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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gesamtdeutscher Naturschutz - gegenwärtige Situation, konkrete Vorhaben und Pläne (G-SIG: 11005200)

Harmonisierung des Naturschutzrechtes über Art. 6 der "Umweltunion" mit der DDR hinaus, Novellierung des Naturschutzrechtes, Stärkung der rechtlichen Stellung des Naturschutzes (u.a. durch Vorrangstellung gegenüber Nutzungsrechten, Einführung des Verbandsklagerechts, Positivlisten im Artenschutz, Einrichtung zusätzlicher Naturschutzgebiete und Nationalparks, Umweltverträglichkeitsprüfung), Sicherstellung von Naturschutzgebieten in der DDR, insbesondere entlang der innerdeutschen Grenze, Veränderungen für die Landwirtschaft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.08.1990

Aktualisiert

27.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/759018.07.90

Gesamtdeutscher Naturschutz — gegenwärtige Situation, konkrete Vorhaben und Pläne

der Abgeordneten Brauer, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der deutsch-deutschen Vereinigung ist bisher auch viel von der „Umweltunion" geredet und geschrieben worden. Hierbei ist bisher jedoch nur eine sehr einseitige „Harmonisierung" erkennbar: die konkrete Umsetzung dieser sogenannten Umweltunion beschränkt sich bislang auf die Regelung einer Übernahme von bundesdeutschen Gesetzen in der DDR — mit mehr oder weniger klar geregelten Übergangsregelungen; es findet keine gleichberechtigte Verhandlung mit der DDR statt und es werden auch keine rechtlichen Verbesserungen vorgenommen. Die auch vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als erforderlich angesehene (überfällige) Novellierung des Naturschutzgesetzes wird nicht angegangen. So regelt der Artikel 6 des Umweltrahmengesetzes, der sich auf Naturschutz und Landespflege bezieht, lediglich die Übernahme des bundesdeutschen Naturschutzrechts durch die DDR.

Durch die Öffnung der Grenze sind Regionen wieder zugänglich, die über vierzig Jahre der menschlichen Nutzung ganz oder weitgehend entzogen waren. Viele dieser Gebiete im deutsch-deutschen Grenzbereich sind für den Naturschutz von großem Wert. Es ist von entscheidender Bedeutung, einen dauerhaften Schutz dieser Regionen sicherzustellen.

Die Unterschutzstellung von Naturschutzflächen in der DDR sowie die möglichst großflächige Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen in der DDR scheint in der Bundesrepublik Deutschland großen Beifall zu finden. Die gesamtdeutsche Naturschutzfläche läßt sich dadurch einfach steigern und der Druck auf den EG-Agrarmarkt läßt sich gleichzeitig mildern, ohne die chemieintensive Produktion zu hinterfragen. Eine grundsätzliche Wende in der Agrar- und Ökologiepolitik hin zu einer flächendeckenden Ökologisierung der Landbewirtschaftung ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu erkennen und bei der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete soll der DDR der Vortritt eingeräumt werden.

Die deutsche Vereinigung bringt einerseits große ökologische Gefahren mit sich durch Erschließung bisher abgeschnittener Gebiete, Infrastrukturmaßnahmen, Straßenbau, Industrieansiedlung, Intensivierung der Landnutzung, Steigerung von Produktion und Konsum und zunehmenden Tourismus. Es ist zu befürchten, daß großräumige, wertvolle Biotope und Naturschutzgebiete, zum Teil mit Tabuzonen (insbesondere die ehemaligen naturnahen bzw. natürlichen Biotope im Grenzgebiet) beeinträchtigt oder zerstört werden. Andererseits bietet sich gerade im Rahmen einer „Umweltunion" die Möglichkeit, ökologische Risiken und Probleme gezielt anzugehen und dabei ein wirkungsvolles, demokratisches Naturschutzrecht einzuführen, das eine stufenweise Partizipation der betroffenen Bevölkerung und der Umweltverbände sowie die Offenlegung von Planungs- und Umweltdaten beinhaltet. Dazu gehört, daß über die Einführung des Verbandsklagerechts Mitbestimmungsmöglichkeiten festgeschrieben werden und daß die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in allen wirklich umweltrelevanten Bereichen verbindlich festgelegt wird.

Die bisherigen Maßnahmen und Initiativen von Bundesregierung, DDR-Regierung und Landesregierungen haben uns in beiden Teilen Deutschlands eine ökologische Situation „beschert", die (ob im Hinblick auf Artenschutz, Biotoperhaltung, Schadstoffbelastung oder Immissionen) nur als existenziell gefährdend beschrieben werden kann. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, eine ökologische und soziale Umgestaltung der Gesellschaft(en) ist überfällig. An dieser Notwendigkeit sind die aktuellen Vorhaben und Planungen im Ökologie- und Naturschutzbereich zu messen.

Im Staatsvertrag wird in Artikel 16 „Umweltschutz" die schnelle Verwirklichung einer deutschen Umweltunion als Ziel genannt. Umweltschutz wird als besonderes Anliegen beider Vertragsparteien bezeichnet. Die Angleichung des Umweltrechts wird angekündigt. Doch beschränkt sich die Umweltunion hierbei bislang auf die Diskussion/Behandlung einiger weniger Aspekte wie „Reaktorsicherheit", „Ver- und Entsorgung", „Strahlenschutz" „Recht und Organisation". Neue Politikvorgaben zum Bereich Naturschutz sind bisher nicht in der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

I. Harmonisierung des Naturschutzrechts

  • a) Welche Maßnahmen zur Harmonisierung des Naturschutzrechtes wurden bisher über Artikel 6 der „Umweltunion" hinaus im einzelnen unternommen,
  • b) welche Aspekte werden derzeit verhandelt,
  • c) welche Änderungen gegenüber dem geltenden Naturschutzrecht werden sich für die DDR im einzelnen ergeben?

2. Ist — nachdem in dieser Legislaturperiode von der Regierung eine Novellierung lediglich angekündigt, aber bisher nicht in Angriff genommen worden ist — im Zuge der deutschen Vereinigung eine umgehende Novellierung des Naturschutzrechtes zu erwarten, und inwieweit werden Impulse aus der DDR in eine solche Novellierung eingehen?

3. Ist bei einer gesamtdeutschen Harmonisierung des Naturschutzrechtes eine Stärkung der rechtlichen Stellung des Naturschutzes gegenüber entgegenstehenden Interessen vorgesehen?

4. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den Forderungen ein, die als unabdingbare Grundlagen für einen erfolgreichen Naturschutz (der über einen reinen Alibi-Charakter hinausgeht) von Naturschutz- und Umweltverbänden seit Jahren vertreten und eingefordert werden, und wie werden speziell folgende Forderungen von der Regierungspolitik aufgenommen:

  • Stärkung der Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung z. B. durch die Einführung des Verbandsklagerechts,
  • Anerkennung des eigenständigen Rechtes der Natur als zu schützendes Rechtsgut,
  • rechtliche Vorrangstellung des Naturschutzrechtes gegenüber Nutzungsrechten (z. B. Jagdrecht),
  • Positivlisten im Artenschutz,
  • Einrichtung zusätzlicher Naturschutzgebiete und Nationalparks (z. T. mit Totalreservaten),
  • eine wirksame Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • eine Eingriffsverhinderungsregelung?

5. Wie begründet ist die Hoffnung, das bisherige zu Lasten des Schutzinteresses einseitig auf das Nutzerinteresse bezogene Naturschutzrecht könnte von einem ganzheitlichen Konzept zum Schutz der Ökologie abgelöst werden?

II. Sicherstellung von Naturschutzgebieten

1. Wie viele Gebiete mit welchen Flächen waren vor dem November 1989 in der DDR unter Schutz gestellt?

2. Welchen Anteil an der Fläche haben Schutzgebiete mit einem Schutzstatus, der mit hier gebräuchlichen Kategorien wie Nationalpark, Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet vergleichbar ist, und wie groß ist der Anteil an Schutzgebieten in der DDR, verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland (absoluter Flächenvergleich und in Prozent der Landesfläche)?

  • a) Welche Flächen, speziell auch entlang der innerdeutschen Grenze, hat die Regierung der DDR als Schutzgebiete vorläufig unter Schutz gestellt;
  • b) welchen Schutzstatus haben diese Gebiete;
  • c) mit welcher Befristung sind diese Gebiete geschützt;
  • d) werden diese neuen (und alten) Schutzgebiete von der Bundesregierung akzeptiert, und ist nach der Vereinigung und der Rechtsharmonisierung eine verbindliche Bestätigung dieser Schutzgebiete gesichert?

4. Ab wann ist in der DDR eine dauerhafte, rechtsverbindliche Unterschutzstellung ökologisch schützenswerter Gebiete zu erwarten:

  • noch durch die demokratisch gewählte Regierung der DDR,
  • nach der Schaffung von Ländern in der DDR,
  • nach der Vereinigung beider deutscher Staaten?

5. Welche Unterschiede im Schutzstatus und in den Schutzauflagen ergeben sich für die „Biosphärenreservate" in der DDR durch die Übernahme des bundesrepublikanischen Naturschutzrechtes gegenüber dem vorherigen Rechtsstand?

6. Welche Maßnahmen sind zur Unterschutzstellung naturnaher Gebiete in der deutsch-deutschen Grenzregion bisher unternommen worden bzw. geplant:

  • von der Bundesregierung,
  • von den Landesregierungen,
  • von der DDR-Regierung?

7. Die deutsche Vereinigung bietet die einmalige Chance, in unserem dichtbesiedelten, industrialisierten Land auf beiden Seiten der deutsch-deutschen Grenze eine zusammenhängende naturnahe Fläche als flächendeckendes Biotop und Refugium für Wildtiere vor dem wirtschaftlichen Zugriff zu schützen. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu diesem Thema:

  • ist beabsichtigt, gemeinsam mit den Landesregierungen ein Schutzkonzept zu entwickeln,
  • ist die Ausweisung eines Nationalparks oder von Naturschutzgebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung geplant?

8. Sind auf bundesdeutscher Seite durch Bund und Länder bereits konkrete Maßnahmen unternommen worden bzw. angestrebt, die naturnahen/natürlichen Flächen im Grenzgebiet sofort durch einstweilige Sicherstellung zusammenhängend und großräumig unter eine differenzierte Schutzgebietsregelung zu stellen?

9. Welche Schutzgebiete bestehen bereits entlang der deutschdeutschen Grenze, und welche befinden sich definitiv in der Planung und vor der vorläufigen Unterschutzstellung?

10. Sind in den Bundesländern weitere Maßnahmen zur Unterschutzstellung zumindest der im folgenden aufgeführten naturnahen Gebiete im Grenzbereich unternommen worden:

  • in Schleswig-Holstein: Dassower See und Trave, Waknitz und Ratzeburger See, Lauenburgische Seen, Schaalsee, Deivenau-Niederung,
  • in Niedersachsen: Elbaue zwischen Schnakenburg und Lauenburg, Landgraben und Dumme-Niederung, Ohre zwischen Waddekath und Brome, Drömling, Elm/Lappwald, Oker zwischen Vienenburg und Schiaden, Eckertal, Harz, Eller/Rhume-Niederung, Großes Giebelmoor, Gifhorner Heide,
  • in Hessen: Eibenbestände bei Bischhausen, Werra-Altarm bei Oberrieden, Hangwald am Rothestein, Mönchesried bei Schwebda, Mainzerköpfe, Dreiherrenstein und Frankenloch bei Heldra, Ringgau, Werra-Aue zwischen Phillipstal und Herleshausen, Obersuhl, Kuppige Röhn, Hessische Rhön,
  • in Bayern: Thüringer Rhön, Rennsteig?

11. In welchen Fällen wurden im deutsch-deutschen Grenzbereich bereits Straßen und Wege durch bestehende bzw. vorläufig unter Schutz gestellte Naturschutzgebiete geführt (oder reaktiviert), und in welchen Fällen ging dem ein ordentliches Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden voraus; werden die Entscheidungen der in der DDR zuständigen Naturschutzbehörden hierbei befolgt?

12. Welche Planungen zur Erschließung des deutsch-deutschen Grenzgebietes bestehen bzw. werden bereits umgesetzt (hier speziell auch bezüglich Verkehrswegen, Wohn- und Gewerbeflächen, landwirtschaftlicher Nutzung und auch als Deponie-Standort)?

13. Welche Beeinträchtigung des Naturraumes geht von diesen Projekten aus beziehungsweise wird von ihnen ausgehen?

14. Welche Veränderungen für die Landwirtschaft werden sich durch die Umwelt- und Wirtschaftsunion ergeben:

  • sind die ökologischen Belastungen durch die großräumige DDR-Landwirtschaft zu quantifizieren,
  • in welchem Umfang ist mit Flächenstillegungen in der DDR zu rechnen,
  • welche Schritte zu einer ökologischen Umgestaltung der DDR-Landwirtschaft werden (über die Propagierung des integrierten Pflanzenbaus hinaus) ergriffen und gefördert,
  • welche konkreten Projekte fördert die Bundesregierung (mit welchem Mitteleinsatz)?

15. Werden bei allen die Umwelt beeinflussenden Programmen, Planungen und Projekten im deutsch-deutschen Grenzbereich, auch über die im UVP-Gesetz (Anlage zu § 3) festgelegten Fälle hinausgehend Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt,

  • welche UVP werden gerade durchgeführt,
  • welche UVP sind in Planung?

Fragen25

1

a) Welche Maßnahmen zur Harmonisierung des Naturschutzrechtes wurden bisher über Artikel 6 der „Umweltunion" hinaus im einzelnen unternommen,

1

b) welche Aspekte werden derzeit verhandelt,

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c) welche Änderungen gegenüber dem geltenden Naturschutzrecht werden sich für die DDR im einzelnen ergeben?

2

Ist — nachdem in dieser Legislaturperiode von der Regierung eine Novellierung lediglich angekündigt, aber bisher nicht in Angriff genommen worden ist — im Zuge der deutschen Vereinigung eine umgehende Novellierung des Naturschutzrechtes zu erwarten, und inwieweit werden Impulse aus der DDR in eine solche Novellierung eingehen?

3

Ist bei einer gesamtdeutschen Harmonisierung des Naturschutzrechtes eine Stärkung der rechtlichen Stellung des Naturschutzes gegenüber entgegenstehenden Interessen vorgesehen?

4

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den Forderungen ein, die als unabdingbare Grundlagen für einen erfolgreichen Naturschutz (der über einen reinen Alibi-Charakter hinausgeht) von Naturschutz- und Umweltverbänden seit Jahren vertreten und eingefordert werden, und wie werden speziell folgende Forderungen von der Regierungspolitik aufgenommen:

Stärkung der Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung z. B. durch die Einführung des Verbandsklagerechts,

Anerkennung des eigenständigen Rechtes der Natur als zu schützendes Rechtsgut,

rechtliche Vorrangstellung des Naturschutzrechtes gegenüber Nutzungsrechten (z. B. Jagdrecht),

Positivlisten im Artenschutz,

Einrichtung zusätzlicher Naturschutzgebiete und Nationalparks (z. T. mit Totalreservaten),

eine wirksame Umweltverträglichkeitsprüfung,

eine Eingriffsverhinderungsregelung?

5

Wie begründet ist die Hoffnung, das bisherige zu Lasten des Schutzinteresses einseitig auf das Nutzerinteresse bezogene Naturschutzrecht könnte von einem ganzheitlichen Konzept zum Schutz der Ökologie abgelöst werden?

1

Wie viele Gebiete mit welchen Flächen waren vor dem November 1989 in der DDR unter Schutz gestellt?

2

Welchen Anteil an der Fläche haben Schutzgebiete mit einem Schutzstatus, der mit hier gebräuchlichen Kategorien wie Nationalpark, Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet vergleichbar ist, und wie groß ist der Anteil an Schutzgebieten in der DDR, verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland (absoluter Flächenvergleich und in Prozent der Landesfläche)?

3

a) Welche Flächen, speziell auch entlang der innerdeutschen Grenze, hat die Regierung der DDR als Schutzgebiete vorläufig unter Schutz gestellt;

3

b) welchen Schutzstatus haben diese Gebiete;

3

c) mit welcher Befristung sind diese Gebiete geschützt;

3

d) werden diese neuen (und alten) Schutzgebiete von der Bundesregierung akzeptiert, und ist nach der Vereinigung und der Rechtsharmonisierung eine verbindliche Bestätigung dieser Schutzgebiete gesichert?

4

Ab wann ist in der DDR eine dauerhafte, rechtsverbindliche Unterschutzstellung ökologisch schützenswerter Gebiete zu erwarten:

noch durch die demokratisch gewählte Regierung der DDR,

nach der Schaffung von Ländern in der DDR,

nach der Vereinigung beider deutscher Staaten?

5

Welche Unterschiede im Schutzstatus und in den Schutzauflagen ergeben sich für die „Biosphärenreservate" in der DDR durch die Übernahme des bundesrepublikanischen Naturschutzrechtes gegenüber dem vorherigen Rechtsstand?

6

Welche Maßnahmen sind zur Unterschutzstellung naturnaher Gebiete in der deutsch-deutschen Grenzregion bisher unternommen worden bzw. geplant:

von der Bundesregierung,

von den Landesregierungen,

von der DDR-Regierung?

7

Die deutsche Vereinigung bietet die einmalige Chance, in unserem dichtbesiedelten, industrialisierten Land auf beiden Seiten der deutsch-deutschen Grenze eine zusammenhängende naturnahe Fläche als flächendeckendes Biotop und Refugium für Wildtiere vor dem wirtschaftlichen Zugriff zu schützen. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu diesem Thema:

ist beabsichtigt, gemeinsam mit den Landesregierungen ein Schutzkonzept zu entwickeln,

ist die Ausweisung eines Nationalparks oder von Naturschutzgebieten mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung geplant?

8

Sind auf bundesdeutscher Seite durch Bund und Länder bereits konkrete Maßnahmen unternommen worden bzw. angestrebt, die naturnahen/natürlichen Flächen im Grenzgebiet sofort durch einstweilige Sicherstellung zusammenhängend und großräumig unter eine differenzierte Schutzgebietsregelung zu stellen?

9

Welche Schutzgebiete bestehen bereits entlang der deutschdeutschen Grenze, und welche befinden sich definitiv in der Planung und vor der vorläufigen Unterschutzstellung?

10

Sind in den Bundesländern weitere Maßnahmen zur Unterschutzstellung zumindest der im folgenden aufgeführten naturnahen Gebiete im Grenzbereich unternommen worden:

in Schleswig-Holstein: Dassower See und Trave, Waknitz und Ratzeburger See, Lauenburgische Seen, Schaalsee, Deivenau-Niederung,

in Niedersachsen: Elbaue zwischen Schnakenburg und Lauenburg, Landgraben und Dumme-Niederung, Ohre zwischen Waddekath und Brome, Drömling, Elm/Lappwald, Oker zwischen Vienenburg und Schiaden, Eckertal, Harz, Eller/Rhume-Niederung, Großes Giebelmoor, Gifhorner Heide,

in Hessen: Eibenbestände bei Bischhausen, Werra-Altarm bei Oberrieden, Hangwald am Rothestein, Mönchesried bei Schwebda, Mainzerköpfe, Dreiherrenstein und Frankenloch bei Heldra, Ringgau, Werra-Aue zwischen Phillipstal und Herleshausen, Obersuhl, Kuppige Röhn, Hessische Rhön,

in Bayern: Thüringer Rhön, Rennsteig?

11

In welchen Fällen wurden im deutsch-deutschen Grenzbereich bereits Straßen und Wege durch bestehende bzw. vorläufig unter Schutz gestellte Naturschutzgebiete geführt (oder reaktiviert), und in welchen Fällen ging dem ein ordentliches Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden voraus; werden die Entscheidungen der in der DDR zuständigen Naturschutzbehörden hierbei befolgt?

12

Welche Planungen zur Erschließung des deutsch-deutschen Grenzgebietes bestehen bzw. werden bereits umgesetzt (hier speziell auch bezüglich Verkehrswegen, Wohn- und Gewerbeflächen, landwirtschaftlicher Nutzung und auch als Deponie-Standort)?

13

Welche Beeinträchtigung des Naturraumes geht von diesen Projekten aus beziehungsweise wird von ihnen ausgehen?

14

Welche Veränderungen für die Landwirtschaft werden sich durch die Umwelt- und Wirtschaftsunion ergeben:

sind die ökologischen Belastungen durch die großräumige DDR-Landwirtschaft zu quantifizieren,

in welchem Umfang ist mit Flächenstillegungen in der DDR zu rechnen,

welche Schritte zu einer ökologischen Umgestaltung der DDR-Landwirtschaft werden (über die Propagierung des integrierten Pflanzenbaus hinaus) ergriffen und gefördert,

welche konkreten Projekte fördert die Bundesregierung (mit welchem Mitteleinsatz)?

15

Werden bei allen die Umwelt beeinflussenden Programmen, Planungen und Projekten im deutsch-deutschen Grenzbereich, auch über die im UVP-Gesetz (Anlage zu § 3) festgelegten Fälle hinausgehend Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt,

welche UVP werden gerade durchgeführt,

welche UVP sind in Planung?

Bonn, den 18. Juli 1990

Brauer Frau Flinner Kreuzeder

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