Reduktion klimawirksamer Substanzen
der Abgeordneten Frau Hensel, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat immer wieder ihre Bereitschaft zur Verminderung der Freisetzung klimawirksamer Substanzen in die Atmosphäre betont. Auch die Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" hat empfohlen, „daß die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gesamten Diskussion beispielhaft vorangehen sollte." Im industriellen Produktionsbereich werden aber weiterhin in beträchtlichem Umfang Substanzen hergestellt, die als potentiell klimawirksam gelten müssen.
Eine Firma in Stade plant die Erweiterung und den Betrieb ihrer Anlage zur Herstellung von Propylenoxid nach Chlorverfahren. Die dabei entstehenden Nebenprodukte werden zu Perchlorethylen umgesetzt oder direkt als chlorierte Lösemittel vermarktet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Hält die Bundesregierung die Verwertung industrieller Reststoffe zu klimawirksamen Substanzen für a) schadlos und b) mit dem Wohl der Allgemeinheit vereinbar?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die produzierten Mengen an klimawirksamen Substanzen vor, die aus der Verwertung von Nebenprodukten und Reststoffen chlorchemischer Prozesse stammen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verwertung von Reststoffen chlorchemischer Prozesse zu klimawirksamen Substanzen (Perchlorethylen, Tetrachlormethan) und deren offene Ausbringung zu unterbinden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche der zu FCKW verarbeiteten Mengen an Tetrachlormethan aus Chlorolyseanlagen stammen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Tetrachlormethanmengen nicht zur Herstellung von FCKW verwendet werden, sondern zu sonstigen Zwecken verwendet werden, und welche Zwecke sind dies?
Mit welchen Reststoffen ist im Rahmen der gekoppelten Chlorchemie zu rechnen, wenn die Produktion von Tetrachlorkohlenstoff reduziert wird?
Mit welchen Mengen ist zu rechnen, und wie sind diese Stoffe hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit bzw. Toxizität zu bewerten?
Welche Empfehlung gibt die Bundesregierung den mit der Abwicklung immissionsrechtlicher Genehmigungsverfahren betrauten Landesbehörden hinsichtlich der Beurteilung der Verwertung von Reststoffen aus chlorchemischen Prozessen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" die Notwendigkeit, im Hinblick auf die Durchführung immissionsrechtlicher Genehmigungsverfahren bundeseinheitliche Regelungen zu treffen?
Mit welchen Reststoffen und Nebenprodukten ist zu rechnen, wenn die Produktion der im Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 30. Mai 1990 (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) genannten FCKW und Halone sowie F 22 eingestellt wird?
Mit welchen Mengen ist im einzelnen zu rechnen?
Wie sind diese Stoffe hinsichtlich ihres Treibhauspotentials, Ozonabbaupotentials bzw. ihrer Toxizität zu bewerten?
Bzw. wenn dies nicht bekannt sein sollte: Wann ist mit den Ergebnissen entsprechender Untersuchungen zu rechnen?
Für welche der FCKW-Ersatzstoffe aus den Stoffgruppen — teilhalogenierte FCKW — FKW — CKW — halogenfreie organische Verbindungen sowie sonstige Ersatzstoffe wie CO2, N2, N20, He, Ammoniak und Ameisensäure liegen Erkenntnisse vor über deren — Treibhauspotential — Ozonabbaupotential — toxikologische Bewertung?
Wie sehen diese für den jeweiligen Stoff aus?