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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet
Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 11005142)
Erfassung kontaminierter Böden, Gefährdungsabschätzung, Altlastensanierung, Kosten, Vermeidung neuer Belastungen
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Bundesministerium für Verkehr
Datum
21.06.1990
Aktualisiert
26.07.2022
BT11/708708.05.1990
Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7087
08.05.90
Sachgebiet 931
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock, Frau Teubner, Frau Garbe
und der Fraktion DIE GRÜNEN
Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn
Im Forschungsbericht des Umweltbundesamtes „Inventarisierung
von Bodenkontaminationen auf Geländen mit ehemaliger
Nutzung aus dem Dienstleistungsbereich" stellen die Verfasser
historisch-deskriptive Methoden zur Gefährdungsabschätzung
branchentypischer Bodenverunreinigungen vor. Unter anderem
werden für den Dienstleistungsbereich der Deutschen Bundesbahn
und ihrer Vorgängerin, der Deutschen Reichsbahn,
Betriebsabläufe nach Art und Umfang beschrieben, die dabei verwendeten
Betriebsmittel und die transportierten Stoffe qualitativ und
quantitativ erfaßt und hinsichtlich ihrer toxikologischen Potentiale
bewertet. Es werden außerdem aus der Literatur verfügbare
Daten zu möglichen Verlustquellen einerseits, der verwendeten
Betriebsmittel andererseits, der beförderten Stoffe zitiert.
Durch Leckagen, Handhabungsverluste, Lagerung und
Ablagerung von Abfallstoffen, Zurückbleiben von Produktresten nach
Stillegung und durch singuläre Ereignisse (Kriegseinwirkungen)
ist danach auf allen Eisenbahnbetriebsstätten mit einer mehr oder
minder großen Bodenkontamination zu rechnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Erfassung kontaminierter Böden
Nach Ansicht der Autoren der vorgenannten Studie muß der
historisch-deskriptive Ansatz durch folgende Teilschritte ergänzt
werden:
O Verknüpfung mit den Ergebnissen einer Analyse
standortspezifischer Gegebenheiten (insbesondere Topographie,
Geologie, Hydrogeologie),
O Ermittlung und Beurteilung daraus resultierender
potentieller Gefährdungspfade,
O Entwicklung und Durchführung eines Beprobungs- und
Analyseprogramms.
1.1 Wie viele Flächen im Besitz und/oder
Verantwortungsbereich der Deutschen Bundesbahn sind bis heute als altlast-
Drucksache 11/ 7087 Deutscher Bundestag —11. Wahlperiode
verdächtig bekannt, und um welche Typen von DB-
Betriebsstätten handelt es sich dabei?
1.2 In welchem Umfang sind Betriebsflächen der Deutschen
Bundesbahn, die aufgrund von Forschungsergebnissen als
altlastverdächtig angesehen werden müssen, hinsichtlich
ihrer topographischen, geologischen und hydrogeologischen
Gegebenheiten untersucht worden?
1.3 Welche potentiellen Gefährdungspfade sind dabei ermittelt
worden, und wie beurteilt die Bundesregierung die
mögliche Gefahr für Grundwasser, Oberflächengewässer und
Böden?
1.4 Inwieweit sind systema tische Beprobungs- und
Analyseprogramme für DB-eigene Verdachtsflächen entwickelt bzw.
durchgeführt worden?
2. Gefährdungsabschätzung
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem
Sondergutachten „Altlasten":
„Untersuchungen an altlastverdächtigen Flächen müssen
alle im Einzelfall relevanten Emissions- und
Ausbreitungsmöglichkeiten für Schadstoffe einbeziehen, die Belastungen
von Schutzgütern nach Art und Konzentration erfassen und
Informationen zur Abschätzung langfristig möglicher
Belastungen und Auswirkungen beschaffen."
Zur Bewertungsmethodik schlägt er vor,
„die Anwendung eines formalisierten Bewertungsverfahrens
mit einer Sachverständigenbegutachtung zu kombinieren ".
2.1 Verfügt die Deutsche Bundesbahn über ein einheitliches
Bewertungsverfahren zur Gefährdungsabschätzung von
Bodenverunreinigungen auf ihren Liegenschaften?
2.2 In welchen konkreten Fällen ist das Bewertungsverfahren
angewandt worden?
Wurde die Anwendung mit einer
Sachverständigenbegutachtung kombiniert?
2.3 Welche Kriterien enthält das Verfahren im einzelnen?
2.4 Wird nach akuten und nach langfristig zu erwartenden
Gefahren für die Schutzgüter unterschieden?
2.5 Wird nach aktueller Nutzung und nach Nutzung durch Käu -
fer/Pächter/Mieter der Liegenschaften unterschieden?
2.6 Wer führt die Aufsicht über die Bewertung und
Begutachtung altlastverdächtiger Flächen bei der Deutschen
Bundesbahn?
3. Sanierung
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen definiert in
seinem Sondergutachten „Altlasten" :
„Altlastensanierung ist die Durchführung von Maßnahmen,
durch die sichergestellt wird, daß von der Altlast nach der
Sanierung keine Gefahren für Leben und Gesundheit des
Menschen sowie keine Gefährdung für belebte und
unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder
geplanten Nutzung des Standortes ausgehen."
3.1 In welchen konkreten Fällen hat die
Gefährdungsabschätzung von Verdachtsflächen bei der Deutschen Bundesbahn
die Notwendigkeit einer sofortigen Sanierung begründet?
3.2 Welche Kriterien waren dabei maßgebend?
3.3 Wurde das Sanierungsziel von der Art der nachfolgenden
Nutzung beeinflußt?
3.4 Im Jahr 1985 wurden bei Aushubarbeiten für den Tunnel der
Schnellbahnstrecke Stuttgart - Mannheim unter dem
Rangierbahnhof Kornwestheim etwa 120 000 m 3 mit
Mineralölen, aromatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen
verunreinigtes Erdreich entdeckt. Der Aushub mußte
deponiert bzw. aufbereitet werden.
3.4.1 Was war die Ursache für die Verschmutzung?
3.4.2 Geht die Bundesregierung davon aus, daß es sich bei der
Kontaminierung des Bodens unter dem Rangierbahnhof
Kornwestheim um einen Einzelfall handelt, oder ist auch im
Falle anderer Bundesbahn-Betriebsflächen - speziell
Rangierbahnhöfe - mit - ähnlichen Verschmutzungen zu
rechnen?
3.5 Was ist der Grund für die Bodensanierung am Güterbahnhof
Neumünster?
3.6 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen versteht
unter Bodensanierung sowohl die Sicherung als auch die
Dekontamination.
3.6.1 Unter welchen Umständen wird bei der Deutschen
Bundesbahn gesichert, unter welchen dekontaminiert?
3.6.2 Welche Dekontaminationsverfahren kommen zur
Anwendung?
3.6.3 Welchen Zeitrahmen hat sich die Deutsche Bundesbahn zur
Sanierung der Bodenkontaminationen auf ihren
Betriebsflächen gesetzt?
4. Kosten der Sanierung
4.1 Mit welchen Kosten für die Sanierung der kontaminierten
Böden unter DB-Betriebsflächen rechnet die
Bundesregierung?
4.2 Aus welchen Mitteln werden die Sanierungsmaßnahmen
finanziert?
Drucksache 11/ 7087 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
4.3 Wieviel Geld steht für 1990 zur Verfügung, und wieviel ist
mittelfristig pro Jahr eingeplant?
4.4 Einer Zuschrift des Präsidenten der Bundesbahndirektion
Köln an den Landtag von Nordrhein-Westfalen (Zuschrift
10/2861) ist folgendes zu entnehmen:
„Nach unseren Feststellungen sind die Versicherungen zwar
bereit, Gewässerschadenshaftpflichtversicherungen zur
Deckung zukünftiger Risiken abzuschließen, allerdings muß
der Versicherungsnehmer vorher einen Nachweis führen,
daß die zu versichernden Flächen altlastenfrei sind."
Bedeutet dies nach Ansicht der Bundesregierung, daß
Versicherungen mit der Deutschen Bundesbahn abgeschlossene
Verträge kündigen könnten und daß die Deutsche
Bundesbahn auch bei unfallverursachten und fremdverschuldeten
Gewässerschäden auf ihren Betriebsflächen haftet?
5. Vermeidung neuer Lasten
Viele Kontaminationsquellen, die einen großen Anteil am
Entstehen von Altlasten hatten, können heute systematisch
vermieden werden: Getriebeöle beispielsweise, die früher beim Wechsel
oft im Schotterbett versickerten, werden aufgefangen und
entsorgt. Andere Quellen spielen nach wie vor eine bedeutende
Rolle: Das Nachimprägnieren von Holzschwellen, bei dem die
Imprägniersalze ausgewaschen werden, und die chemische
Unkrautbekämpfung gehören dazu. Zweifellos ist auch die
Handhabung potentiell umweltgefährdender Stoffe — beispielsweise in
der Wagen-Reinigung — vorsorglich zu überprüfen und zu ändern.
5.1 Was tut die Deutsche Bundesbahn, um das Auswaschen von
Imprägniersalzen in den Untergrund zu verhindern?
5.2 Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen,
wonach die Deutsche Bundesbahn ab 1990 für zunächst vier
Jahre ihr gesamtes Gleisnetz mit chemischen Mitteln von
Unkraut befreien will, die auch für Wasserschutzgebiete
genehmigt sind?
5.3 Um welche Mittel handelt es sich, und worin unterscheiden
sie sich von den vorher verwendeten?
5.4 Ist die Methode der thermischen Aufwuchsbekämpfung
nicht die geeignete Alternative zur bisherigen?
5.5 Nach unseren Informationen werden die Reisezugwagen der
Deutschen Bundesbahn mit Hilfe chemischer Mittel
gereinigt.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/ 7087
5.5.1 Um welche Mittel handelt es sich?
5.5.2 Ist die Heißwasser-Hochdruckreinigung für diesen Zweck
nicht hinreichend?
Bonn, den 3. Mai 1990
Weiss (München)
Frau Rock
Frau Teubner
Frau Garbe
Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]
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