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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Eingliederung von Aussiedlern (G-SIG: 11005359)

Anwendung des SS-Rassenregisters "Deutsche Volksliste" bei der Eingliederung von Aussiedlern, Nichtigkeitserklärung des Reichsbürgergesetzes (15.09.1935) und des SS-Rassenregisters "Deutsche Volksliste" (04.03.1941)

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.1990

Aktualisiert

07.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 11/829125.10.90

Eingliederung von Aussiedlern

des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welchen Bundesländern wird zur Eingliederung der Aussiedler aus sog. eingegliederten Ostgebieten noch das SS-Rassenregister „Deutsche Volksliste" verwendet?

2

Ist für die Bundesregierung die „Deutsche Volksliste" ein rechtsgültiges Dokument?

3

Wenn ja, warum?

4

Wenn nein, warum wird es dann noch verwendet und wo findet es Anwendung?

5

Ist das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 und das SS-Rassenregister „Deutsche Volksliste" vom 4. März 1941 für null und nichtig erklärt worden? Wenn ja, wann und wo?

Bonn, den 22. Oktober 1990

Hüser Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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