischen Untersuchungen bzw. Therapien werden die unter 2. genannten Substanzen jeweils angewendet?
Welche Arten von Abfällen in welcher physikalischen Form (fest, flüssig, etc.) entstehen bei den unter 5. genannten Anwendungen?
Existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine Übersicht über die Menge der unter 6. genannten Abfälle?
An welchen Orten (Name der Einrichtung) wurden bzw. werden die unter 6. genannten Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland a) zwischengelagert, b) behandelt und/oder verwertet, c) endgelagert?
Welche Lager- bzw. Behandlungskapazitäten haben die unter 8. a) bis 8. c) genannten Einrichtungen (in t und m3)?
Welche der unter 8. a) bis 8. c) genannten Einrichtungen werden bis 1995 a) um welche Kapazität erweitert, b) in welchem Jahr außer Betrieb genommen?
Ist geplant, bis 1995 eine entsprechende Einrichtung in Betrieb zu nehmen, und wenn ja, wo und mit welcher Kapazität?
Bei der Eingangskontrolle von in Sondermüllverbrennungsanlagen angelieferten Abfällen werden keine Messungen auf Radioaktivität vorgenommen. Es ist bekannt, daß Krankenhausabfälle u. a. in Sondermüllverbrennungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland verbrannt werden. Durch welche Maßnahmen wird ausgeschlossen, daß radioaktive Abfälle, die Alphastrahler sind, in Sondermüllverbrennungsanlagen verbrannt werden? Wurden bzw. werden diesbezüglich in der Bundesrepublik Deutschland an Sondermüllverbrennungsanlagen Untersuchungen vorgenommen? Wenn ja, welche Ergebnisse zeigen die Untersuchungen bezüglich der Messung von Radioaktivität z. B. in den Filterstäuben oder in den Staubablagerungen in den Anlagen?
Welche der unter 6. genannten Abfälle besitzen Verbindungen, die Chlor enthalten, und wie werden die Verbindungen chemisch bezeichnet?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, daß bei der Verbrennung der unter 13. genannten Abfälle Dioxine und Furane entstehen können? Wenn nein, in welchem Zeitraum hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Untersuchungen einzuleiten?
Falls Untersuchungsergebnisse unter 14. vorliegen, welche Konzentrationen des Toxizitätsäquivalents von Dioxinen und Furanen wurden im Reingas gemessen, wer (Name der Institution, Ort) führte die Messungen durch, und welches Meßverfahren mit welcher Mittelwertsbildung wurde dabei benutzt?
Schon jetzt bestehen erhebliche Gefährdungspotentiale für die Gesundheit durch die Grundbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch ca. 210 verschiedene Verbindungen von Dioxinen und Furanen. Besonders ist das Langzeitrisiko für Kleinkinder gegeben, da die biologischen Halbwertszeiten von Dioxinen und Furanen bei 10 und mehr Jahren liegen können und damit die Möglichkeit gegeben ist, daß bei Kleinkindern ein Leben lang sich Dioxine und Furane bei steigendem Pegel in der Umwelt vor allem im Fettgewebe anreichern. Da aber die biologische Halbwertszeit von Dioxinen abhängig ist von der angereicherten Konzentration, erwächst als Folge daraus ein unkalkulierbares, individuelles Gesundheitsrisiko bei lebenslanger Anreicherung im Organismus. Als weitere Schlußfolgerung ergibt sich damit, daß aus den Untersuchungsergebnissen eines Organs auf den Gehalt von Dioxinen nicht die Belastung eines anderen Organs errechnet werden kann. So entstehen fast unlösbare Probleme, die vorliegende allgemeine Gefährdung beim Menschen in Abhängigkeit von der Organbelastung festzustellen, da keine repräsentativen Stichproben bei Untersuchungen vorgenommen werden können.
Hält es die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen noch für verantwortbar, Krankenhausabfälle mit Alphastrahler zu verbrennen, wenn dabei Dioxine und Furane entstehen können?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung und aus welchen Gründen schließt die Bundesregierung das Langzeitrisiko bei den genannten Emissionen aus Verbrennungsanlagen aus?