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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (G-SIG: 11005363)

Höhe, Art und Veränderung der Vermögenswerte von SED/PDS, Blockparteien und mit ihnen verbundenen Massenorganisationen, die der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt unterliegen; Sicherung der treuhänderischen Verwaltung gem. Einigungsvertrag; Beurteilung von Hinweisen über die Selbstverwertung von Vermögenswerten durch die PDS und ehemaliger Blockparteien, Aufklärung, Ahndung und Revision der Verstöße; personelle Verstärkung der Treuhandanstalt zur Regelung der Vermögensangelegenheiten, Rückgabe der Vermögen an früher Berechtigte

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/829724.10.90

Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags am 29. September 1990 ist die von der bisherigen DDR-Regierungskommission (§§ 20a, 20b Parteiengesetz der DDR) ausgeübte treuhänderische Verwaltung der Vermögenswerte der SED/PDS wie auch der anderen ehemaligen Blockparteien und der mit ihnen verbundenen Massenorganisationen auf die Treuhandanstalt übergegangen.

Trotz dieser eindeutigen Regelung gibt es Hinweise, daß die genannten Parteien und Massenorganisationen mindestens teilweise über ihre Vermögen verfügen. Es wird sogar der Verdacht geäußert, daß wie in der Regierungszeit de Maizières immer noch Vermögenswerte an Privatpersonen und Firmen „verschoben" werden, um sie dauerhaft dem Zugriff der Treuhandanstalt und damit der Rückgabe an die früher Berechtigten oder deren Rechtsnachfolger zu entziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Vermögenswerte der SED/PDS, der übrigen Blockparteien und der mit ihnen verbundenen Massenorganisationen unterliegen derzeit der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt?

Um welche Grundstücke, Häuser, Betriebe, andere Vermögenswerte handelt es sich im einzelnen?

Hat sich der Bestand seit der Anordnung der treuhänderischen Verwaltung durch den Beschluß der Volkskammer vom 31. Mai 1990 verringert bzw. verändert?

Wie hoch ist der Wert der jeweiligen Grundstücke, Häuser, Betriebe oder anderen Vermögensbestandteile heute anzusetzen?

2

Was hat die Bundesregierung getan, um die treuhänderische Verwaltung durch die Treuhandanstalt entsprechend den Vorschriften des Einigungsvertrages sofort und wirksam in der Praxis zu sichern?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung Hinweise darauf, daß PDS und ehemalige Blockparteien nicht nur nach dem 31. Mai 1990, also während der schon bestehenden Verfügungssperre, sondern auch noch nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages Vermögenswerte selbst verwertet haben?

Was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Verstöße zu ahnden, die Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen und jeden gutgläubigen Erwerb auszuschließen?

Hat sie in diesem Zusammenhang die Einleitung polizeilicher oder staatsanwaltlicher Ermittlungen veranlaßt?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere ergriffen, um die von dem Berliner Stadtrat Thomas Krüger (dpa-Meldung vom 7. Oktober 1990), in der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 40 vom 28. September 1990, Seiten 14 ff.) und in der Wochenzeitschrift DER SPIEGEL (Ausgabe Nr. 39/90 vom 24. September 1990, Seiten 22 ff.) dargelegten Fälle aufzuklären?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung eine personelle Verstärkung der Treuhandanstalt, um die Vermögensangelegenheiten der genannten Parteien und Massenorganisationen zügig im Sinne der Festlegungen des Einigungsvertrages zu regeln?

6

Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um sicherzustellen, daß die im Einigungsvertrag festgelegte Rückgabe der Vermögen der genannten Parteien und Massenorganisationen an die früher Berechtigten erfolgt?

Bis zu welchem Zeitpunkt soll diese Rückgabe vollzogen sein?

Bonn, den 24. Oktober 1990

Dr. Vogel und Fraktion

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