Sozialverbund mit der DDR
der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat angekündigt, nach den Volkskammerwahlen sobald wie möglich eine Wirtschafts- und Währungsunion mit der DDR einzugehen, mit der DM als Leitwährung. Damit verbindet sie die Forderung nach umgehender Einführung der sozialen Marktwirtschaft.
Für den Fall, daß es möglich sein sollte, unverzüglich eine solche Währungsunion mit der neugewählten Regierung der DDR zu vereinbaren, fragen wir die Bundesregierung:
I.
Wir fragen die Bundesregierung:
II. Alters- und Invaliditätssicherung
III. Fremdrentengesetz und Zahlung von Renten in die DDR
IV. Frauenerwerbsarbeit, Kinder- und Familienleistungen
V. Kosten und Finanzierung
Fragen27
Mit welcher Erwerbslosigkeit rechnet die Bundesregierung in der DDR, wenn dort marktwirtschaftliche Verhältnisse mit der DM als Währung eingeführt werden sollten?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß in der DDR eine Arbeitslosenversicherung in Übernahme des AFG oder in Anlehnung daran eingeführt wird, oder befürwortet sie die Schaffung einer DDR-spezifischen Regelung?
Von welchem Sicherungsniveau im Verhältnis zu den Löhnen und von welchen Kosten geht die Bundesregierung dabei aus?
Sieht sie es für notwendig an, angesichts der aufgeworfenen Probleme eine bedarfsorientierte Grundsicherung einzuführen, die bei Erwerbs- und Einkommenslosigkeit als soziale Mindestsicherung greift?
In welcher Höhe plant sie, die Kosten für die entstehende Erwerbslosigkeit mitzufinanzieren?
Inwieweit ist an eine Finanzierung entweder durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit oder aus dem Bundeshaushalt gedacht?
Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung im Falle einer Wirtschafts- und Währungsunion für die Rentenversicherung der DDR?
Mit welchen Folgewirkungen müßten die DDR-Rentnerinnen und -Rentner ohne eine gleichzeitige Reform rechnen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß das Rentensystem der DDR in Anlehnung an das bundesrepublikanische Rentenrecht abgeändert wird?
An welches Rentenniveau wird dabei gedacht, sowohl absolut als auch im Verhältnis zu den Erwerbseinkommen?
Soll die in der DDR derzeit gewährte Mindestrente beibehalten werden, und in welcher Höhe müßte sie gezahlt werden, um existenzsichernd zu sein?
Ist die Bundesregierung gewillt, eine solche Mindestrentenregelung auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei einer Umstellung der DDR-Renten, und inwieweit ist eine Beteiligung an deren Finanzierung geplant?
Ist in diesem Fall an eine Finanzierung entweder durch die Träger der Rentenversicherung oder aus dem Bundeshaushalt gedacht?
Befürwortet die Bundesregierung eine Aufgliederung des bisher einheitlichen Rentensystems der DDR in unterschiedliche Träger für Angestellte, Arbeiter und Knappschaftsangehörige sowie darüber hinaus die Schaffung eines eigenen Alterssicherungssystems für Beamte?
Soll das Fremdrentengesetz auch bei Herstellung einer Wirtschafts- und Währungsunion Geltung für DDR-Übersiedler/innen behalten?
Wie ist das in diesem Fall zu begründen?
Wenn nicht, wie soll die Alterssicherung von Übersiedlern/ Übersiedlerinnen künftig aussehen?
Welche Kosten entstehen derzeit durch die Zahlung von Fremdrenten?
Mit welchen Kosten ist künftig zu rechnen, je nachdem welches Konzept realisiert wird?
Welche Regelung hält die Bundesregierung für die Zahlung von Renten an übergesiedelte westdeutsche Rentnerinnen und Rentner in die DDR für erforderlich?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die derzeitige Frauenerwerbsquote (ca. 90 Prozent) in der DDR auch künftig beibehalten wird?
Geht die Bundesregierung des weiteren davon aus, daß der dem Grunde nach gegebene Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplatz (bei Erwerbstätigkeit der Eltern) in der DDR beibehalten wird und auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen ist?
Welche finanziellen Mittel müßten — im Falle der Ausweitung auf die Bundesrepublik Deutschland — bereitgestellt werden?
Mit welchen Auswirkungen auf die Frauenerwerbstätigkeit wäre in diesem Fall in der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß bei der von ihr angekündigten Angleichung der sozialen Leistungen die im Bereich der Kindererziehungsleistungen und des Erziehungsurlaubes weiterentwickelten Modelle der DDR zum Maßstab gemacht werden?
Von welchen Gesamtkosten im sozialen Bereich — einschließlich der hier nicht genannten — geht die Bundesregierung für den Fall einer Wirtschafts- und Währungsunion aus?
Von wem sollen diese Kosten getragen werden? Inwieweit sollen die Solidarsysteme der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland damit belastet werden oder eine Finanzierung aus Bundesmitteln erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Blüm, daß zur Finanzierung der sozialen Folgekosten die geplanten Steuerentlastungen zurückgestellt, eventuell sogar neue Steuererhöhungen ins Auge gefaßt werden müssen?
Oder stimmt sie der Auffassung des Bundesministers der Finanzen, Dr. Waigel, zu, daß steuerliche Mehrbelastungen auf keinen Fall in Betracht kommen?
Oder bestätigt sie angesichts der unübersehbaren Differenzen in der Regierung die Auffassung, daß der Vorschlag einer Wirtschafts- und Währungsunion ohne Klarheit über die Folgewirkungen sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland gemacht worden ist?