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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Orte der Vielfalt

Gemeinschaftsinitiative „Orte der Vielfalt" von BMI, BMFSFJ und der Integrationsbeauftragten des Bundes, Bestandteil des Programms "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, Auszeichnung der ersten 66 „Orte der Vielfalt“ nur durch das BMFSFJ, Anzahl der am Wettbewerb beteiligten Orte, Bewertungskriterien für Auswahl der Orte, Möglichkeit zur Aberkennung einer Ernennung zum „Ort der Vielfalt“

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1157307. 01. 2009

Orte der Vielfalt

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jörn Wunderlich, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 26. November 2007 startete die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer) die Initiative „Orte der Vielfalt“. Kommunen und Landkreise in Deutschland wurden aufgefordert sich zu bewerben, ein „Ort der Vielfalt“ zu werden. Die Initiative sollte dabei ein wesentlicher Bestandteil der Kommunikationsplattform sein, die im Programm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ in der so genannten Säule 3 des Programms erwähnt wird (vgl. Konzept des Programms „VIELFALT TUT GUT.“ auf der Programmhomepage www.vielfalt-tut-gut.de).

Folgende allgemeine Teilnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis nimmt die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ernst und engagiert sich nachhaltig für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
  • Die Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft – hier insbesondere der Jugend- und Wohlfahrtsverbände und Sport- und Hilfsorganisationen – arbeiten vor Ort in einem aktiven Bündnis beziehungsweise Netzwerk zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie zusammen.
  • In der Stadt, der Gemeinde oder dem Kreis existieren Angebote zur aktiven Beteiligung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.
  • Es wird ein öffentlicher Diskurs über Vielfalt, Toleranz und Demokratie geführt.
  • Es wurde die Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterzeichnet.

Bewerben konnten sich interessierte Kommunen und Landkreise mit einem Bewerbungsformular, welches auf der extra eingerichteten Internetseite www.orte-der-vielfalt.de zur Verfügung gestellt wurde.

Das Bewerbungsformular enthält die folgenden Punkte:

  • 1. Kontaktdaten
  • 2. Informationen zur Gemeinde, zur Stadt oder zum Kreis
  • 3. Warum ist Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder Ihr Kreis ein Ort der Vielfalt?
  • 4. Welche Partner (aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft – neben Verbänden und Organisationen vor allem auch engagierte Bürgerinnen und Bürger und Jugendliche –, aus Wirtschaft oder Medien etc.) sind im Rahmen Ihres Engagements gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und für Vielfalt, Toleranz und Demokratie eingebunden?
  • 5. Wie wird die öffentliche Diskussion über Vielfalt, Toleranz und Demokratie in Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis geführt?
  • 6. Erklärung
  • 7. Anlagen

Am 23. September 2008 wurden in Berlin die ersten 66 „Orte der Vielfalt“ in einer Auszeichnungsveranstaltung geehrt. Die Ehrung erfolgte durch den Parlamentarischen Staatssekretär, Dr. Hermann Kues, bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Warum wurde die Auszeichnung der ersten 66 „Orte der Vielfalt“ ohne Beteiligung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgenommen?

Inwieweit sind die anderen beiden Ressorts weiterhin in die Initiative eingebunden?

2

Wie viele Orte haben sich insgesamt an diesem Wettbewerb beteiligt?

3

Inwieweit bleibt die Bundesregierung mit den nicht ausgezeichneten Orten weiterhin im Kontakt bzw. in Kommunikation?

4

Inwieweit wurde bzw. wird nichtprämierten Orten mitgeteilt, warum sie nicht ausgewählt wurden?

5

Wie sind die Kommunen und Landkreise von der Initiative der Bundesregierung „Orte der Vielfalt“ und die Möglichkeit ihrer Beteiligung informiert worden?

6

Wurden bezogen auf die Initiative – analog zum Vorgehen bei den Lokalen Aktionsplänen im Programm „VIELFALT TUT GUT.“ – die kommunalen Spitzenverbände und die Länder miteinbezogen?

Wenn ja, wie, und wann erfolgte die Einbeziehung?

Welche Treffen gab es wann, und zu welchem Thema?

Gibt es Gesprächsprotokolle?

7

Inwieweit spielte die Agentur MEDIA CONSULTA, die die Öffentlichkeitsarbeit im Programm „VIELFALT TUT GUT.“ leistet, bezogen auf die Initiative der Bundesregierung „Orte der Vielfalt“ eine Rolle?

Hat sie die Kommunen und Landkreise „angesprochen“?

Wenn ja, welche Aquisekosten sind dabei entstanden, und aus welchem Titel wurden diese finanziert?

8

Welche konkreten Bewertungskriterien und Indikatoren wurden bei der Auswahl der 66 Orte zu Grunde gelegt?

Wurden die Bewertungskriterien und Indikatoren innerhalb der Bundesregierung und/oder mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden und/oder anderen Institutionen, Organisationen etc. abgestimmt?

9

Inwieweit gibt es – analog zu den Lokalen Aktionsplänen im Programm „VIELFALT TUT GUT.“ – Handlungsziele, Mittlerziele, Zielhierarchien?

10

Inwieweit wurde bei der Auswahl der 66 Modellprojekte – ähnlich dem Programm „VIELFALT TUT GUT.“ – mit externen Gutachterinnen und Gutachtern zusammengearbeitet, und wenn ja, welche Gutachterinnen und Gutachter waren das?

Wie wurden die Gutachterinnen und Gutachter ausgewählt?

Wurden die Gutachter durch die kommunalen Spitzenverbände, Kommunen und/oder Länder benannt?

11

Inwieweit ist geplant, den ausgezeichneten Orten – analog zu den Lokalen Aktionsplänen – Finanzmittel für ihre Aktivitäten zur Verfügung zu stellen?

Falls ja, aus welchem Titel werden diese finanziert?

Falls nein, sind Absprachen mit Stiftungen erfolgt, die sich finanziell an der Initiative beteiligen wollen?

12

Welche Sanktionen sieht die Bundesregierung vor, wenn ein ausgezeichneter „Ort der Vielfalt“ sich in den kommenden Jahren nicht als solcher erweist, und anhand welcher Kriterien wird dies entschieden?

Kann die Ernennung zum „Ort der Vielfalt“ wieder aberkannt werden?

13

Inwieweit sind bundesweite Bündnisse und Informationenaustausche, wie in Säule 3 des Konzepts zum Programm „VIELFALT TUT GUT.“, zwischen den ausgezeichneten „Orten der Vielfalt“, den Lokalen Aktionsplänen und Modellprojekten vorgesehen?

14

Sind analog zu den beiden Regionalkonferenzen im Juni und September 2008 auch für diese Orte Regionalkonferenzen geplant?

Wenn ja, wie sind diese inhaltlich ausgestaltet, wer organisiert sie, wie werden sie finanziert, und welche Rolle wird dabei die Bundesregierung spielen?

15

Welche Gesamtkosten sind für die dreistündige Auszeichnungsveranstaltung am 23. September 2008 entstanden, und wie schlüsseln sich diese auf?

Aus welchem Titel wurden diese Kosten getragen?

16

Inwieweit ist eine zweite Bewerbungsrunde geplant?

Und falls ja, werden in dieser zweiten Runde deutlichere Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen formuliert als in der ersten Runde?

Welche konkreten Leistungen der Orte sind an die Auszeichnungen gekoppelt?

Wann beginnt und endet die zweite Bewerbungsphase?

17

Inwieweit haben abgelehnte und/oder ausgezeichnete Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben?

18

Inwieweit ist im Falle einer zweiten Runde eine Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung vorgesehen, und wie sieht diese konkret aus?

Welches Bundesressort wird in dieser zweiten Runde die Organisation und Finanzierung der Auszeichnungsveranstaltung übernehmen, und mit welchen Haushaltsmitteln?

19

Falls erneut das BMFSFJ die Organisation und Finanzierung der zweiten Bewerbungsrunde und Auszeichnungsveranstaltung übernimmt, warum werden diese Finanzmittel nicht den Lokalen Aktionsplänen und Modellprojekten zur Verfügung gestellt?

20

Inwieweit sollen im Falle einer zweiten Bewerbungsrunde die kommunalen Spitzenverbände und die Länder in die inhaltliche Ausgestaltung (z. B. Entwicklung eines Leistungskatalogs für die „Orte der Vielfalt“), die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter und die Auswahl der Orte einbezogen werden?

Welcher gemeinsame Arbeits- und Zeitplan liegt vor?

Berlin, den 6. Januar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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