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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Folter im spanischen Staat

<span>Folter und Misshandlungen durch spanische Sicherheitskräfte, Folgen für die Rücküberstellung von Flüchtlingen oder die Auslieferung per Haftbefehl gesuchter Personen an Spanien, Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, Einschätzung der spanischen Menschenrechtslage, Auflistung baskischer Organisationen auf der EU-Liste terroristischer Organisationen, Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Folter</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1148316. 12. 2008

Folter im spanischen Staat

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang November 2008 hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) die spanische Regierung dringend aufgefordert, die Empfehlungen des UN-Menschenrechtskomitees zur Prävention von Folter und Misshandlungen umzusetzen. In seinem fünften periodischen Bericht zur Prüfung der Realisierung des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“ im spanischen Staat hatte das UN-Menschenrechtskomitee am 27. Oktober 2008 fortdauernde Foltervorwürfe gegen Sicherheitskräfte registriert. Es wurde kritisiert, dass bislang keine angemessenen Maßnahmen zur Folterprävention getroffen wurden, zu denen sich die spanische Regierung durch die Unterzeichnung des freiwilligen UN-Abkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlungen oder Bestrafungen im Jahr 2006 verpflichtet hatte (http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR41/020/2008/en).

Die 44 in der Koordination für Folterprävention (Coordinadora para la Prevención de la Tortura) im spanischen Staat zusammengeschlossenen Menschenrechtsorganisationen haben mehr als 5 000 Beschwerden über Folter und Misshandlungen in Gefängnissen, Polizeiwachen, Jugenderziehungsheimen und Flüchtlingslagern sowie durch Sicherheitskräfte auf öffentlichen Plätzen während der letzten sieben Jahre gesammelt (http://www.libertysecurity.org/IMG/pdf_Report-CPT-to-HRIC.pdf).

Der spanische Koordinator des Komitees zur Folterprävention beim Europarat (CPT) nannte bei der Vorlage seines Jahresberichts für 2007 die Zahl von 610 dokumentierten Beschwerden über Misshandlungen (http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2007/100586.htm).

Die Methoden der Folter und Misshandlung sind so angelegt, dass sie keine bleibenden Spuren hinterlassen und später nicht bewiesen werden können. Sie umfassen nach Aussagen der baskischen Anti-Folter-Gruppe (Torturaren Aurkako Taldea – TAT) Schläge, das Herbeiführen von Erstickungsanfällen durch über den Kopf gezogene Plastiktüten oder Untertauchen in Badewannen, physische Übungen bis zum körperlichen Zusammenbruch, Elektroschocks, sexuelle Angriffe, Scheinhinrichtungen und Schlafentzug (http://www.stoptortura.com/metodoZerrendaI.php).

TAT ist der Auffassung, „dass im spanischen Staat systematisch gefoltert wird“ (http://www.raulzelik.net/textarchiv/basken/Folter.htm). Demgegenüber hält Amnesty International die Misshandlungen durch spanische Sicherheitskräfte zwar nicht für Routine, betont aber gleichwohl aufgrund eigener Untersuchungen, dass es sich dabei keineswegs nur um seltene Ausnahmefälle unter der Verantwortung einer Handvoll fehlgeleiteter Polizeibeamter handelt. Amnesty beklagt dabei eine weitreichende Straflosigkeit von Polizeibeamten in Fällen von Folter und anderer Misshandlung (http://www.amnesty.org/en/library/asset/EUR41/007/2007/en/dom-EUR410072007en.html).

Seit langem kritisieren Menschenrechtsorganisationen eine gesetzliche Sonderbestimmung, die bei Terrorverdächtigen – in der Regel Basken oder Muslime – eine bis zu 13 Tage dauernde Haft unter Kontaktsperre ermöglicht. Diese prisión incomunicada sei eine „Folterungen Vorschub leistende Praxis“ (http://www.amnesty.de/umleitung/1998/deu03/025?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml).

Bei den intensiven Verhören durch die Guardia Civil oder die Nationalpolizei während dieser prisión incomunicada hat der Beschuldigte weder Anrecht auf einen Vertrauensanwalt noch auf die Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt. Der Coordinadora para la Prevención de la Tortura liegen 165 Foltervorwürfe während der prisión incomunicada in den Jahren 2004 bis 2007 vor (http://www.libertysecurity.org/IMG/pdf_Report-CPT-to-HRIC.pdf). Bislang weigert sich die spanische Regierung, der Empfehlung des UN-Menschenrechtskomitees nachzukommen und die Zeit in der Kontaktsperre obligatorisch lückenlos per Video dokumentieren zu lassen.

Die Mehrzahl der von Folter und Misshandlungen Betroffenen sind Aktive sozialer Bewegungen, Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten, Gefangene und Verhaftete unter Kontaktsperre. Betroffen sind insbesondere Aktive der baskischen Nationalbewegung, von denen sich rund 750 in Haft befinden. Letztere leiden unter zusätzlichen Haftverschärfungen, da sie nicht heimatnah, sondern oft hunderte oder tausende Kilometer entfernt etwa in der nordafrikanischen Enklave Ceuta oder auf den kanarischen Inseln inhaftiert werden. Für die Angehörigen der Gefangenen sind Besuche nur unter großen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich.

Auf der Liste terroristischer Personen und Organisationen des EU-Ministerrates werden neben der für zahlreiche Anschläge verantwortlichen bewaffneten baskischen Gruppierung ETA eine Reihe von baskischen Organisationen als terroristisch aufgeführt, die im spanischen Staat als angebliche ETA-Frontorganisationen verboten sind, darunter die Partei Batasuna und die Gefangenenhilfsorganisation Gestoras pro-amnistía. Zudem wird eine Reihe von Personen baskischer Nationalität als ETA-Unterstützer namentlich genannt. Für eine Auflistung auf der Terrorliste ist die Zustimmung der Bundesregierung im zuständigen Gremium des Europarates erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte des UN- Menschenrechtskomitees, des Komitees für Folterprävention beim Europarat sowie von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder der Coordinadora para la Prevención de la Tortura über Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat bekannt?

a) Wenn ja, inwieweit hält die Bundesregierung diese Berichte für glaubwürdig?

b) Waren diese Berichte bereits Thema von Erörterungen bundesdeutscher Behörden? Wenn ja, zu welchem Anlass, und mit welchem Ergebnis?

2

Unterhält die Bundesregierung zur Einschätzung der Menschenrechtssituation im spanischen Staat Kontakte zu Nichtregierungsorganisationen (NRO) aus dem Menschenrechtsbereich, und wenn ja, zu welchen?

3

Inwieweit hält die Bundesregierung die von Menschenrechtsorganisationen, UN- und EU-Kommissionen beanstandete Praxis fort ‚dauernder Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für vereinbar?

4

Hat die Bundesregierung bereits auf bilateraler Ebene oder im Rahmen internationaler Organisationen wie der UNO oder EU Schritte unternommen, um die spanische Regierung zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Folter zu bewegen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, sind solche Schritte in der näheren Zukunft geplant?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der Berichte über Folter und Misshandlungen Gefangener durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat eine Gefahr für Personen, die aufgrund internationaler Haftbefehle aus der Bundesrepublik Deutschland an die spanische Justiz ausgeliefert werden?

a) Wie viele Auslieferungsersuchen der spanischen Justiz aufgrund internationaler Haftbefehle wurden in den letzten zehn Jahren an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet?

b) In wie vielen Fällen kamen deutsche Justizbehörden dem Auslieferungsersuchen nach?

c) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob ausgelieferte Personen im spanischen Staat Folter oder sonstiger erniedrigender Behandlung von Seiten der Sicherheitskräfte ausgesetzt waren?

d) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, Kenntnis über das weitere Schicksal von Personen zu erlangen, die von deutschen Justizbehörden an die spanische Justiz ausgeliefert wurden?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über regelmäßige Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat für zukünftige Auslieferungsersuchen durch Justizbehörden im spanischen Staat?

f) Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt, in denen Inhaber einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis, die in der Bundesrepublik Deutschland als (politische) Flüchtlinge anerkannt, in Spanien aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Auslieferungshaft genommen wurden?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über regelmäßige Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat für die zukünftige Kooperation deutscher Ermittlungs- und Justizbehörden im spanischen Staat im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe und Rechtshilfeersuchen seitens deutscher und spanischer Behörden?

7

Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der Berichte über Folter und Misshandlungen von Flüchtlingen durch Sicherheitskräfte im spanischen Staat eine Gefahr für Flüchtlinge, die aufgrund der Dublin-II-Verordnung aus der Bundesrepublik Deutschland in den spanischen Staat rücküberstellt werden?

a) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob aus der Bundesrepublik Deutschland in den spanischen Staat abgeschobene Flüchtlinge dort Folter oder sonstiger erniedrigender Behandlung von Seiten der Sicherheitskräfte ausgesetzt waren?

b) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, Kenntnisse über das weitere Schicksal von Flüchtlingen zu erlangen, die in den spanischen Staat überstellt wurden?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den genannten Berichten über Folter und Misshandlungen von Flüchtlingen im Hinblick auf die weitere Umsetzung der Dublin-II-Verordnung gegenüber dem spanischen Staat?

8

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation im spanischen Staat bei ihrer Zustimmung zur Auflistung von baskischen Organisationen wie der Partei Batasuna oder der Gefangenenhilfsorganisation Gestoras pro-amnistía auf der EU-Liste terroristischer Organisationen?

a) Woher hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verbindung von auf der EU-Terrorliste genannten baskischen Organisationen und Personen mit der ETA oder terroristischen Aktivitäten?

b) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Erkenntnisse auf Aussagen beruhen, die unter Folter erpresst wurden?

c) Inwieweit würde die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Nennung baskischer Organisationen und Personen auf der EU-Terrorliste zukünftig verweigern, wenn die Informationen über eine Verbindung dieser Organisationen oder Personen mit der ETA oder terroristischen Aktivitäten auf unter Folter erpressten Aussagen beruhen?

Berlin, den 15. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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