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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tätigkeit ehemaliger Stasi-Mitarbeiter oder -Zuträger für westdeutsche Sicherheitsbehörden sowie deren Aktivitäten in der DDR (G-SIG: 11005133)

Anzahl, Art der Be- und Anwerbungen, Verbleib von Akten der Stasi-Hauptabteilung XX und VIII (Ausforschung von DDR-Oppositionsgruppen), Anzahl ehemaliger DDR-Bürger (nach dem 9.11.1989) beim BND und Verfassungsschutzbehörden, BND-Aktivitäten in der DDR, Informationen eines "... Informanten" aus der Stasi an das LfV-Hessen, Rolle des BND bei der Erstürmung des MfS-Gebäudes Berlin Normannenstraße am 15.1.1990, evtl. Übergabe von Stasi-Akten an die Erfassungsstelle Salzgitter, Stasi-Kontakte von Volkskammerabgeordneten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

12.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/704627.04.90

Tätigkeit ehemaliger Stasi-Mitarbeiter oder -Zuträger für westdeutsche Sicherheitsbehörden sowie deren Aktivitäten in der DDR

der Abgeordneten Häfner, Frau Hensel, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Auflösung des Stasi verlor eine große Zahl berufsmäßiger und freier Spitzel seine Beschäftigung. Hinweise aus der DDR und den Medien besagen, daß viele dieser Personen in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind oder dies noch vorhaben, um hiesigen Nachrichtendiensten ihre Informationen oder ihre Tätigkeit — gleich wo — anzubieten.

Umgekehrt sollen sich BND und Verfassungsschutz auch aktiv um derartige Quellen bemüht und sie bezahlt haben. Teils würden diese Personen als Agenten in die DDR zurückgehen. Gleichzeitig erklärt die Bundesregierung, ihre bisherigen BND-Aktivitäten in der DDR „weitgehend" abbauen zu wollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen27

1

Trifft es zu, daß ehemalige Mitarbeiter/innen oder Zuträger/innen des Staatssicherheitsdienstes der DDR bei den Sicherheitsorganen des Bundes und der Länder. ihr Wissen und ihre Erfahrung angeboten und um eine Anstellung nachgesucht haben?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung solche Vorgänge und die Sorge der Bevölkerung, daß ehemalige Stasi-Beamte der DDR ihre Spitzeltätigkeit für bzw. in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen könnten?

3

Kann die Bundesregierung die Information des DDR-Innenministeriums, wonach sich wenigstens 5 700 ehemalige Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen in die Bundesrepublik Deutschland abgesetzt hätten, bzw. die Erkenntnis der „Bürgerkomitees", wonach dies mindestens für 70 Prozent der entlassenen Mitarbeiter gelte, bestätigen?

4

Wie viele ehemalige Mitarbeiter/innen und Zuträgerinnen des Staatssicherheitsdienstes der DDR sind

a) seit Beginn der 80er Jahre

b) vom 9. November 1989 bis heute

bei folgenden Stellen als fest angestellte oder als freie Mitarbeiter/innen (Berater/innen, Informantinnen) tätig geworden bzw. werden noch immer tätig:

a) beim Bundesamt für Verfassungsschutz

b) bei den Verfassungschutzämtern der Länder

c) beim Bundesnachrichtendienst

d) beim militärischen Abschirmdienst

e) bei den übrigen Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland?

5

Wie werden Bewerbungen ehemaliger Stasi-Mitarbeiter/innen oder Zuarbeiter/innen von den oben unter a) bis e) genannten Organisationen beanwortet?

Welche generellen Anweisungen gibt es hierfür in den zuständigen Bundes- (und nach Kenntnis der Bundesregierung) Länder-Ministerien?

Wie werben diese Behörden solche Personen selbst - z. B. in den Auffanglagern - an?

6

Ist aus der Tatsache, daß Staatsminister Dr. Stavenhagen in der Fragestunde des Bundestages am 8. Februar 1990 die Frage, ob die Bundesregierung dem BND die Anwerbung von Stasi-Mitarbeitern oder -Zuträgern untersagt habe, nicht bejahen konnte, sondern nur auf eine angeblich laufende Prüfung verwies, zu schließen, daß eine solche Anwerbung bis zu diesem Zeitpunkt jedenfalls möglich war?

Mit welchem Ergebnis ist diese Prüfung inzwischen abgeschlossen worden, bzw. falls nicht: Warum ist sie bis heute immer noch nicht abgeschlossen?

7

In welcher Höhe insgesamt sind seit dem 9. November 1989 an wie viele ehemalige Mitarbeiter/innen oder Zuträger/innen von DDR-Sicherheitsbehörden, die ihr dienstliches Wissen bundesdeutschen Stellen offenbart haben, von hiesiger Seite Informationshonorare oder andere finanzwirksame Leistungen verausgabt oder zugesagt worden?

8

Treffen Informationen aus Kreisen der Sicherheitsbehörden und Bürgerkomitees in der DDR zu, wonach der BND an solche Personen im Einzelfall Zuwendungen zwischen 20 000 DM und 60 000 DM gewährt habe?

9

Trifft die Information zu, daß der BND solchen Personen die Verschaffung einer neuen Identität sowie eine finanzielle Versorgung zugesagt bzw. in Aussicht gestellt hat?

Falls ja: Wie vielen Personen wurden solche Zusagen mit welchen Gesamtkosten zugesagt?

10

Unter der Überschrift „Wirbt der BND Stasi-Leute an?" wurde in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 10. März 1990 berichtet, daß in Hessen etwa 5 000 ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR vom Bundesnachrichtendienst in einem Speziallager untergebracht worden seien. Weiter behauptet der Bericht unter Berufung auf ehemalige Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen, die sich angeblich selbst anfangs vom BND hatten anwerben lassen, danach aber wieder abgesprungen seien, die ehedem hauptamtlichen Mitarbeiter/innen oder Zuträger/innen der Stasi würden vom BND nach fachlichem Wissen und Dienstgraden aufgeteilt, mit finanziellen Starthilfen in erheblicher Höhe versehen und anschließend zur Beschäftigung in Nachrichtendiensten u. a. auch des Auslands weitervermittelt.

Kann die Bundesregierung diese Beschuldigung ausräumen und zweifelsfrei versichern, daß derartige Auffanglager auch nicht in anderer Größe oder an anderen Orten existieren?

11

Trifft die Meldung des SPIEGEL vom 5. März 1990 zu, wonach der Bundesminister des Innern vier Tage zuvor in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Einheit erklärt habe, grundsätzlich müßten auch hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen unabhängig von ihren Funktionen in den hiesigen Behördendienst übernommen werden?

12

Trifft die von „RTL plus" am 18. Februar 1990 wiedergegebene Äußerung des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Frisch, zu, es gebe „ein Interesse, daß Agenten des DDR-Auslandsdienstes zu uns kommen"?

13

Trifft die Meldung des SPIEGEL Nr. 7/90 zu, wonach sich ehemalige Auslands-Agenten des Stasi beim BND gemeldet und von diesem als feste freie Mitarbeiter eingestellt worden seien?

Wie viele Personen in welchen Ländern wurden für welche neuen Tätigkeiten ggf. so eingestellt?

14

Wie kommentiert die Bundesregierung die Äußerung des Beauftragten zur NASI-Auflösung, Fischer, der im Hinblick auf die Übernahme und Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen bei hiesigen Stellen von „klaren Hinweisen" sprach, „daß der BND die Finger im Spiel hat"?

15

Nach Informationen der Bürgerkomitees kursieren in der DDR besonders Akten der Stasi-Hauptabteilung XX und VIII, welche für die Ausforschung der dortigen Oppositionsgruppen zuständig waren.

Welcher der o. g. bundesdeutschen Behörden sind Akten oder Informationen aus diesem Bereich angeboten worden, und welche Behörden haben diese in welchem Umfang und zu welchem Zweck entgegengenommen?

16

Wie viele (ehemalige) Bürger/innen der DDR sind seit dem 9. November 1989 von BND und Verfassungsschutzbehörden als Informanten entweder angeworben oder akzeptiert worden, die jeweils aus dem Bereich des Neuen Forums, der Vereinigten Linken, des Bündnis 90 oder der PDS berichten?

17

Bei wie vielen dieser Personen handelt es sich um ehemalige Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen?

In welchen Bereichen hält der BND seine Aktivitäten in der DDR trotz der „weitgehenden" Beschränkung aufrecht?

Wie viele hauptamtliche und wie viele bereits vor dem 9. November 1989 beschäftigte freie Mitarbeiter sind dort z. Z. noch tätig?

Trifft die Angabe der BILD vom 15. März 1990 zu, wonach vor dieser Begrenzung etwa 400 BND-Agenten in der DDR aktiv waren?

18

Anfang Januar übergab nach Presseberichten ein „hochspezialisierter Informant" aus der Stasi dem hessischen Landesamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland eine Liste mit Namen anderer, teils prominenter Stasi-Mitarbeiter/innen oder Zuträger/innen. Das LfV habe dessen Angaben zunächst „mit eigenen Mitteln" in der DDR nachprüfen wollen und sorge sich inzwischen um seine Sicherheit und Unerkanntheit (FR, 22. März 1990, SPIEGEL 13/90).

a) Aufgrund welcher Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes wären derartige Operationen in der DDR durch ein Landesamt oder durch das Bundesamt nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt zulässig?

b) Treffen Informationen aus der DDR zu, wonach DDR-Bürger/innen und insbesondere ehemalige Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hatten, inzwischen mit dessen Wissen und ggf. unter dessen Führung in die DDR zurückgekehrt sind und von dort aus dem Amt berichten?

c) Um wie viele Personen handelt es sich dabei?

Wie viele weitere werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch (welche?) Landesämter für Verfassungschutz geführt?

d) In welchen Bereichen genau sind diese Personen tätig?

e) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß ein solches „umdrehen" bei weiterer Führung durch den Verfassungsschutz auch durch dessen Zuständigkeit zur Spionageabwehr nicht gerechtfertigt urid daher sofort abzustellen ist?

19

Glaubt die Bundesregierung, daß ehemalige Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen des Staatssicherheitsdienstes für den Verfassungsschutz und die Dienste der Bundesrepublik Deutschland eine Verstärkung sein könnten, oder teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, wonach eine Tätigkeit ehemaliger Stasi-Mitarbeiter/innen oder -Zuträger/innen für diese Stellen in allen Fällen verhindert werden muß?

20

In welcher Weise waren Mitarbeiter oder Kontaktleute des BND an der Erstürmung des MfS-Gebäudes Berlin Normannenstraße am 15. Januar 1990 beteiligt und haben dabei welche Art von Unterlagen oder Geräten erlangt?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Äußerungen vom ehemaligen Ministerpräsidenten Modrow (u. a. im STERN vom 28. März 1990) mehrere ehemalige Mitarbeiter der MfS-Hauptabteilung II „Spionageabwehr" unmittelbar vor dem 15. Januar 1990 in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sind?

Mit welchen bundesdeutschen und anderen westlichen Nachrichtendiensten haben diese Personen wann Kontakt gehabt?

22

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß am 15. Januar 1990 insbesondere die ehemaligen Diensträume eben dieser Personen in den MfS-Gebäuden 2 und 6 u. a. von Journalisten und Bundesbürgern aufgesucht worden sein sollen?

23

Haben sich auch feste oder freie Mitarbeiter/innen (welcher?) hiesiger oder (welcher?) anderer westlicher Nachrichtendienste in diesen Gebäuden aufgehalten?

24

Falls ja: Was wollten sie dort, und was haben sie dort getan?

25

Von wem sind dem BND ggf. danach derartige Unterlagen oder Geräte angeboten worden, und hat der BND diese entgegengenommen?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, der Erfassungsstelle Salzgitter die Original-Stasi-Akten zum Zwecke „neutraler Prüfung" zu übergeben?

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß diese Unterlagen nicht dorthin und damit in die unmittelbare Reichweite bundesdeutscher Sicherheitsbehörden gelangen dürfen?

27

Seit wann wußte das Bundeskanzleramt von den Stasi-Kontakten welcher Volkskammerabgeordneter?

Bonn, den 5. April 1990

Häfner Frau Hensel Such Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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