Abberufung der bisher für Umweltforschung und Energieforschung zuständigen Mitglieder im Vorstand der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR)
der Abgeordneten Weiss (München), Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Beschluß vom 16. Februar 1990 hat der Senat der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Ziller aus dem Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) Herrn Professor H. und Herrn Professor W. aus dem Vorstand der DLR abberufen (bzw. nicht wiederberufen). Diese beiden Vorstandsmitglieder haben bisher die Bereiche Umweltforschung und nicht-nukleare Energieforschung vertreten. Die Entscheidung stellt nach Ansicht der Fraktion DIE GRÜNEN eindeutig ein politisches Signal zugunsten der unserer Auffasung nach sinnlosen Projekte der bemannten Raumfahrt bei der DLR dar und ist gegen die Bereiche Umwelt- und nicht-nukleare Energieforschung gerichtet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß die Entscheidung vom Senatsvorsitzenden StS Dr. Ziller nur in kleinem Kreis vorbereitet worden ist und vor der Senatssitzung vom 16. Februar 1990 nur mit dem Personalausschuß des Senats vordiskutiert worden ist?
Trifft es zu, daß die meisten Senatsmitglieder erst wenige Tage vor der Sitzung am 16. Februar 1990 Kenntnis von der Vorlage des Personalausschusses erhalten haben?
Für die Einrichtungen der DLR in Stuttgart und in Oberpfaffenhofen stellt die Verringerung des Vorstandes von sechs auf vier Mitglieder eine wesentliche Betriebsänderung im Sinne von § 111 Betriebsverfassungsgesetz dar, da aus diesen Einrichtungen künftig niemand mehr dem Vorstand der DLR angehören wird und diese DLR-Standorte künftig von Köln aus ,,ferngesteuert" werden müssen.
Aus welchen Gründen wurden nicht einmal die Betriebsräte der von der Maßnahme besonders betroffenen DLR-Einrichtungen in Oberpfaffenhofen und in Stuttgart vorher von der beabsichtigten Vorstandsverkleinerung informiert?
Sind die bei wesentlichen Betriebsänderungen in § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach Ansicht der Bundesregierung hier unterlaufen worden, und wenn ja, warum?
Trifft es zu, daß die Abberufung der beiden Vorstandsmitglieder zwar mit „Neuorganisation" begründet worden ist, daß aber letztlich keine wesentlichen organisatorischen Neuerungen durchgeführt worden sind, so daß sich der Eindruck aufdrängt, daß es eben nicht in erster Linie um organisatorische Maßnahmen ging, sondern um die Abberufung von zwei bestimmten Vorstandsmitgliedern?
Welche Rolle spielte bei der von StS Dr. Ziller herbeigeführten Entscheidung des Senats die Tatsache, daß sich die beiden Vorstandsmitglieder gegen die umfangreichen Programme der bemannten Raumfahrt ausgesprochen haben und damit natürlich auch indirekt die Politik der Bundesregierung kritisiert haben, die die nach unserer Auffassung zu kostenintensiven Programme der bemannten Raumfahrt unbedingt verwirklichen möchte?
Ging es bei der Maßnahme in erster Linie darum, Kritiker der bemannten Raumfahrt zu maßregeln?
Wie wird sich die Verringerung des Vorstandes der DLR auf die Forschungsbereiche Umwelterkundung und Energieforschung und deren Gewicht innerhalb der DLR auswirken, wenn diese künftig nicht mehr unmittelbar im Vorstand der DLR vertreten sind?
Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, daß die Anliegen dieser Forschungsbereiche bei Entscheidungen des Vorstands in gleichem Maße berücksichtigt werden wie bisher?
Drückt sich die in der Umbildung des Vorstandes zum Ausdruck kommende inhaltliche Akzentverschiebung auch in der Finanzplanung der DLR aus?
Wie wird sich nach der gegenwärtigen Finanzplanung in den nächsten Jahren der Anteil der Ausgaben für die Projekte der bemannten Raumfahrt an den gesamten Forschungsausgaben der DLR entwickeln?
Wie werden sich im Vergleich dazu die Ausgaben für Umwelterkundung und nicht-nukleare Energieforschung entwickeln?