Unterstützung der Bundesregierung für einen in der Türkei gefolterten und inhaftierten deutschen Staatsbürger
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein deutscher Staatsbürger wurde in der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer oppositionellen Partei festgehalten, gefoltert, verurteilt und inhaftiert. Der 1959 im türkischen Tunceli geborene kurdischstämmige Mehmet Desde lebt seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland und besitzt seit 2001 die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Sommer 2002 war er zur Beerdigung seines Vaters in die Türkei gereist und wollte anschließend noch einige Wochen im Land bleiben. Zusammen mit dem in Berlin lebenden und mit einer deutschen Staatsbürgerin verheirateten Journalisten Mehmet Bakir wurde er am 9. Juli 2002 90 Kilometer von Izmir entfernt festgenommen und zur Antiterror-Abteilung der Polizei gebracht. Den Festgenommenen wurde die Mitgliedschaft in der laut Amnesty International kleinen, gewaltlosen Oppositionsgruppe „Bolschewistische Partei“ (Nordkurdistan/Türkei) vorgeworfen, in deren Namen zuvor von Unbekannten Flugblätter verbreitet wurden. Die Männer bestritten jede Verbindung zu der Organisation.
Ein detaillierter Bericht des von Ärzten geleiteten Zentrums für Folteropfer „Stiftung für Menschenrechte“ in Izmir bestätigt, dass Mehmet Desde nach seiner Festnahme mehrere Tage lang körperlich und psychisch gefoltert wurde und an typischen Beschwerden wie Kopfscherzen, Gastritis, Taubheitsgefühle an den Extremitäten, Depressionen und Albträumen leidet.
Mehmet Desde und Mehmet Bakir wurden aufgrund der unter Folter von Mitangeklagten erpressten Aussagen von einem Staatssicherheitsgericht zu einer Haft- sowie Geldstrafe verurteilt. Es folgten zwei Neuverhandlungen vor zivilen Gerichten. Am 25. Dezember 2006 hatte die 9. Kammer des obersten türkischen Kassationsgerichts die im März 2006 gegen Mehmet Desde und Mehmet Bakir gefällten Urteile von zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation“ sowie gegen sechs weitere in der Türkei lebende türkische Staatsbürger wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer „illegalen Organisation“ bestätigt und die Verurteilten mussten ihre Reststrafen antreten.
Amnesty International setzte sich für die acht Männer als „gewaltlose politische Gefangene“ ein, die „in einem unfairen Prozess hauptsächlich auf der Grundlage von mutmaßlich unter Folter erpressten Aussagen schuldig gesprochen“ wurden. Die Menschenrechtsorganisation wertete die Bestätigung der Schuldsprüche im Februar 2007 „als ein weiteres Indiz für ein Muster an unfairen Gerichtsverfahren, das im türkischen Strafrechtssystem nach wie vor zu beobachten ist“ (http://www.amnesty.de/umleitung/2007/eur44/002?lang=de&mimetype=text/html).
Zwischen den Prozessen in erster und zweiter Instanz waren Mehmet Desde und Mehmet Bakir zwar frei, durften aber die Türkei nicht verlassen und nicht arbeiten. Mehmet Desde, der aufgrund des Ausreiseverbots seine Arbeitsstelle und Wohnung im niederbayrischen Landshut verlor, musste von deutscher Sozialhilfe leben. Mehmet Bakir konnte seit mehr als sechs Jahren seine in Berlin lebende Frau nicht mehr sehen, da diese aufgrund ihres kurdischen Migrationshintergrundes Repressionen in der Türkei befürchtet. Mehmet Bakirs Einbürgerungsantrag ist aufgrund seiner langen, erzwungenen Abwesenheit aus der Bundesrepublik Deutschland hinfällig und seine Aufenthaltsgenehmigung möglicherweise gefährdet.
Während Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Falle des 2007 wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin in Antalya inhaftierten Uelzener Schülers Marco W. bei der türkischen Regierung direkt zugunsten seiner Freilassung und Heimkehr intervenierte, wurden im Fall des gleichfalls deutschen Staatsbürgers Mehmet Desde keine solchen Schritte der Bundesregierung bekannt. „Ich bin eben nur ein Papierdeutscher, mein Vorname ist Mehmet“, beklagt Mehmet Desde (Mehmets Albtraum, Süddeutsche Zeitung 29. Oktober 2008).
Im Dezember 2006 endete ein wegen der Folterung von Mehmet Desde angestrengtes Verfahren gegen vier Polizeibeamte mit Freisprüchen aus Mangel an Beweisen. Am 6. Oktober 2008 wurde Mehmet Desde aus der Haft entlassen und kehrte in die Bundesrepublik Deutschland zurück, wo er eine Therapie in einem Behandlungszentrum für Folteropfer macht. Mehmet Bakirs Haftentlassung steht im Mai 2009 an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann genau und auf welchem Weg haben das Deutsche Konsulat in Izmir und die Deutsche Botschaft in Ankara von der Festnahme von Mehmet Desde und Mehmet Bakir erfahren?
Welche konkreten Schritte haben die deutschen diplomatischen Stellen in der Türkei seit der ersten Benachrichtigung über die Festnahme von Mehmet Desde und Mehmet Bakir in dieser Angelegenheit unternommen (bitte detailliert nach Datum und Maßnahme aufzählen)?
Gab es in der Angelegenheit von Mehmet Desde und Mehmet Bakir direkte Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung?
Wenn ja, wann, zwischen welchen Regierungsstellen genau, mit welchem Ziel, und welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Warum erfolgte im Falle von Mehmet Desde kein mit dem von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Falle des 2007 wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs in Antalya inhaftierten Marco W. vergleichbarer öffentlicher Appell an die türkische Regierung, Mehmet Desde und Mehmet Bakir frei- und zurück in die Bundesrepublik Deutschland reisen zu lassen?
Welche sonstigen Hilfestellungen auch materieller und medizinischer Art haben deutsche Behörden seit Sommer 2002 zugunsten von Mehmet Desde und Mehmet Bakir geleistet (bitte detailliert nach Datum und Maßnahme aufzählen)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die von Mehmet Desde geäußerten und von den Ärzten der „Stiftung für Menschenrechte“ in Izmir bestätigten Foltervorwürfe für zutreffend und glaubwürdig?
Welche konkreten Schritte haben deutsche Behörden unternommen, um eine Untersuchung der Foltervorwürfe und eine Bestrafung der mutmaßlichen Täter herbeizuführen?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Bemühungen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Mehmet Desde und seine Mitangeklagten seien „in einem unfairen Prozess hauptsächlich auf der Grundlage von mutmaßlich unter Folter erpressten Aussagen schuldig gesprochen“ worden?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung dann nicht öffentlich und energisch auf eine Freilassung eines zu Unrecht in der Türkei festgehaltenen deutschen Staatsbürger gedrängt?
Wenn nein, warum hält sie die Vorwürfe von Amnesty International für nicht gerechtfertigt?
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass die türkischen Behörden im Falle des wegen mutmaßlichem sexuellem Missbrauchs angeklagten Uelzener Schülers Marco W. auf diplomatischen Druck von deutscher Seite – sofern dieser ausgeübt wurde – reagierten, nicht aber im Falle des deutschen Staatsbürgers Mehmet Desde?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass Mehmet Desde – und nach seiner Haftentlassung auch Mehmet Bakir – für die durch Folter, Ausreiseverbot und Haft in der Türkei erlittenen Schäden Entschädigungen erhalten können?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass sich die durch türkische staatliche Stellen erzwungene mehr als sechsjährige Abwesenheit Mehmet Bakirs aus der Bundesrepublik Deutschland nach seiner voraussichtlich im Mai 2009 erfolgenden Haftentlassung nicht negativ auf seinen bereits gestellten Einbürgerungsantrag und seine Aufenthaltsgenehmigung auswirken darf, wie ist der entsprechende Sach- und Rechtsstand, und wird die Bundesregierung dementsprechend auf die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland einwirken?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Amnesty International vom Februar 2007, wonach die Bestätigung der Schuldsprüche gegen Mehmet Desde und seine Mitangeklagten durch das türkische Kassationsgericht „ein weiteres Indiz für ein Muster an unfairen Gerichtsverfahren“ ist, „das im türkischen Strafrechtsystem nach wie vor zu beobachten“ sei?