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Kleine AnfrageWahlperiode 11Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Unbefriedigende Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Amalgam - Drucksache 11/7902 - (G-SIG: 11005442)

Gesundheitsgefährdung durch Amalgamfüllungen (Quecksilber, Zinn), haftungsrechtliche Konsequenzen, jährlicher Verbrauch von Amalgam, Grenzwerte, Entsorgung

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Datum

12.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/845512.11.90

Unbefriedigende Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Amalgam

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Vorbemerkung

Die Untersuchungen, die von der Bundesregierung in ihrer Antwort angeführt werden, entsprechen nicht dem internationalen Wissensstandard.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Amalgamfüllungen wegen ihrer Gesundheitsgefährdung in Japan und in der Sowjetunion nicht mehr erlaubt sind?

Kennt die Bundesregierung die wissenschaftlichen und medizinischen Gründe hierfür?

Und weiß sie, mit welchen Materialien Amalgam ersetzt wird?

2

Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß die Schädigung des Immunsystems (T-Lymphozytendepression) bereits binnen zwanzig Minuten nach Kauen auf Amalgamfüllungen in einem Kaugummitest nachgewiesen wurde und daß es bei Testpersonen ohne Amalgamfüllungen keine T-Lymphozytendepression gab?

3

Trifft es zu, daß Amalgam die Toxizität anderer Umweltgifte potenziert (z. B. Formaledhyd und PCP um den Faktor 25)?

4

Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland irgendeine zwingende Vorschrift, Amalgam als Zahnfüllungswerkstoff zu verwenden?

5

Wie viele zu empfehlende Zahnfüllungsmaterialien gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

Wie viele ganzheitsmedizinisch arbeitende Zahnärzte, die eine Verwendung von Amalgam grundsätzlich ablehnen, praktizieren in der Bundesrepublik Deutschland?

6

Wie viele amalgamgeschädigte Patienten gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, und wie werden sie entschädigt?

7

Warum wird die quecksilber- und zinnbedingte Organschädigung bei der Beschreibung der Nachteile von Amalgam meist verschwiegen?

8

Ist Amalgam in der Bundesrepublik Deutschland auf Langzeittoxizität untersucht worden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Trifft es zu, daß Schweden aus Umweltschutzgründen die Verwendung von Amalgam 1991 untersagen will?

10

Trifft es zu, daß die von Zahnärzten bisher veröffentlichten Giftwerte sich nur auf ganz korrekte Amalgam-Füllungen beziehen?

Welche Werte ergeben sich aus den oft minderwertigen Amalgam-Füllungen, bei denen der dringende Verdacht auf zahnärztliche Kunstfehler bestätigt wurde?

11

Trifft es zu, daß Amalgam in den USA vor 150 Jahren wegen der damit verbundenen Quecksilbervergiftung verboten, aber später auf Druck der Zahnärzte wieder zugelassen wurde?

12

Stimmt es, daß vom Amalgam abgeriebene oder korridierte Quecksilbermengen von Darmbakterien bis zu 50 Prozent in hochgiftige organische Quecksilbersalze übergeführt und zum großen Teil über den Stuhl ausgeschieden werden (bis 1 500 ng/kg)?

Ist der Klärschlamm durch Amalgamträger belastet, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

13

Stimmt die Bundesregierung den Aussagen von Medizinern zu, die erklärt haben, daß der Rest des organischen Quecksilbers vom Patienten rückresorbiert wird und in erster Linie ZNS und Immunsystem schädigt?

14

Wie können Bundesbürgerinnen die Möglichkeit einer Vergiftung durch Amalgam nachweisen lassen?

15

Können geschädigte Patienten/innen haftungsrechtliche Konsequenzen einfordern, wenn eine Vergiftung durch Amalgam nachgewiesen ist?

16

Trifft es zu, daß Patienten/innen mit Amalgam-Füllungen mit zwei Millionen DM gegen Organschäden beim Hersteller (Degussa usw.) versichert sind?

17

Welche Konzentrationen von Quecksilberdämpfen werden beim Entfernen von Amalgam-Füllungen bei Verwendung hochtouriger Bohrer frei?

18

Trifft es zu, daß Zahnärzte zu der Berufsgruppe mit der geringsten durchschnittlichen Lebenserwartung von 55 Jahren gehören?

19

Seit wann wird Zahnamalgam als Sondermüll eingestuft?

20

Wie viele Tonnen Amalgam verbrauchen die Zahnärzte in der Bundesrepublik Deutschland jährlich?

21

Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem Quecksilbergehalt in Gehirn und Nieren und der Anzahl von Amalgamfüllungen im Mund?

Kennt die Bundesregierung die neuesten Studien der schwedischen Sozialbehörde zu Amalgam?

Dringt das Schwermetall auch durch die Blut-Hirn-Schranke und durch die Plazenta?

22

Wie stark ist das zahnmedizinische Personal mit Quecksilber belastet?

In wie vielen zahnärztlichen Praxen liegen die Quecksilber-Konzentrationen über dem erlaubten MAK-Wert?

Welche Grenzwerte gelten in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur Schweiz, zur Sowjetunion und zu Großbritannien?

23

Trifft es zu, daß Teile des Amalgam-Metall-Gemischs in die Zahnhartsubstanz eindringen und daß auffallend viel Quecksilber an den Wurzeln gezogener Zähne mit Amalgam-Füllungen gefunden wird?

24

Warum wurden unlängst Amalgam-Abscheider für Zahnarztpraxen und Kliniken vorgeschrieben?

Was geschieht mit dem dort gesammelten Amalgam?

Wie wurde Amalgam früher entsorgt?

25

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage, daß die Zahnmedizin zu den größten Wasserverschmutzern im Lande gehört, und wie hoch waren die Quecksilbermengen, die jährlich in den Müll und in die Abwässer geraten sind?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die These, daß Amalgam eine Schadstoffquelle im Körper ist, die gemeinsam mit vielen anderen Giften in unserer Umwelt auf den Organismus einwirkt?

Bonn, den 5. November 1990

Frau Kelly Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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