Geplantes internationales Abfallentsorgungszentrum bei Rédange (Département Moselle, Lothringen)
der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Luxemburger Zeitungsberichten zufolge plant derzeit ein deutschholländisches Firmenkonsortium die Anlage eines internationalen Abfallentsorgungszentrums in der stillgelegten Eisenerz-Tagebaustätte „Hollekaul" bei Rédange im französischen Département Moselle, unweit der luxemburgischen Landesgrenze. In dem Zentrum sollen bis zu 500 000 Tonnen Abfälle pro Jahr deponiert, verwertet und verbrannt werden, die aus verschiedenen Ländern, insbesondere aber der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, angeliefert werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu folgenden Fragen bezüglich des geplanten Abfallentsorgungszentrums vor?
Fragen11
In welchem Verfahrensstadium — bezüglich der Einhaltung französischen und EG-Verwaltungsverfahrensrechts (insbesondere UVP) — befinden sich die Planungen?
Welche Ausbaustufen sind für das Entsorgungszentrum in welchen zeitlichen Abständen geplant?
Welche Firmen sind mit welchen Anteilen an dem Konsortium beteiligt?
Wurden oder werden die Planungen bzw. Planungsvorbereitungen (Forschung) mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten (EG-, Staats- oder Landes-/Regionalhaushalten) gefördert?
Wenn ja, aus welchen und in welcher Größenordnung?
Für welche Mengen Hausmüll, Gewerbemüll, Sondermüll und sonstige Abfallfraktionen sind die geplanten Komponenten des Entsorgungszentrums ausgelegt?
Nach welchen Verfahren sollen die verschiedenen Abfallarten deponiert, verwertet oder verbrannt werden?
Aus welchen deutschen Bundesländern, von welchen Verursachern und über welche Transportwege soll der Abfall angeliefert werden?
Welche privaten, öffentlich-rechtlichen, staatlichen oder kommunalen Vertragspartner des Firmenkonsortiums sind der Bundesregierung bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung des vorgesehenen Geländes für die Einrichtung einer solchen Anlage (Das Grundwasser ist durch das Fehlen abdichtender Lehmschichten unmittelbar gefährdet.)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß das Projekt im Wassereinzugsgebiet luxemburgischer Flüsse liegt und damit mittelbar auch bundesdeutsche Gewässer (Sauer, Mosel ...) von möglichen Verschmutzungen durch Sickerwässer und Industrieabwässer betroffen sein können?
Welche rechtlichen und politischen Einflußmöglichkeiten hätten die Bundesregierung bzw. einzelne Landesregierungen auf den Gang des Planungsverfahrens, die Verhinderung bzw. Modifikation des Projekts und die mit dem Projekt verbundenen Begleiterscheinungen (Erhöhung des Abfalltransportaufkommens, Gefahr unkontrollierter Abfall- „Ströme" etc.)?