Flüchtlingshilfe der Bundesregierung in Mittelamerika
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie weit ist die Planung des Projektes der finanziellen Zusammenarbeit in Guatemala „Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen" gediehen?
Soll dieses Projekt in Zusammenarbeit mit der ,,Sonderkommission für Repatriierte" (CEAR) der guatemaltekischen Regierung abgewickelt werden?
In welcher Region Guatemalas ist das Projekt angesiedelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen der EG-Vorhaben zur Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen in Guatemala?
In welcher Form wird der UNHCR an dem genannten Projekt der finanziellen Zusammenarbeit beteiligt sein?
Basiert das genannte Projekt auf einer Zusage der Bundesregierung bei der „Internationalen Konferenz über Flüchtlinge in Mittelamerika" (CIREFCA), die im Mai 1989 in Guatemala stattfand?
Ist das genannte Projekt mit der italienischen Regierung und deren PRODERE-Programm für Mittelamerika abgestimmt?
Wie sind das genannte Projekt und gegebenenfalls ähnliche Eingliederungs-Projekte für Mittelamerika, die seitens der Bundesregierung in Vorüberlegungen sein mögen, konzeptionell abgestimmt mit der humanitären und Flüchtlingshilfe aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und mit der Nahrungsmittelhilfe aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für Mittelamerika?
Bedeutet die Aufnahme des genannten Projektes in die Planung für die finanzielle Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Bundesregierung, Flüchtlingshilfe über den UNHCR und Nichtregierungsorganisationen zu leisten, und wenn ja, welches sind die Gründe dafür?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die EG-Eingliederungsprojekte in Guatemala in diesem Sinne ein Präzedenzfall?
In welcher Weise hat die Bundesregierung die letzten Repatriierungen salvadorianischer Flüchtlinge aus Honduras zurück nach El Salvador politisch und materiell unterstützt?
Kann die Bundesregierung, soweit sie dem UNHCR Mittel für Repatriierungen salvadorianischer Flüchtlinge zur Verfügung gestellt hat und soweit Verwendungsnachweise des UNHCR dafür vorliegen, mitteilen, für welche Zwecke Mittel der Bundesregierung im einzelnen verwandt wurden?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß Hilfsgütertransporte, darunter auch solche mit EG-Nahrungsmittelhilfe und solche mit von Nichtregierungsorganisationen mit aus Mitteln unter anderem der Bundesregierung finanzierten Hilfsgütern, für wiederangesiedelte Flüchtlinge und Kriegsvertriebene in El Salvador nur gelegentlich von den dortigen Streit- und Sicherheitskräften behindert bzw. angehalten werden oder hat sie sich inzwischen davon überzeugen können, daß dies in systematischer Form geschieht?
Wenn letzteres der Fall ist, hält die Bundesregierung dann das beschriebene Vorgehen der salvadorianischen Streit- und Sicherheitskräfte für vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention, mit dem Zusatzprotokoll II der Genfer Konventionen, mit Esquipulas II und mit der Grundsatzerklärung der CIREFCA-Konferenz?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter ähnlichen Gesichtspunkten die Politik der guatemaltekischen Streit- und Sicherheitskräfte gegenüber repatriierten Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen in Guatemala?
Aus welchen Quellen beziehen die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in El Salvador und Guatemala ihre Informationen über die Lage von repatriierten Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen in diesen Ländern, über die Verletzungen der Menschenrechte und der aus dem Zusatzprotokoll II der Genfer Konventionen resultierenden Rechte als Zivilbevölkerung dieser Bevölkerungsgruppen?
Welche Ergebnisse erbrachten nach Informationen der Bundesregierung die seitens der salvadorianischen Regierung zugesagten Untersuchungen über den Angriff der salvadorianischen Luftwaffe auf den Weiler Guancora in El Salvador, bei dem fünf Menschen ermordet wurden?
Kann die Bundesregierung einen systematischen Überblick geben über ihre politischen und humanitären Initiativen sowie ihre finanziellen Leistungen im Bereich der Hilfe für Flüchtlinge und Kriegsvertriebene in Mittelamerika, seit sie sich zusammen mit den anderen EG-Regierungen 1988 anläßlich der San-José-IV-Konferenz in Hamburg für eine Schwerpunktsetzung des EG-Engagements im Bereich der Flüchtlingshilfe ausgesprochen hat?