Ablehnung der chinesischen Asylanträge
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Ablehnung der chinesischen Asylanträge
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, daß fast alle Asylanträge von chinesischen Studenten und chinesischen Wissenschaftlern, die zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland studieren/arbeiten, dieses Jahr abgelehnt worden sind?
Wie viele chinesische Studenten/innen und Wissenschaftler/-innen gibt es zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland, nach Schätzungen der Bundesregierung, die nun ohne gültigen Paß sind?
Ohne gültigen Paß werden die Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr verlängert und ohne diese sind auch die Arbeitsverhältnisse in Gefahr. Wie soll dieser bürokratische Teufelskreis nach Ansicht der Bundesregierung nun gelöst werden?
Wie viele Anerkennungen von chinesischen Asylantragstellern/innen hat es seit dem 4. Juni 1989 in der Bundesrepublik Deutschland gegeben?
Wie viele chinesische Studenten und Wissenschaftler halten sich zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland auf?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes nach dem 4. Juni 1989 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, um ihre Landsleute zu überwachen, auszuhorchen und sie unter Druck zu setzen? Wie will die Bundesregierung mit dieser Situation umgehen, da aktive Studenten und Wissenschaftler nicht nur nach ihrer Rückkehr nach China mit Sanktionen rechnen müssen, sondern von den chinesischen Sicherheitsbehörden auch in der Bundesrepublik Deutschland unter Druck gesetzt werden?
Wie werden die Ablehnungsbescheide der Asylantragsteller/-innen inhaltlich begründet?
Werden zu befürchtende staatliche Verfolgungsmaßnahmen bei einer Rückkehr in die Volksrepublik China als Begründung des Asylantrages anerkannt?
Wie viele Menschen sind nach Schätzungen der Bundesregierung derzeit in China wegen ihrer Teilnahme an den Protesten inhaftiert?
Der Westberliner Senat hatte in 1989 beschlossen, denjenigen Chinesen, die nicht bei ihrer Botschaft um die Verlängerung ihres Passes anfragen wollen, einen auf ein Jahr befristeten Fremdenpaß auszustellen (mit weiterer Verlängerung um ein halbes Jahr). Soll diese Lösung nach Meinung der Bundesregierung verlängert und weiterhin beibehalten werden?