Beteiligung der Bundesregierung an der Organisation von Zivilverteidigung und Katastrophenschutz in der DDR
des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die Entspannung in den Ost-West-Beziehungen ist auch die Zivilverteidigung in der Bundesrepublik Deutschland in eine Legitimationskrise geraten. Um diese zu überwinden, werden Maßnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich zunehmend als angeblich friedensnützlich dargestellt; ferner reklamieren die in der Zivilverteidigung tätigen Organisationen des Bundes — wie das Technische Hilfswerk — verstärkt Aufgaben des friedensmäßigen Katastrophenschutzes für sich, obwohl dieser allein in der Zuständigkeit der Länder liegt und vorwiegend durch die kommunalen Feuerwehren ausgeführt wird. Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit mehrfach an diese Aufgaben-Abgrenzung zwischen Bund (Zivilverteidigung) und Ländern (Katastrophenschutz im Frieden) erinnern müssen und die — tatsächliche oder vorgegebene — Okkupation von Friedens-Aufgaben durch Bundeseinrichtungen sowie die hiermit verbundene Zweckentfremdung von Bundesmitteln gerügt.
Nach vorliegenden Informationen nehmen aktuell Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie bestimmter Länderinnenministerien Einfluß auf die Organisation von Zivilverteidigung und Katastrophenschutz in der DDR, bevor dort verfestigte Länder-Strukturen geschaffen sind. Diese Initiative zielt offenbar auf die Schaffung eines integrierten und stark zentralistischen Organisationsmodells ohne die hiesige klare Aufgabenabgrenzung, welches im Zuge der deutschen Vereinigung zweifellos auch Auswirkungen auf die Aufgaben-Wahrnehmung in der Bundesrepublik Deutschland haben würde.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Trifft es zu, daß sich Bedienstete der Zivilverteidigungs-Abteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie der Präsident des Bundesamtes für Zivilschutz im letzten Jahr häufig in der DDR aufgehalten haben, um über die Organisation von Zivilverteidigung und Katastrophenschutz dort zu konferieren?
Handelte es sich dabei um Dienstreisen?
Welche dienstlichen Geschäfte haben diese Bediensteten dabei in der DDR — und somit außerhalb des Geltungsbereichs der ihrer Aufgabenerfüllung zugrunde liegenden Zivilverteidigungsgesetze — verrichtet?
Welchen Einfluß genau haben in den vergangenen Wochen Vertreter der Bundesregierung oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) auf die Errichtung einer „Technischen Hilfseinheit" in der DDR genommen, welche nunmehr auch ausdrücklich unter der Bezeichnung „THW" dort etabliert werden soll?
a) Trifft es zu, daß aus Bundesmitteln in den letzten Tagen ein größerer Geldbetrag in die DDR überwiesen wurde für Zwecke von Zivilverteidigung/Katastrophenschutz?
b) Trifft es zu, daß es sich dabei um 1,7 Mio. DM handelte? Oder um welche Summe handelte es sich sonst?
c) Trifft es zu, daß diese Überweisung zum Aufbau eines Nachrichtensystems für das THW in der DDR dienen soll? Oder für welche Zwecke sonst?
d) Aus welchem Titel des Bundeshaushalts erfolgte diese Zahlung? Wie lautet die Zweckbestimmung dieses Titels? Wie lautet dabei der offizielle Erläuterungsvermerk für Leistungen aus diesem Titel oder ggf. speziell diese Zahlung?
e) In welchem Umfang ist diese Zahlung durch bereits eingeworbene Bundesmittel gedeckt, und in welchem Umfang muß sie noch durch Nachtrags-Forderungen eingeworben werden?
f) Ist diese Zahlung u. a. dem per Nachtragshaushalt 1990 mit 500 000 DM ausgestatteten Titel 532 51 im Einzelplan 36, Titelgruppe 04 entnommen worden, dessen Zweckbestimmung lautet „... kurzfristige technische Hilfe in deutsch/ deutschen Nachbargemeinden"?
g) Falls ja: Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es sich bei dem tatsächlichen, unter c genannten Verwendungszweck nicht um eine „kurzfristige" und in einzelnen Gemeinden unmittelbar wirksam werdende Hilfe handelt, folglich der Deutsche Bundestag bei dieser Bewilligung im Ergebnis irregeführt worden ist?
h) Welchem Empfänger genau ist diese Überweisung zugeflossen?
j) Welche Gewähr bietet der Empfänger für eine der — abgeänderten — Zweckbestimmung entsprechende Mittelverwendung sowie für eine Möglichkeit zur Rechnungsprüfung?
k) Welche sonstigen Zahlungen wurden aus welchen Bundeshaushaltstiteln außerdem in den letzten sechs Monaten an welche Empfänger in der DDR zu welchen Zwecken geleistet oder zugesagt für den Bereich Zivilverteidigung/Katastrophenschutz?
Welche Organisationsform wird das THW (Ost) ab wann nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, und welche personellen und organisatorischen Verbindungen bestehen zum THW (West)?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldung der „SZ" vom 19. Mai 1990 zu, wonach das THW (Ost) Mitarbeiter und Einrichtungen der DDR-Zivilverteidigung übernehmen soll, welche sodann dem dortigen Innenminister unterstehen sollen?
Wie viele Mitarbeiter aus präzise welchen bisherigen Tätigkeitsbereichen sollen übernommen werden?
Trifft es zu, daß auch — ggf. in welchem Umfang — frühere Betriebskampfgruppen bzw. einzelne Mitglieder in das THW oder — ggf. welche — andere Einheiten der Zivilverteidigung einbezogen werden sollen?
a) Trifft die weitere „SZ"-Meldung nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß das THW (Ost) sich primär Friedensaufgaben widmen werde?
Um welche genau soll es sich handeln?
b) Trifft es zu., daß das THW (Ost) sowie ggf. — welche — weitere Einheiten und Einrichtungen der Zivilverteidigung dort alle über den reinen Löschdienst hinausgehenden Brand- und Katastrophenschutz-Aufgaben wahrnehmen sollen, die in der Bundesrepublik Deutschland den Feuerwehren obliegen?
Oder wie sollen in der DDR nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben des THW und sonstiger Zivilverteidigungs-Einheiten im einzelnen sonst bestimmt und abgegrenzt werden gegenüber denen der Feuerwehren. und sonstigen Hilfsorganisationen (bitte Aufzählung der jeweiligen Aufgaben)?
c) Welchen Einfluß haben das BMI bzw. das THW auf Planungen in der DDR genommen, nach bayerischem Organisationsmodell Landesfeuerwehrämter zu schaffen?
d) Trifft es zu, daß sich eine hochrangige Delegation von Zivilverteidigungs-Fachleuten aus der DDR am 29. Mai in der entsprechenden „Katastrophen-/Zivilschutz, Notfallvorsorge, Zivile Verteidigung"-Abteilung des BMI und am 30./31. Mai 1990 in Bayern aufhielt zwecks Information über die hiesige Zivilverteidigungs- bzw. Katastrophenschutz-Organisationsstruktur?
In welcher Funktion und in welcher Weise war — der genannten „SZ"-Meldung zufolge — der Direktor der Bundesanstalt THW berufen bzw. beteiligt, sich in der DDR mit dem Leiter der dortigen „Hauptverwaltung Zivilschutz " darüber zu „verständigen", daß das THW in der DDR primär friedenszeitliche Aufgaben im Natur- und Katastrophenschutz übernehmen solle?
Welche positiven oder negativen Auswirkungen dieser „Verständigung" sieht die Bundesregierung für den laufenden Vereinigungsprozeß angesichts der abweichenden gesetzlichen Aufgabenbestimmung der Bundesanstalt THW und angesichts der in der Bundesrepublik Deutschland verfassungskräftig unterschiedenen Zuständigkeiten für Zivilverteidigung (Bund) und friedenszeitlichem Katastrophenschutz (Länder und Kommunen)?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die in Frage 3. genannte Auskehrung von Bundeshaushaltsmitteln an ein THW (Ost), welches — damit primär Aufgaben des friedenszeitlichen Katastrophenschutzes wahrnehmen soll, einmal mehr die Kritik des Bundesrechnungshofs bestätigt, die Bundesregierung verwende zweckwidrige Haushaltsmittel für jenseits ihrer Zuständigkeit liegende Aufgabenbereiche? Oder mit welchen Überlegungen tritt sie dieser Bewertung entgegen?
Ist der Bundesregierung der Entwurf eines Zivilverteidigungsbzw. Katastrophenschutzgesetzes der DDR sowie ferner bekannt, wann dieses im dortigen Kabinett und Parlament verabschiedet werden soll?
Trifft es zu, daß ersteres in vier bis fünf Wochen der Fall sein soll?
Welchen Einfluß hat die Bundesregierung auf die Formulierung dieses Gesetzentwurfs genommen, und welche Regelungen enthält dieser?