Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Finanzämtern und Sozialversicherungen
des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut der Zeitschrift QUICK vom 16. August 1990 hat der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Tiedge, in seiner kürzlich vorgelegten Dissertation u. a. berichtet, das Amt habe häufig und erfolgreich bei Finanzbehörden sowie bei der Bundesversicherungsanstalt bzw. deren Würzburger Zentralcomputer, wo alle jemals versicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsstelle und Wohnsitz erfaßt sind, Ermittlungen über Personen angestellt.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie häufig richtete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den letzten zehn Jahren jeweils entsprechende Auskunftsersuchen an Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger?
Aus welchen Abteilungen des BfV erfolgten diese Ersuchen?
Welche Anweisungen existieren hinsichtlich der Berechtigung der verschiedenen Abteilungen, solche Ermittlungen anzustellen, sowie hinsichtlich des Umfangs entsprechender Ersuchen?
Welche für Ermittlungen erfolgversprechenden Informationen wurden bei Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern erfragt, die nicht bei anderen Stellen (etwa Meldebehörden) ebenso hätten erlangt werden können?
(bitte Aufzählung)
Inwiefern sind zu dem von Tiedge genannten Zweck der „Personen-Identifizierung" Informationsersuchen bei den Sozialversicherungsträgern erfolgversprechender bzw. die Auskünfte umfassender als bei anderen Stellen?
Wie häufig lehnten Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger in den letzten zehn Jahren entsprechende Ersuchen jeweils ab und hinsichtlich welcher erbetenen Informationen?
Trifft die weitere Darstellung von Tiedge zu, daß es sich bei dem „Institut Nautikus" im Hamburger Manmaliaweg 77 um eine Außenstelle des BfV handelt?
Welche Aufgaben nimmt diese Stelle ggf. für das BfV wahr?
Trifft die weitere Darstellung von Tiedge zu, wonach ein Mitarbeiter des ZDF in Paris (heute noch?) auch für den Verfassungsschutz tätig war?
Ggf. in welcher Funktion?
Inwieweit trifft Tiedges weitere Behauptung zu, wonach der Bundesgrenzschutz in Heimerzheim — ohne gesetzlich mit solchen Aufgaben betraut zu sein — Agentenfunksprüche auffängt?