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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 11005142)

Erfassung kontaminierter Böden, Gefährdungsabschätzung, Altlastensanierung, Kosten, Vermeidung neuer Belastungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/708708.05.1990

Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/7087 08.05.90 Sachgebiet 931 Kleine Anfrage der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock, Frau Teubner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN Bodenkontamination auf Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn Im Forschungsbericht des Umweltbundesamtes „Inventarisierung von Bodenkontaminationen auf Geländen mit ehemaliger Nutzung aus dem Dienstleistungsbereich" stellen die Verfasser historisch-deskriptive Methoden zur Gefährdungsabschätzung branchentypischer Bodenverunreinigungen vor. Unter anderem werden für den Dienstleistungsbereich der Deutschen Bundesbahn und ihrer Vorgängerin, der Deutschen Reichsbahn, Betriebsabläufe nach Art und Umfang beschrieben, die dabei verwendeten Betriebsmittel und die transportierten Stoffe qualitativ und quantitativ erfaßt und hinsichtlich ihrer toxikologischen Potentiale bewertet. Es werden außerdem aus der Literatur verfügbare Daten zu möglichen Verlustquellen einerseits, der verwendeten Betriebsmittel andererseits, der beförderten Stoffe zitiert. Durch Leckagen, Handhabungsverluste, Lagerung und Ablagerung von Abfallstoffen, Zurückbleiben von Produktresten nach Stillegung und durch singuläre Ereignisse (Kriegseinwirkungen) ist danach auf allen Eisenbahnbetriebsstätten mit einer mehr oder minder großen Bodenkontamination zu rechnen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Erfassung kontaminierter Böden Nach Ansicht der Autoren der vorgenannten Studie muß der historisch-deskriptive Ansatz durch folgende Teilschritte ergänzt werden: O Verknüpfung mit den Ergebnissen einer Analyse standortspezifischer Gegebenheiten (insbesondere Topographie, Geologie, Hydrogeologie), O Ermittlung und Beurteilung daraus resultierender potentieller Gefährdungspfade, O Entwicklung und Durchführung eines Beprobungs- und Analyseprogramms. 1.1 Wie viele Flächen im Besitz und/oder Verantwortungsbereich der Deutschen Bundesbahn sind bis heute als altlast- Drucksache 11/ 7087 Deutscher Bundestag —11. Wahlperiode verdächtig bekannt, und um welche Typen von DB- Betriebsstätten handelt es sich dabei? 1.2 In welchem Umfang sind Betriebsflächen der Deutschen Bundesbahn, die aufgrund von Forschungsergebnissen als altlastverdächtig angesehen werden müssen, hinsichtlich ihrer topographischen, geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten untersucht worden? 1.3 Welche potentiellen Gefährdungspfade sind dabei ermittelt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gefahr für Grundwasser, Oberflächengewässer und Böden? 1.4 Inwieweit sind systema tische Beprobungs- und Analyseprogramme für DB-eigene Verdachtsflächen entwickelt bzw. durchgeführt worden? 2. Gefährdungsabschätzung Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Sondergutachten „Altlasten": „Untersuchungen an altlastverdächtigen Flächen müssen alle im Einzelfall relevanten Emissions- und Ausbreitungsmöglichkeiten für Schadstoffe einbeziehen, die Belastungen von Schutzgütern nach Art und Konzentration erfassen und Informationen zur Abschätzung langfristig möglicher Belastungen und Auswirkungen beschaffen." Zur Bewertungsmethodik schlägt er vor, „die Anwendung eines formalisierten Bewertungsverfahrens mit einer Sachverständigenbegutachtung zu kombinieren ". 2.1 Verfügt die Deutsche Bundesbahn über ein einheitliches Bewertungsverfahren zur Gefährdungsabschätzung von Bodenverunreinigungen auf ihren Liegenschaften? 2.2 In welchen konkreten Fällen ist das Bewertungsverfahren angewandt worden? Wurde die Anwendung mit einer Sachverständigenbegutachtung kombiniert? 2.3 Welche Kriterien enthält das Verfahren im einzelnen? 2.4 Wird nach akuten und nach langfristig zu erwartenden Gefahren für die Schutzgüter unterschieden? 2.5 Wird nach aktueller Nutzung und nach Nutzung durch Käu - fer/Pächter/Mieter der Liegenschaften unterschieden? 2.6 Wer führt die Aufsicht über die Bewertung und Begutachtung altlastverdächtiger Flächen bei der Deutschen Bundesbahn? 3. Sanierung Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen definiert in seinem Sondergutachten „Altlasten" : „Altlastensanierung ist die Durchführung von Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, daß von der Altlast nach der Sanierung keine Gefahren für Leben und Gesundheit des Menschen sowie keine Gefährdung für belebte und unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen." 3.1 In welchen konkreten Fällen hat die Gefährdungsabschätzung von Verdachtsflächen bei der Deutschen Bundesbahn die Notwendigkeit einer sofortigen Sanierung begründet? 3.2 Welche Kriterien waren dabei maßgebend? 3.3 Wurde das Sanierungsziel von der Art der nachfolgenden Nutzung beeinflußt? 3.4 Im Jahr 1985 wurden bei Aushubarbeiten für den Tunnel der Schnellbahnstrecke Stuttgart - Mannheim unter dem Rangierbahnhof Kornwestheim etwa 120 000 m 3 mit Mineralölen, aromatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigtes Erdreich entdeckt. Der Aushub mußte deponiert bzw. aufbereitet werden. 3.4.1 Was war die Ursache für die Verschmutzung? 3.4.2 Geht die Bundesregierung davon aus, daß es sich bei der Kontaminierung des Bodens unter dem Rangierbahnhof Kornwestheim um einen Einzelfall handelt, oder ist auch im Falle anderer Bundesbahn-Betriebsflächen - speziell Rangierbahnhöfe - mit - ähnlichen Verschmutzungen zu rechnen? 3.5 Was ist der Grund für die Bodensanierung am Güterbahnhof Neumünster? 3.6 Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen versteht unter Bodensanierung sowohl die Sicherung als auch die Dekontamination. 3.6.1 Unter welchen Umständen wird bei der Deutschen Bundesbahn gesichert, unter welchen dekontaminiert? 3.6.2 Welche Dekontaminationsverfahren kommen zur Anwendung? 3.6.3 Welchen Zeitrahmen hat sich die Deutsche Bundesbahn zur Sanierung der Bodenkontaminationen auf ihren Betriebsflächen gesetzt? 4. Kosten der Sanierung 4.1 Mit welchen Kosten für die Sanierung der kontaminierten Böden unter DB-Betriebsflächen rechnet die Bundesregierung? 4.2 Aus welchen Mitteln werden die Sanierungsmaßnahmen finanziert? Drucksache 11/ 7087 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode 4.3 Wieviel Geld steht für 1990 zur Verfügung, und wieviel ist mittelfristig pro Jahr eingeplant? 4.4 Einer Zuschrift des Präsidenten der Bundesbahndirektion Köln an den Landtag von Nordrhein-Westfalen (Zuschrift 10/2861) ist folgendes zu entnehmen: „Nach unseren Feststellungen sind die Versicherungen zwar bereit, Gewässerschadenshaftpflichtversicherungen zur Deckung zukünftiger Risiken abzuschließen, allerdings muß der Versicherungsnehmer vorher einen Nachweis führen, daß die zu versichernden Flächen altlastenfrei sind." Bedeutet dies nach Ansicht der Bundesregierung, daß Versicherungen mit der Deutschen Bundesbahn abgeschlossene Verträge kündigen könnten und daß die Deutsche Bundesbahn auch bei unfallverursachten und fremdverschuldeten Gewässerschäden auf ihren Betriebsflächen haftet? 5. Vermeidung neuer Lasten Viele Kontaminationsquellen, die einen großen Anteil am Entstehen von Altlasten hatten, können heute systematisch vermieden werden: Getriebeöle beispielsweise, die früher beim Wechsel oft im Schotterbett versickerten, werden aufgefangen und entsorgt. Andere Quellen spielen nach wie vor eine bedeutende Rolle: Das Nachimprägnieren von Holzschwellen, bei dem die Imprägniersalze ausgewaschen werden, und die chemische Unkrautbekämpfung gehören dazu. Zweifellos ist auch die Handhabung potentiell umweltgefährdender Stoffe — beispielsweise in der Wagen-Reinigung — vorsorglich zu überprüfen und zu ändern. 5.1 Was tut die Deutsche Bundesbahn, um das Auswaschen von Imprägniersalzen in den Untergrund zu verhindern? 5.2 Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die Deutsche Bundesbahn ab 1990 für zunächst vier Jahre ihr gesamtes Gleisnetz mit chemischen Mitteln von Unkraut befreien will, die auch für Wasserschutzgebiete genehmigt sind? 5.3 Um welche Mittel handelt es sich, und worin unterscheiden sie sich von den vorher verwendeten? 5.4 Ist die Methode der thermischen Aufwuchsbekämpfung nicht die geeignete Alternative zur bisherigen? 5.5 Nach unseren Informationen werden die Reisezugwagen der Deutschen Bundesbahn mit Hilfe chemischer Mittel gereinigt. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/ 7087 5.5.1 Um welche Mittel handelt es sich? 5.5.2 Ist die Heißwasser-Hochdruckreinigung für diesen Zweck nicht hinreichend? Bonn, den 3. Mai 1990 Weiss (München) Frau Rock Frau Teubner Frau Garbe Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]

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