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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entsorgung von flüssigem Sonderabfall in der Textilindustrie - Fortschreibung der 38. Abwasserverwaltungsvorschrift (G-SIG: 11005072)

In der Textilindustrie eingesetzte Chemikalien, Novellierung der 38. Abwasserverwaltungsvorschrift, Anfall von Sonderabfall

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.03.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/656719.02.90

Entsorgung von flüssigem Sonderabfall in der Textilindustrie — Fortschreibung der 38. Abwasserverwaltungsvorschrift

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Textilindustrie setzt sehr große Mengen biologisch nicht abbaubarer und z. T. toxischer Chemikalien ein, deren Restansätze aus den Behandlungsmaschinen und Ansetzbehältern über das Abwasser „entsorgt" werden. Die Textilbranche stellt mit ca. 60 Prozent der Abwassermenge im verbrauchsgüterproduzierenden Gewerbe die potenteste Indirekteinleiterbranche dar. Da die Textilbranche sich durch einen außergewöhnlich hohen Chemikalieneinsatz mit geringem Ausnutzungsgrad und durch einen gravierenden Sanierungsrückstand auszeichnet, ist es nicht hinzunehmen, daß die Neufassung der 38. Verwaltungsvorschrift mit der Festlegung des Standes der Technik auch drei Jahre nach der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes noch nicht vorliegt.

Angesichts des offenbar werdenden Nordseesterbens im Sommer 1988 hatte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in seinem 10-Punkte-Katalog zum Schutz von Nord- und Ostsee die Neufassung der Verwaltungsvorschrift bis zum Juni 1989 angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Art und welche Mengen an Chemikalien werden in der Textilveredelungs- und Textilverarbeitungsindustrie eingesetzt?

2

Welcher Anteil dieser eingesetzten Chemikalien wird über den Abwasserpfad an die Umwelt abgegeben?

3

Welche der eingesetzten Stoffe sind biologisch nicht abbaubar, und in welchen Mengen gelangen sie ins Abwasser?

4

Welche der eingesetzten Stoffe sind gefährliche Stoffe im Sinne des WHG, und in welchen Mengen gelangen sie ins Abwasser?

5

Welche Art und welche Mengen von Chemikalien kommen insbesondere bei dem Verarbeitungsschritt des „Ausrüstens", bei dem Textilien auf chemischem Weg pflegeleicht, knitterfrei etc. gemacht werden, zum Einsatz?

Wie hoch ist hier der Anteil der Chemikalien, die über den Abwasserpfad entsorgt werden?

Welche der hier eingesetzten Stoffe sind nicht biologisch abbaubar, und in welchen Mengen gelangen sie ins Abwasser?

Welche der in diesem Bereich eingesetzten Stoffe sind „gefährliche Stoffe", und in welchen Mengen gelangen sie ins Abwasser?

Welche Schäden kann der Eintrag dieser Stoffe in die Gewässer verursachen?

6

Trifft es zu, daß die bei der „Ausrüstung" eingesetzten Chemikalien grundsätzlich wiederverwertbar wären?

Wie hoch ist der Anteil der Chemikalien, der tatsächlich zur Wiederverwertung kommt?

Woran scheitert eine höhere Wiederverwertung?

7

Welche Schritte wurden von Bund oder Ländern bisher unternommen, um die „Entsorgung" flüssiger Sonderabfälle über den Abwasserpfad zu unterbinden?

8

Warum wurde die 38. Verwaltungsvorschrift nicht termingerecht novelliert?

9

Liegt ein verabschiedungsreifer Entwurf vor?

10

Welches sind die grundsätzlichen Neuregelungen dieses Entwurf s?

11

Welche Einwände wurden von seiten der Industrie gegen beabsichtigte Neuregelungen vorgebracht?

12

Innerhalb welchen Zeitraums können die bestehenden Mißstände durch Erlaß der Verwaltungsvorschrift beseitigt werden?

13

Geht die Bundesregierung davon aus, daß im Rahmen des Vollzugs der fortgeschriebenen Verwaltungsvorschrift ein großer Sanierungsschub bei der innerbetrieblichen Abwasserklärung in der Textilbranche erfolgen wird?

14

Welche Menge Sonderabfall wird bei Umstellung der Abwasserreinigung auf den Stand der Technik anfallen?

15

Welche Erfahrungen liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt aus der Umstellung auf abwasserfreie Produktion bei der Fa. B. in Warendorf vor, und welchen Einfluß haben diese Erfahrungen auf die Definition des Standes der Technik für die Textilbranche?

Bonn, den 7. Februar 1990

Frau Garbe Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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