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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Lieferung von Militärelektronik nach Südafrika 1988 (G-SIG: 11005130)

Lieferung von Multisensorplattformen der Fa. MBB nach Südafrika, Schadenersatzansprüche der Herstellerfirma nach dem zwischenzeitlich verhängten Lieferverbot.

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

17.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/703526.04.90

Lieferung von Militärelektronik nach Südafrika 1988

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Sommer 1988 sollte über Bremen Militärelektronik nach Südafrika geliefert werden. Herstellerin dieser sogenannten Multisensorplattformen war die Firma Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB), geliefert werden sollten entsprechend dem Vertrag zwischen MBB und Südafrika drei dieser Multisensorplattformen.

Die Bundesregierung hatte über ihre Genehmigungsbehörden die Lieferung dieser Elektronik nach Südafrika 1985 genehmigt.

Auf Anfragen aus dem Ausland und aus der Bundesrepublik Deutschland selber, wie sich die Lieferung mit dem auch für Bonn verbindlichen Waffenembargo gegen Südafrika vereinbaren lasse, zog die Bundesregierung nach langer Prüfung ihre MBB gegenüber gegebene Genehmigung für den Export im Dezember 1988 wieder zurück.

Eine der drei Plattformen war allerdings schon im Sommer 1988 geliefert worden, die beiden übrigen, schon fertiggestellten, durften nicht mehr ausgeliefert werden.

Der Kampagne des Bundeskongresses entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) gegen Rüstungsexport liegen nunmehr Hinweise darauf vor, daß trotz Verbots zumindest eine weitere Multisensorplattform Südafrika erreicht hat.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen3

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß zusätzlich zu der ersten im Sommer 1988 gelieferten Multisensorplattform eine oder weitere Geräte nach Südafrika geliefert wurden?

2

Wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, daß zusätzlich zu der ersten Multisensorplattform eine oder mehrere über andere Länder Südafrika erreichten?

3

Hat MBB in der Zwischenzeit Schadenersatzansprüche bei der Bundesregierung angemeldet für die finanziellen Verluste, die der Firma durch das Lieferverbot entstanden waren? Wenn nicht, bis wann ist die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen an die Bundesregierung durch MBB möglich? Wenn ja, hat die Bundesregierung die Schadenersatzansprüche von MBB anerkannt?

Bonn, den 26. April 1990

Frau Vennegerts Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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