Asbest im Trinkwasser
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Untersuchungen über den Asbestgehalt von Trinkwasser wurden in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt?
Nach welcher Methode erfolgten die Untersuchungen, ab welcher Größe wurden die Fasern erfaßt, und welche Faserkonzentrationen wurden im einzelnen ermittelt?
Welcher Zusammenhang wurde zwischen Korrosion der Asbestzementrohre und dem pH-Wert des Trinkwassers festgestellt?
Erlauben die vorliegenden Untersuchungsergebnisse den Schluß, bei Einhaltung des nach der Trinkwasserverordnung (TWVO) seit 1986 zulässigen pH-Intervalls sei keine Abgabe von Asbestfasern in Trinkwasser zu besorgen?
Haben die vorliegenden Untersuchungsergebnisse somit bestätigen können, daß durch die 1986 im Rahmen der Novelle TWVO erfolgte Anhebung des pH-Wertes des Trinkwassers auf den jeweiligen pH-Wert der Kalksättigung des Trinkwassers „die Auflösung der Zementmatrix unterbunden und eine Faserabgabe dauerhaft vermieden" [Pressemitteilung des Bundesgesundheitsamts (BGA) vom 22. Mai 1989] wird?
Wenn ja, ist dann zu folgern, daß auftretende Asbestbelastungen grundsätzlich durch Nichteinhaltung der Trinkwasserverordnung durch die Wasserversorgungsunternehmen bedingt und von den Unternehmen zu verantworten sind?
Liegen Hinweise vor, daß lang zurückliegende Abweichungen vom seit 1986 vorgeschriebenen pH-Wert infolge nachhaltiger Schädigung der Asbestzementrohre zu einer dauerhaften erhöhten Korrosion und Faserfreisetzung führen können?
Das BGA „erneuerte" in seiner Pressemitteilung vom 22. Mai 1989 „seine seit 1981 wiederholt abgegebene Empfehlung, asbesthaltige Gegenstände im Lebensmittelbereich nur so zu verwenden, daß eine Abgabe von Fasern an das Lebensmittel prinzipiell ausgeschlossen ist".
Wann und in welcher Weise wurden diese Empfehlungen im einzelnen ausgesprochen?
In welcher Weise wurde vom BGA jeweils konkretisiert, wie eine Asbestbelastung des Lebensmittels Trinkwasser „prinzipiell ausgeschlossen ist"?
Laut Pressemitteilung des BGA vom 22. Mai 1989 erfolgte die Änderung der Vorschriften über die pH-Werteinstellung des Trinkwassers im Jahr 1986 auf Drängen des BGA, um aus Vorsorgegründen den Eintrag von Asbestfasern ins Trinkwasser zu verhindern.
Welche Erkenntnisse bzw. Untersuchungsergebnisse lagen dem BGA zum damaligen Zeitpunkt vor?
Wurde vom BGA abgesichert, daß eine derartige Änderung der pH-Einstellung auch bei nachhaltig geschädigten Rohren eine Korrosion sicher verhindern kann, bzw. aus welchem Grund wurde auf derartige Untersuchungen verzichtet?
Aus welchem Grund wurde zum damaligen Zeitpunkt keine Änderung der DIN 4030 (Rohrschutz) veranlaßt?
In der Pressemitteilung vom 22. Mai 1989 führt das BGA weiterhin aus, daß bei pH-Einstellungen entsprechend der Trinkwasserverordnung von 1986 Faserkonzentrationen bis zu 10 000 Fasern ermittelt wurden.
Ist hieraus zu folgern, daß die Asbestbelastung des Trinkwassers bei Verwendung von Asbestzementrohren grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, also unvermeidbar ist?
Verstößt die Verwendung von Asbestzementrohren damit gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, welches darauf abzielt, Einträge des Rohrmaterials ins Trinkwasser sogar unabhängig von jeder gesundheitlichen Relevanz zu unterbinden?
Im Hinblick auf das Wasserwerk Kaarst-Driesch in Meerbusch bezog sich das BGA ausdrücklich auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), um darauf hinzuweisen, daß eine Sanierung zwingend erforderlich ist.
Welche weiteren Wasserwerke wurden in dieser Weise unterrichtet, und wie hoch waren die Faserkonzentrationen in diesen Fällen?
Welche Kosten sind mit den notwendigen Sanierungen asbestbelasteter Trinkwasserversorgungen voraussichtlich verbunden, und welche Haftungsansprüche bestehen ggf.?
Sieht die Bundesregierung nach wie vor keine Notwendigkeit, die Verwendung von Asbest grundsätzlich oder mit Bezug auf das LMBG die Anwendung in der Trinkwasserversorgung zu verbieten?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen Bundesländern wird die Verwendung asbesthaltiger Rohre in der Wasserversorgung noch mit öffentlichen Geldern gefördert?