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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Heimattreuen Deutschen Jugend e. V.

Zeitpunkt einer Entscheidung über ein Verbotsverfahren gegen die Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ), Beginn der Beobachtungen durch den Verfassungsschutz, Handhabung der Informationsweitergabe an Kommunen bzw. Institutionen über geplante Zeltlager der HDJ

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1150619. 12. 2008

Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Heimattreuen Deutschen Jugend e. V.

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Recherchen und Berichterstattungen unabhängiger Journalisten zur Heimattreuen Deutschen Jugend e. V. (HDJ) und die von dieser Organisation ausgehende Gefahr haben zur Forderung nach einem Verbot der HDJ geführt, die im Sommer 2008 auch von den drei Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Anträgen im Bundestag eingebracht wurde. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ließen sich bis November 2008 Zeit, einen eigenen Antrag zu stellen.

Am 9. Oktober 2008 kam es zu einer großen Durchsuchungsaktion gegen Aktivisten der HDJ in mehreren Städten. Trotz der Beschlagnahmung zahlreicher Materialien ist es bis heute weder zu einem Verbot der HDJ gekommen, noch wurde die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Durchsuchungsaktionen informiert.

Erst im Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2007 findet die HDJ Erwähnung, obwohl die Aktivitäten der HDJ schon vorher deutlich zugenommen hatten und sich der Verein zur führenden Nachwuchsorganisation der extremen Rechten entwickelt hatte. Einer breiteren Öffentlichkeit wurden die Umtriebe der HDJ durch die Arbeit von Journalisten wie Andrea Röpke und Andreas Speit bekannt. Erst durch die größere öffentliche Aufmerksamkeit für die Aktivitäten der HDJ wurde das Agieren der Organisation problematischer. Kommunen, in deren Region Zeltlager der HDJ stattfanden, oder Einzelpersonen, die der HDJ Räume oder Gelände zur Verfügung stellten, wussten häufig nichts vom politischen und ideologischen Hintergrund der HDJ.

Wie durch die zahlreichen Fälle geplanter Immobilienkäufe der extremen Rechten deutlich wurde, kann erst durch die Öffentlichmachung solcher Pläne eine effektive Mobilisierung und Gegenwehr der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung erfolgen. Aus diesem Grund wäre es wichtig, mögliche Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um so eine auch von der Bundesregierung verbal immer wieder geforderte Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Rechtsextremismus zu unterstützen. Im Fall der HDJ kam es leider erst zu einer sehr späten Information der Öffentlichkeit seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dies legt den Schluss nahe, dass das BfV erst sehr spät auf die Aktivitäten der HDJ aufmerksam wurde oder dass sie vorhandene Erkenntnisse zur HDJ nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Erkenntnisse haben die Durchsuchungsaktionen am 9. Oktober 2008 gegen Angehörige der HDJ gebracht?

2

Bis wann ist mit der endgültigen Auswertung der bei Anhängern der HDJ beschlagnahmten Materialien zu rechnen?

3

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung darüber, ob ein Verbotsverfahren gegen die HDJ eingeleitet werden soll?

4

Trifft es zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon seit dem Jahr 2001 Erkenntnisse über die „Heimattreue Deutsche Jugend e. V.“ (HDJ) sammelt, und seit wann erfolgte eine kontinuierliche Beobachtung?

5

Aus welchem Grund wurden mögliche Erkenntnisse der Beobachtung der HDJ vor dem Jahr 2007 nicht in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt bzw. der Öffentlichkeit bekannt gemacht?

6

Seit wann gibt es einen regelmäßigen Austausch der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern über die HDJ, und gab bzw. gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema HDJ?

7

Seit wann sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über die geplanten Jugend- und Freizeitlager (Zeltlager) der HDJ, und wurden diese möglichen Erkenntnisse den Kommunen bzw. Einrichtungen bekannt gegeben, auf deren Gelände bzw. in deren Region die HDJ ihre Zeltlager plante?

Wenn ja, in welcher Form hat diese Information stattgefunden?

8

Hat es von Seiten des BfV Gespräche bzw. Hinweise an Kommunen oder Einzelpersonen gegeben, die mit geplanten Zeltlagern der HDJ konfrontiert waren, oder sind der Bundesregierung solche Gespräche bzw. Hinweise durch die Landesämter für Verfassungsschutz bekannt?

9

Sieht das BfV in der Information der Öffentlichkeit über rechtsextreme Umtriebe die Möglichkeit, präventiv gegen die Ausbreitung des Rechtsextremismus vorzugehen, und hat das BfV bezogen auf die HDJ von Anfang an nach dieser Maßgabe gehandelt?

10

Wird das BfV künftig mögliche Erkenntnisse über Aktivitäten der HDJ den von diesen Aktivitäten betroffenen Kommunen oder Einzelpersonen im Vorfeld solcher Aktivitäten mitteilen, und wie begründet das BfV seine Haltung zu dieser Frage?

Berlin, den 18. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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