BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Abwasserreinigung in der Textilindustrie II (G-SIG: 11005225)

Erfassung von Textilchemikalien, Regelung für Indirekteinleiter, Vorschriften für synthetische Schlichtemittel, Substitution bedenklicher Stoffe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.09.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/768216.08.90

Abwasserreinigung in der Textilindustrie II

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN „Entsorgung von flüssigem Sonderabfall in der Textilindustrie" (Drucksache 11/6753) liegen der Bundesregierung weder Angaben über die Menge der ins Abwasser gelangenden Textilhilfsmittel noch über die nach der Abwasserbehandlung in die Umwelt gelangenden Textilhilfsmittel und Farbstoffe vor. Dieses Wissensdefizit erscheint nicht tragbar, behindert bzw. verhindert es doch gezielte, sachgemäße Anforderungen an die Abwasserbehandlung in der Textilveredelungsbranche.

Ist beabsichtigt, dieses Defizit abzubauen und eine systematische Erfassung und Bewertung der Textilchemikalien in die Wege zu leiten?

2

Bestehen in einzelnen Bundesländern Regelungen bzw. Rechtsgrundlagen, nach denen relevante Indirekteinleiter — wie z. B. Textilveredelungsbetriebe — regelmäßig ein innerbetriebliches Abwasserkataster und Aufstellungen über Art und Menge der eingesetzten Chemikalien zu erstellen haben?

Wenn nicht, hält die Bundesregierung die Schaffung entsprechender gesetzlicher Regelungen für erforderlich?

3

a) Nach Auskunft der Bundesregierung zählen die synthetischen Kettschlichten, Appretur- und Druckverdickungsmittel zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des § 7 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Zu welchem Anteil werden diese gefährlichen Stoffe derzeit bereits gezielt und nach dem Stand der Technik zurückgehalten, und zu welchem Anteil werden diese Stoffe noch unbehandelt kanalisiert?

3

b) Welche Anforderungen für diese Stoffe, insbesondere für synthetische Schlichtemittel, sind in der novellierten Fassung der 38. Verwaltungsvorschrift (VwV) zum WHG vorgesehen?

3

c) Welche Veränderungen wurden - schon im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung - auf Intervention der Textilindustrie an den Vorentwürfen für die Novelle der 38. VwV im einzelnen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf Regelungen zur Behandlung von Abwasserteilströmen nach dem Stand der Technik?

3

d) Sieht sich die Bundesregierung angesichts der Intervention der Textilindustrie gezwungen, nach dem Stand der Technik verfügbare Technologien nicht gesetzlich vorzuschreiben, da sie nach Angaben der Industrie wirtschaftlich nicht zumutbar wären?

Wenn ja, welche Anforderungen wurden zugunsten der Industrie abgeschwächt?

3

e) Aufgrund welcher Überlegungen sollen bisher vorgesehene Schwellenwerte für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), bei deren Überschreiten grundsätzlich eine Teilstrombehandlung notwendig sein sollte, aufgeweicht bzw. ganz fallen gelassen werden?

4

Welche in der Textilveredelungsindustrie eingesetzten Chemikalien sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Umwelt bzw. Gesundheit derart bedenklich, daß eine Substitution dieser Stoffe angestrebt werden sollte?

Bonn, den 2. August 1990

Frau Garbe Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen