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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

AKW Mülheim-Kärlich (G-SIG: 11005182)

Beschäftigung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und ihrer Unterausschüsse mit dem AKW Mülheim-Kärlich, Auflagen bzw. Forderungen des RSK, insbesondere vor Erteilung einer ersten Teilgenehmigung, Erfüllung der Auflagen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.07.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/748621.06.90

AKW Mülheim-Kärlich

des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat sich vor Erteilung der 1. Teilgenehmigung vom 9. Januar 1975 für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich, welche vom Bundesverwaltungsgericht am 9. September 1988 für rechtswidrig erklärt wurde, mehrfach in ihren Sitzungen mit dem AKW Mülheim-Kärlich beschäftigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Bei welchen Sitzungen und wann hat die RSK das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zum Thema gehabt?

2

Wann und in welchen Sitzungen wurde das AKW Mülheim-Kärlich in welchen Unterausschüssen behandelt?

3

Welche Auflagen bzw. Forderungen hat die RSK gestellt?

4

Welche Auflagen bzw. Forderungen waren laut RSK vor Erteilung einer 1. Teilgenehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich zu erfüllen?

5

Wann, wie und wodurch wurden die Auflagen bzw. Forderungen erfüllt (mit Angabe von Unterlagen/Schreiben)?

Bonn, den 18. Juni 1990

Hüser Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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