Zukunft der Entwicklungspolitik der ehemaligen DDR
der Abgeordneten Frau Eid, Frau Kottwitz, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
In der DDR der SED-Ära gab es keine Entwicklungspolitik in der Form, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe eines eigenen Ministeriums durchgeführt wird. Vielmehr erstreckten sich die Beziehungen zu den Ländern der „Dritten Welt" auf eine Reihe von Aktivitäten, die auf den verschiedenen Ebenen des alten Apparats angesiedelt waren.
Unter der Regierung de Maizière wurde mit der Einrichtung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (MWZ) ein dem bundesdeutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) entsprechendes Instrument geschaffen. Das MWZ wurde im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst. In diesem Zusammenhang ergeben sich eine Reihe von Fragen über die Zukunft der Kooperationsformen der ehemaligen DDR mit der „Dritten Welt", aber auch bezüglich einer Neubestimmung der bundesdeutschen Entwicklungspolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Am 31. August 1990 befanden sich aufgrund völkerrechtlicher Verträge etwa 72 000 Arbeitnehmer/innen aus Entwicklungsländern (aus Vietnam 55 000, Mosambik 12 000, Kuba 4 000 und Angola 1 000 Menschen) in einem Beschäftigungsverhältnis in der DDR. Wie beurteilt die Bundesregierung den entwicklungspolitischen Effekt dieser Beschäftigungsverträge mit Arbeitnehmern aus Entwicklungsländern?
Mittlerweile wurden 31 000 dieser Arbeitsverhältnisse gekündigt bzw. stehen unmittelbar vor ihrer Aufhebung. Aus welchen Gründen kam es zu einer Aufhebung der Verträge, und wie kommt die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht für diesen Personenkreis nach?
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen die Polizei und andere Ordnungskräfte sich nicht in der Lage sehen, den Schutz der ausländischen Staatsbürger zu gewährleisten? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um in Zukunft den Schutz der ausländischen Mitbürger/innen vor Überfällen auf Wohnheime, körperlichen Angriffen auf einzelne Personen, die sich in den letzten Wochen gehäuft haben, zu gewährleisten?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß sich ausländische Mitbüger/innen aus diesem Grunde entschlossen haben, Deutschland vorzeitig zu verlassen? Wenn ja, welche?
Für diesen Personenkreis wurde im Einigungsvertrag vereinbart, daß die Verordnungen der DDR-Regierung vom 13. Juni 1990 und 18. Juli 1990, die die Situation der ausländischen Arbeitskräfte regeln, im wesentlichen weiter Gültigkeit behalten und u. a. ausländische Arbeitskräfte im Falle der vorzeitigen Entlassung bis zum Ablauf ihres ursprünglichen Arbeitsvertrages Anspruch auf die „Gewährung einer Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt" haben. Dieser Anspruch wird jedoch durch die „Arbeitserlaubnisanordnung" vom 1. Juli 1990, die die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für diesen Personenkreis an die Arbeitsmarktsituation in der ehemaligen DDR koppelt, faktisch unterlaufen. Ist die Bundesregierung auch dieser Auffassung und ist sie bereit, dieser Gruppe von Arbeitskräften eine „besondere Arbeitserlaubnis" zu erteilen, die „unabhängig von der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die sich häufenden Fälle von Rechtsbrüchen, bei denen die zuständigen Behörden sich weigern, den ausländischen Arbeitskräften die entsprechenden Dokumente für soziale Unterstützung, Arbeits- oder Gewerbeerlaubnis auszustellen, zu unterbinden?
Wie gedenkt sich die Bundesregierung der Situation der rückkehrenden vietnamesischen Staatsbürger anzunehmen, die ihre schwer verdienten Devisen unter großen finanziellen Einbußen in Dong oder Einkaufsschecks für staatliche vietnamesische Devisengeschäfte umtauschen müssen, und gibt es diesbezüglich Verhandlungen mit der vietnamesischen Regierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich eine Vielzahl der ausländischen Arbeitskräfte schon länger als zehn Jahre in der ehemaligen DDR aufhält?
Welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen ausländischen Staatsbürgern nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eingliederungsprobleme dieser Personengruppe?
Liegt die vom BMZ in Auftrag gegebene Studie über vietnamesische Arbeitnehmer im Gebiet der ehemaligen DDR mittlerweile vor? Wenn ja, welche Empfehlungen werden in dieser Studie ausgesprochen?
Aus welchen Gründen wird die staatliche Entwicklungshilfe mit Kuba nicht weitergeführt?
Wurden bei dieser Entscheidung die Ergebnisse der Delegationsreise der Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) und Dr. Pohlmeier (CDU) im Februar 1990, die sich in ihrem Kurzbericht für eine Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit aussprechen, hinzugezogen?
Wie wird das Abkommen zwischen Kuba und der ehemaligen DDR über die Erhöhung des Austausches von Magermilchpulver gegen Futterhefe (Laufzeit bis 1995) weitergeführt werden?
Welche Projekte führte die ehemalige DDR in Kuba und Kambodscha durch?
Wie viele Fachkräfte befinden sich z. Z. noch in Kuba und Kambodscha, und in welchem Bereich/welchen Projekten sind diese Fachkräfte tätig?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit wieder diplomatische Kontakte mit Kambodscha aufzunehmen, und ist danach an eine Weiterführung/Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe gedacht?
Ist die Unterstützung des Krankenhauses „17. April" in Pnom Penh weiterhin gewährleistet?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht die Langzeitausbildung von Stipendiaten aus Ländern der „Dritten Welt" im Hochschulbereich und in der Fachschulausbildung in der ehemaligen DDR, und in welchem Umfang wurden solche Leistungen auch im früheren Bundesgebiet durchgeführt?
Was versteht die Bundesregierung unter dem „angemessenen Umfang" (Mitteilung für die Presse/BMZ 24. Oktober 1990), in dem die Aus- und Fortbildung von Angehörigen aus Entwicklungsländern in den neuen Bundesländern fortgeführt werden soll?
Mit Kuba, Kambodscha, Laos, der Mongolei, Nicaragua und Vietnam hatte die ehemalige DDR sog. Präferenzpreisabkommen abgeschlossen, die gegenseitige Warenlieferungen zu für die Entwicklungsländer günstigen — i.d.R. über den Weltmarktpreisen liegenden — Preisen beinhalteten und den Entwicklungsländern langfristig planbare Einnahmen garantierten. Wie beurteilt die Bundesregierung den entwicklungspolitischen Effekt dieser Präferenzpreisabkommen?
Welche Gründe führten dazu, daß die Zahl der von der ehemaligen DDR eingesetzten Fachkräfte von 1 170 Personen (1989) auf rund 235 Personen zum Zeitpunkt der Vereinigung gesunken ist, und aus welchen Projekten wurden diese Kräfte abgezogen?
Wurden diese Fachkräfte weiterbeschäftigt? Wenn ja, wo? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden getroffen, um soziale Härten zu vermeiden?
Wie hoch war der Personalbestand des MWZ zum Zeitpunkt der Vereinigung?
Wie viele dieser Mitarbeiter wurden übernommen und in welche Positionen (Dienstgrad/Arbeitsgebiet)?
Wie viele dieser Mitarbeiter waren bei Einrichtung des MWZ neu eingestellt worden?
Wie viele Projekte, die in Verbindung mit militärischer, polizeilicher oder geheimdienstlicher Unterstützung standen, wurden unter Minister Ebeling stillgelegt?
In welchen Ländern wurden schwerpunktmäßig Projekte dieser Art durchgeführt?
Diese Form von Zusammenarbeit wurde i.d.R. nicht unentgeltlich geleistet. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die in diesem Rahmen entstandenen Schulden zu behandeln?
Bundesminister Dr. Warnke und Minister Ebeling haben erklärt, daß das neue, vereinte Deutschland nicht weniger, sondern mehr Entwicklungshilfe leisten wird (Spiegel vom 30. April 1990). In welcher Größenordnung soll dieses Mehr an Entwicklungshilfe geleistet werden, und ist auch an qualitative Veränderungen gedacht?
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Bundestags- und Volkskammerausschüsse am 20. Juni 1990 gefordert, beim Abbau von Militärkosten freiwerdende Mittel zu entwicklungspolitischen Zwecken umzuwidmen. Gibt es bereits Überlegungen bezüglich der Umwidmung solcher Mittel? Wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenlegung von BMZ und MWZ auch eine Überprüfung ihrer entwicklungspolitischen Instrumente, wie beispielsweise das der Mischfinanzierung, hinsichtlich ihrer entwicklungspolitischen Wirksamkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung und Arbeit des Entwicklungspolitischen Runden Tisches, der während des politischen Umbruches in der damaligen DDR ins Leben gerufen wurde, und wie steht die Bundesregierung zum Appell des Entwicklungspolitischen Runden Tisches „basisorientierte Vereinigungen in der Entwicklungspolitik wirksam werden zu lassen"?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Appell des Entwicklungspolitischen Runden Tisches, einen gesellschaftlichen Rat für Entwicklungspolitik als Nachfolgeeinrichtung des Entwicklungspolitischen Runden Tisches zu institutionalisieren, und gibt es entsprechende Überlegungen für erweiterte gesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen eines politischen Dialogs mit einem breiten politischen Spektrum?