Eingliederung von Aussiedlern
des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welchen Bundesländern wird zur Eingliederung der Aussiedler aus sog. eingegliederten Ostgebieten noch das SS-Rassenregister „Deutsche Volksliste" verwendet?
Ist für die Bundesregierung die „Deutsche Volksliste" ein rechtsgültiges Dokument?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum wird es dann noch verwendet und wo findet es Anwendung?
Ist das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 und das SS-Rassenregister „Deutsche Volksliste" vom 4. März 1941 für null und nichtig erklärt worden? Wenn ja, wann und wo?