Statistik der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten in Asylverfahren
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Statistik der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten in Asylverfahren
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Sind in der Anerkennungsquote von ca. 3 Prozent der Asylsuchenden als Asylberechtigte auch die abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren enthalten?
Falls es sich bei der o. g. Anerkennungsquote lediglich um die des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge handelt, wie hoch ist die Prozentzahl der weiteren Asylrechtsanerkennungen, die durch die Gerichte erfolgen?
In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte für Asylfragen im Jahr 1989 und im ersten Halbjahr 1990 interveniert, wenn das Bundesamt eine für die/den Asylsuchenden
a) negative,
b) positive Entscheidung getroffen hat?
Werden Asylanträge, die aufgrund anderweitiger Umstände (Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen, Weiterwanderung, Rückkehr in den Heimatstaat oder aus sonstigen Gründen) niemals zu einer Entscheidung gelangt sind, in der Statistik gesondert aufgeführt oder erscheinen sie ebenfalls in der Kategorie abgelehnter Asylanträge?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der von ihr bzw. dem Bundesministerium des Innern veröffentlichten Ablehnungsquote von ca. 97 Prozent auch die Familienangehörigen von politisch Verfolgten angeführt sind, die, um ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, einen eigenen Asylantrag stellen müssen, auch wenn sie keine eigenen Verfolgungsgründe vorweisen können, und in welchen anderen westeuropäischen Staaten werden vergleichbare Statistiken geführt?