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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tolerierte Freisetzung von Viren und Bakterien aus der gentechnischen Produktion (G-SIG: 11005097)

Prognostizierbarkeit der Umweltauswirkungen bei der Freisetzung, Benennung von Risikogruppen im Verordnungsentwurf, Beteiligung von Firmen und Verbänden an der Erstellung der Listen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

11.04.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/683928. 03. 90

Tolerierte Freisetzungen von Viren und Bakterien aus der gentechnischen Produktion

der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Dem Regierungsentwurf eines Gentechnik-Gesetzes folgend (Drucksache 11/5622) dürfen gemäß § 7 gentechnische Arbeiten „nur in einem geschlossenen System" durchgeführt werden, wobei diese Arbeiten im geschlossenen System in vier verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt werden sollten. Gemäß den Änderungsanträgen der Regierungskoalition sollen gentechnische Arbeiten nur noch vier Sicherheitsstufen zugeordnet werden, aber nicht mehr im geschlossenen System stattfinden müssen. Mit Datum vom 6. März 1990 sind dem Unterausschuß Gentechnikgesetz des Deutschen Bundestages fünf der vorgesehenen 28 Verordnungen zum Gentechnikgesetz im Entwurf bekanntgemacht worden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer „Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen" , der die Ermächtigungslücke des Gentechnikgesetzes ausfüllen soll, sanktioniert nunmehr in seinen Formulierungen die Überschwemmung der Umwelt mit genmanipulierten Erregern. Nach Willen der Bundesregierung sollen zukünftig Hunderte unterschiedlicher, auch infektiöser Erreger aus gentechnischen Produktionsanlagen in die Umwelt abgelassen werden dürfen. Diese dürfen so freigesetzt werden, daß die Menge dieser Organismen sogar die gegebenenfalls vorhandene Menge natürlicher Organismen übersteigt. Das Bundesgesundheitsamt sah sich in der Vergangenheit nicht in der Lage, Ausnahmelisten für Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten zu erstellen, die aus der gentechnischen Produktion freigesetzt werden dürfen. In einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf stellte das BGA fest: „Das Umweltrisiko ist gemäß § 1 Abs. i GenTG nicht prognostizierbar. Deshalb muß abweichend von der Vorgabe der VO das Abwasser vollständig inaktiviert werden."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die tolerierte Freisetzung von Viren, Bakterien und anderen Organismen aus der gentechnischen Produktion in ihren Umweltauswirkungen prognostizierbar ist?

Wenn nein, was veranlaßt die Bundesregierung, in dem genannten Verordnungsentwurf nicht mehr an dem Konzept der Anlagengeschlossenheit festzuhalten und die Freisetzung genmanipulierter Organismen aus der Produktion zu tolerieren?

2

Wie sind die umfangreichen Listen der Risikogruppen des genannten Verordnungsentwurfs entstanden?

Ist es zutreffend, daß für die Einordnung einzelner Organismen in die Risikogruppen eine mögliche Umweltgefährdung nicht ausschlaggebend war?

3

Kann die Bundesregierung eine Umweltgefährdung durch den Einsatz genmanipulierter Organismen der Risikogruppen 1 und 2 ausschließen?

Auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei dieser Einstufung?

4

Wieso war das BGA in der Vergangenheit nicht in der Lage, entsprechende Listen, die vermeintlich bei Freisetzung aus der Produktion kein oder vernachlässigbares Risiko haben, zu erstellen?

Welche Stelle hat nunmehr die Listen zusammengetragen und wer hat die fachliche Beratung übernommen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Firma H. bereits mit Schreiben vom 30. Oktober 1987 an Ministerialdirektor R. im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gewandt hat und Bedenken gegen Abwasserinaktivierungsmaßnahmen aus Wettbewerbsgründen vorgebracht hat unter Verweis auf Bestrebungen in den USA, „zukünftig sogar Fermentationen mit biologisch sicheren gentechnisch rekombinierten Mikroorganismen in offenen Systemen ohne Abtötung" zuzulasen?

Welche Rolle haben die Bedenken der Firma H. bei der Erarbeitung der genannten VO gespielt und wie war die Firma in die Erstellung der Listen einbezogen?

6

Waren andere Firmen oder Verbände an der Erstellung der Listen beteiligt, und wenn ja, welche und wieso wurden die Listen an der zuständigen Fachbehörde vorbeientwickelt?

Bonn, den 8 . März 1990

Frau Garbe Frau Rust

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