Containerbahnhof in Neu-Ulm/Ulm/Alb-Donaukreis
der Abgeordneten Häfner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Monaten sind die Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn, im Raum Neu-Ulm/Ulm und Alb-Donaukreis einen Containerbahnhof zu bauen, immer wieder Grund einer öffentlichen Diskussion. Dabei wird die Bevölkerung über die tatsächlichen Pläne offenbar nur spärlich und ungenügend informiert.
Am 14. Februar 1990 hat nun der Stadtrat Neu-Ulm alle vier Standorte auf Neu-Ulmer Gebiet (Offenhausen, Pfuhl, Burladingen und Schwaighofen) abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welchem Stadium befinden sich die Planungen der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich der Standortauswahl? Welche Standorte werden in diesem Zusammenhang geprüft?
Inwieweit wirkt sich die Entscheidung des Stadtrates Neu-Ulm vom 14. Februar 1990 auf die Planungen der Deutschen Bundesbahn aus? Ist die Bundesregierung bereit, diese Entscheidung zu berücksichtigen?
Gibt es außer den vier oben genannten Standorten für einen Containerbahnhof auf dem Gebiet der Stadt Neu-Ulm bzw. des Landkreises Neu-Ulm weitere Standorte, die von der Deutschen Bundesbahn zur Zeit geprüft werden?
Welche Standorte auf der Gemarkung Ulm und im Alb-Donaukreis werden von der Deutschen Bundesbahn derzeit geprüft?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl der Deutschen Bundesbahn?
Ist für die Standortauswahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen? a) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Größe soll der geplante Containerbahnhof im Raum Ulm/Neu-Ulm haben? a) Räumliche Ausdehnung? b) Anzahl der Gleise? c) Kapazität und Anzahl der abzufertigenden Waggons und Züge bzw. umzuschlagenden Einheiten?
Welche weiteren Containerbahnhöfe befinden sich im Umkreis a) gegenwärtig, und gibt es b) geplante Vorhaben?
Welche Pläne verfolgt die Deutsche Bundesbahn für den Ulmer Güterbahnhof? Trifft es zu, daß seine Auflösung erwogen wird? Wenn ja: warum, zu welchem Zeitpunkt und welche Pläne bestehen bei der Deutschen Bundesbahn bzw. bei der Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Nutzung des dann frei werdenden Geländes?