Erleichterung der Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger
der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Am 1. Januar 1991 tritt das neue Ausländergesetz in Kraft und damit auch die Bestimmungen zur Erleichterung der Einbürgerung (Artikel 1 §§ 85 ff.).
In den Beratungen im Innenausschuß des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die Abgeordnete Trenz auf die besonderen Schwierigkeiten für iranische Asylberechtigte hingewiesen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Exemplarisch für viele andere iranische Asylberechtigte steht der Fall einer iranischen Familie aus Saarbrücken. Die Eheleute sind zusammen mit ihrem Sohn 1980 in die Bundesrepublik Deutschland geflohen und wurden 1981 als Asylberechtigte anerkannt. Als sie 1989 für sich und ihren Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit beantragten und darauf hinwiesen, daß der Iran seine Staatsbürger/innen nicht aus der iranischen Staatsbürgerschaft entläßt und es zudem für sie als Asylberechtigte eine unzumutbare Härte bedeuten würde, die Entlassung zu beantragen, erhielten sie folgendes Schreiben vom 13. Februar 1990 aus dem saarländischen Innenministerium:
„Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß der Bundesminister des Innern der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht zugestimmt hat. Im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sieht er sich gehindert, eine solche Ausnahme zuzulassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in sechs Revisionsentscheidungen vom 27. September 1988 erneut die Verpflichtung der Einbürgerungsbehörden zur Beachtung des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens bestätigt. Danach ist die Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger nur nach vorheriger Zustimmung der iranischen Behörden bzw. nach erfolgter Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit möglich. Eine Verpflichtung, die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu vollziehen, sieht das Gericht nur in den Fällen, in denen verfestigte Inlandsbeziehungen das Ermessen zu einem Einbürgerungsanspruch verdichtet haben, was u. a. einen langjährigen Inlandsaufenthalt voraussetzt. In Anlehnung an diese Urteile geht der Bundesminister des Innern bei unterstellter Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen davon aus, daß erst nach einem 25jährigen ununterbrochenen Inlandsaufenthalt ein solcher Einbürgerungsanspruch gegeben ist.
Ich werde daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, das Einbürgerungsverfahren auf unbestimmte Zeit aussetzen."
Im Innenausschuß des Deutschen Bundestages wurde der Hinweis der Abgeordneten Frau Trenz auf die Unzumutbarkeit dieser Regelung für die Betroffenen dahin gehend beantwortet, daß das neue Ausländergesetz diese Problematik lösen werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Will die Bundesregierung mit den „Erleichterungen zur Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit" ihre Außenseiterrolle in Europa (0,3 Prozent Einbürgerungen pro Jahr) durch die Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes aufgeben?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer eigenen derzeitigen Praxis und den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention, in denen Asylberechtigte als zu bevorzugende Gruppe von Einbürgerungsbewerbern bzw. -bewerberinnen zu behandeln sind?
In Artikel 1 § 87 des neuen Ausländergesetzes werden die Bedingungen dargestellt, unter welchen eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit möglich sein wird.
Wie sieht die Bundesregierung ihre zu treffende Entscheidung?
Wie beurteilt sie den hier dargestellten Fall?
Es ist bekannt, daß die Bundesregierung z. Z. einen Entwurf für Verwaltungsvorschriften zum neuen Ausländergesetz erarbeitet.
Wird die Bundesregierung, wie angekündigt, zu einer für die iranischen Asylberechtigten positiven Auslegung der „Erleichterungen der Einbürgerung" kommen?
Mehrere Anfragen an die Bundesregierung haben ergeben, daß sie beabsichtigt, das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen zu kündigen oder in entsprechenden Verhandlungen auf Erleichterungen für die Asylberechtigten zu drängen.
Welches Ergebnis haben die Verhandlungen ergeben?