Berücksichtigung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Minimalkostenplanung (LCP) bei der Modernisierung der Energieversorgung in der DDR
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der Modernisierung der Energiewirtschaft in der DDR muß darauf geachtet werden, daß die Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Minimalkostenplanung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert und hat zum Ziel, daß schädliche Umweltauswirkungen von Vorhaben vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden.
Die Minimalkostenplanung ist in 17 Staaten der USA bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kraftwerk kann nur dann gebaut werden, wenn das wirtschaftliche Potential für Energiesparen und regenerative Energiequellen ausgeschöpft ist.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Neubaumaßnahmen zur Modernisierung der Energiewirtschaft in der DDR (z. B. Kraftwerke, Leitungsnetze) werden derzeit in der DDR geplant?
Werden bei den genannten Maßnahmen die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Minimalkostenplanung berücksichtigt?
Wird bei dem Neubau von Großkraftwerken insbesondere geprüft, ob der gleiche Wärme- und Strombedarf nicht kostengünstiger, effizienter und schadstoffärmer durch Blockheizkraftwerke gedeckt werden kann?