Modernisierung und Abrüstung bei Taktischen Atomwaffen
der Abgeordneten Frau Beer, Eich und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Modernisierung und Abrüstung bei Taktischen Atomwaffen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Zum Abzug der nuklearen Artilleriesprengköpfe:
Sollen nach Auffassung
der Bundesregierung,
der Vereinigten Staaten und
der NATO
die in Europa gelagerten nuklearen Artilleriesprengköpfe Gegenstand der avisierten Verhandlungen über nukleare Kurzstreckenwaffen werden oder sollen diese einseitig seitens des Westens abgezogen werden?
Welche Begründungen werden für die jeweiligen Positionen gegeben?
Falls die nukleare Artillerie Gegenstand von Verhandlungen werden sollte: Sollte dann
nach Auffassung der Bundesregierung,
nach Auffassung der USA und
nach Auffassung der NATO (falls Übereinkunft erzielt wurde)
über Abschußgeräte (Haubitzen) und/oder über die Nukleargranaten verhandelt werden, und was ist gegebenenfalls der gegenwärtige Stand der Vorbereitungen solcher Verhandlungen innerhalb der NATO?
Sollten diese Waffen einseitig seitens der westlichen Staaten abgezogen werden: Gibt es bereits eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den USA bzw. der NATO mit den USA über einen Abzug der nuklearen Artilleriemunition, die in der Bundesrepublik Deutschland gelagert wird, bzw. wann soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, und was ist der gegenwärtige Stand diesbezüglicher Gespräche mit den USA bzw. in der NATO?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung künftig auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland weiterhin nukleare Granaten gelagert werden oder sollten diese vollständig und gegebenenfalls in welchem Zeitraum abgezogen werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das bezüglich der Nuklearartillerie mit den USA abgeschlossene Program of Cooperation aufzulösen, und wenn ja, in welchem Zeitraum und Zusammenhang ist ein solcher Schritt beabsichtigt bzw. geplant?
Welche Schwierigkeiten und Probleme stehen einem Abzug aller Nukleargranaten aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig gegebenenfalls noch entgegen?
Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung durch die im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung geschlossenen Übereinkünfte, Verträge und Überleitungsbestimmungen etc. bzw. durch die Beendigung alliierter Vorbehaltsrechte an der rechtlichen Grundlage für die Lagerung nuklearer Granaten der USA auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland etwas geändert, und wenn ja, was genau?
Zum Abbau der nuklearen Kurzstreckenraketen:
Wann sollen nach Auffassung der Bundesregierung die seitens der NATO avisierten Verhandlungen über den Abbau nuklearer Kurzstreckenraketen beginnen, und welches sollte deren Ziel sein: die Reduzierung dieser Waffenkategorie oder deren Eliminierung?
Welcher Stand existiert bez. der Vorbereitung eines Verhandlungsmandates gegenwärtig in der NATO, und wann ist mit der Vorlage eines solchen Mandates zu rechnen?
Sollten die geplanten Verhandlungen nach Auffassung
der Bundesregierung,
der USA,
der NATO (falls Übereinkunft erzielt wurde)
Abschußgeräte (Launcher), Flugkörper und/oder die Nuklearsprengköpfe der betreffenden Systeme zum Gegenstand haben?
Welche einzelnen Waffensysteme welcher Reichweite soll(t)en nach Auffassung
der Bundesregierung,
der USA,
Frankreichs,
der NATO (falls Übereinkunft erzielt wurde)
im Westen bzw. in den Staaten des Warschauer Vertrages zum Gegenstand dieser Verhandlungen gemacht werden?
Und in welchem geographischen Raum?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch die französischen Kurzstrecken-Raketen der Typen Pluton und Hades von diesbezüglichen Verhandlungen erfaßt werden?
Wann sollten nach Auffassung der Bundesregierung diese Verhandlungen beginnen?
Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung durch die im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung geschlossenen Übereinkünfte, Verträge und Überleitungsbestimmungen etc. bzw. durch die Beendigung alliierter Vorbehaltsrechte an der rechtlichen Grundlage für die Lagerung nuklearer Kurzstrekkenraketensysteme der USA auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland etwas geändert, und wenn ja, was genau?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch Überlegungen für ein Lebenszeit-Verlängerungsprogramm bez. des Waffensystems Lance, das dessen Einsatz über das Jahr 1995 hinaus erlauben würde, und was ist gegebenenfalls der Stand dieser Überlegungen?
Zur luftgestützten Nuklear-Komponente:
Bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung für die Stationierung der aus dem Pershing-II-Sprengkopf entstandenen Nuklear-Bombe B61 Model 4/10 auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland künftig gegebenenfalls einer Zustimmung der Bundesregierung, falls eine solche Stationierung seitens der USA bzw. der NATO gewünscht werden sollte?
Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenwärtig in dieser Frage ein?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung künftig weiterhin nukleare Bomben auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Überlegungen zu einer Restrukturierung der Luftwaffe eine Änderung des gegenwärtigen Ist-Zustandes bez. der Lagerung nuklearer Bomben, z. B. um Personal zu sparen, und wenn ja, welche Veränderungen mit z. B. welchen Folgen im personellen Sektor?
Beabsichtigt die Bundesregierung generell, die Lagerung nuklearer Waffen für Luftstreitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland mittelfristig zu beenden oder weiterzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kommt für die Bundesregierung eine künftige Stationierung luftgestützter Abstandswaffen (z. B. der SRAM-T) auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland in Betracht, und wann muß gegebenenfalls über eine Zustimmung der Bundesregierung zu einer solchen Maßnahme entschieden werden?
Zur Strategie der NATO:
Kann die Bundesregierung Berichte der Wochenzeitschriften „The European" (28. bis 30. September 1990) und „DER SPIEGEL" (42/1990) bestätigen, denen zufolge die NATO Strategie der flexiblen Antwort und die General Defense Plans der NATO außer Kraft gesetzt wurden?
Was bedeutet dies gegebenenfalls konkret und im einzelnen?
Stellt das NATO-Dokument MC 14/3 weiterhin das gültige Strategiedokument der Allianz dar oder nicht mehr?
Kann die Bundesregierung den Bericht des „SPIEGELS" bestätigen, daß schon im Vorfeld des NATO-Gipfels 1990 in bilateralen Gesprächen zwischen den US-Dienststellen und Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung der Entwurf für ein neues Strategie-Dokument der NATO (das z. B. MC 14/4 genannt werden könnte) erarbeitet wurde, und was kann zur Zeit gegebenenfalls über den Inhalt dieses Entwurfs im einzelnen gesagt werden?
Welcher gegenwärtige Stand existiert bez. der Verhandlungen in der NATO über eine neue Strategie für das Bündnis in formaler Hinsicht?
Welche Angaben kann die Bundesregierung über in der Diskussion befindliche Überlegungen, Konzepte und bereits erreichte Übereinkünfte bez. der Entwicklung einer neuen Strategie im Bündnis machen?
Welchen Inhalte wird diese Strategie voraussichtlich haben?
Welche Aussagen macht der während der DPO-Sitzung im Mai 1990 erwähnte Bericht „The Future Strategy of NATO"?
Der NATO-Gipfel 1990 versah Nuklearwaffen in der Strategie der NATO mit dem Attribut, sie seien Waffen eines „truely last resort ".
Was genau versteht die Bundesregierung unter diesem Begriff, und welche Veränderungen 'müssen nach Auffassung der Bundesregierung bez. der Funktion und Rolle nuklearer Waffen in der Strategie der NATO aus dieser neuen Funktionsbestimmung abgeleitet werden?