Zurückweisung von Flüchtlingen durch den Bundesgrenzschutz auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Zurückweisung von Flüchtlingen durch den Bundesgrenzschutz auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ankommende Passagiere aus dem Libanon und Syrien vom Bundesgrenzschutz an der Einreise in das Gebiet der ehemaligen DDR gehindert wurden und werden?
Falls ja, um welchen Personenkreis mit welchen Pässen und Visa handelt es sich?
Befanden sich unter den Zurückgewiesenen auch Palästinenser/innen aus dem Libanon, deren Aufenthalt auch nach negativem Abschluß des Asylverfahrens im gesamten Bundesgebiet aus humanitären Gründen geduldet bzw. deren Abschiebung aufgrund Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention nicht durchgeführt wurde?
Praktiziert der Bundesgrenzschutz mit diesem Vorgehen bereits den baden-württembergischen Vorstoß, der eine Abschaffung des Grundrechts auf Asyl für Flüchtlinge aus Ländern, in denen nach Meinung bestimmter Kreise keine politische Verfolgung stattfindet, bevor diese Initiative Gesetzeskraft erlangt hat bzw. auf welcher derzeitig gültigen Gesetzesgrundlage basiert die Maßnahme des Bundesgrenzschutzes?
Befanden sich unter den Zurückgewiesenen auch Personen mit Visa, die für die ehemalige DDR ausgestellt waren und nach ihrer zeitlichen Befristung noch Gültigkeit besaßen?
Wie werden ankommende Passagiere abgefertigt, die ein Asylbegehren vorbringen wollen, und wie ist eine Verständigung zwischen den Passagieren und den Beamten des Bundesgrenzschutzes sichergestellt?
Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter/innen des neu geschaffenen Flughafensozialdienstes, Kontakt zu ankommenden Passagieren aufzunehmen, sie in besonderen Notsituationen zu betreuen, und ist der Zugang zu den Passagieren generell gewährleistet?