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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Kostenrisiken der geplanten festen Fehmarnbeltquerung
Haltung der Bundesregierung zur Kritik des Präsidenten des Bundesrechnungshofs an den finanziellen Auswirkugen des Projekts, v. a. an den Kosten der Hinterlandanbindung und an unklaren Formulierungen in dem bezüglichen Staatsvertrag mit Dänemark, Prüfung kostengünstigerer Alternativen
Fraktion
DIE LINKE
Datum
06.02.2009
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/1170622.01.2009
Kostenrisiken der geplanten festen Fehmarnbeltquerung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/11706
16. Wahlperiode 22. 01. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Dorothee
Menzner und der Fraktion DIE LINKE.
Kostenrisiken der geplanten festen Fehmarnbeltquerung
Am 10. Dezember 2008 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur
Ratifizierung des am 3. September 2008 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, und seiner dänischen Amtskollegin
Carina Christensen unterzeichneten Staatsvertrag über eine feste
Fehmarnbeltquerung beschlossen. Bereits am 30. Oktober 2008 allerdings hatte der Präsident
des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der
Verwaltung, Prof. Dr. Dieter Engels, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) schwere Bedenken gegen diesen
Gesetzentwurf geäußert, da „die finanziellen Auswirkungen auf zukünftige Haushalte für
den Gesetzgeber nicht transparent sind“.
Dies begründet der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung,
Prof. Dr. Dieter Engels, u. a. damit, dass die Deutsche Bahn Netz AG, die den
Ausbau der Schienenhinterlandanbindung durchführen soll, nicht an die
Festlegungen des Staatsvertrages gebunden ist (siehe dazu auch die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/11336), und sich „mangels Interesse“ „2004 aus den
Verhandlungen zum Ausbau der Zulaufstrecken (…) zurückgezogen“ hat. Für
die Schienenhinterlandanbindung seien zudem die genaue Streckenführung und
die Kosten nicht bekannt, somit wisse der Bund nicht, „ob der vorgesehene
zweistufige Ausbau wirtschaftlich vertretbar ist“.
Zudem habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
selber vor kurzem einen Bericht herausgegeben, in dem für „Großprojekte
Kostensteigerungen von 60 bis 100 Prozent festgestellt“ wurden. „Darüber hinaus sind
die zugrunde gelegten Verkehrsprognosen zu optimistisch und eine Konkurrenz
durch Fährverkehr ist nicht auszuschließen“, deswegen geht der
Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Prof. Dr. Dieter Engels, davon
aus, „dass sich die feste Verbindung nicht refinanzieren wird“, woraus für die
Bundesrepublik Deutschland der Druck entsteht, „sich an der festen Verbindung
finanziell zu beteiligen“.
Ferner bemängelt der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der
Verwaltung, Prof. Dr. Dieter Engels, u. a. die völlige Unklarheit der Bedeutung der
in Artikel 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 sowie Artikel 22 Absatz 2 Satz 2 und 3 des
Staatsvertrages genannten „Annahmen“, „Voraussetzungen des Projektes oder
für Teile des Projektes“ die „zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages
bekannt“ sind – also der unbestimmten Rechtsbegriffe, somit sei unklar, an was
Abweichungen gemessen werden könnten, die wiederum Nachverhandlungen
zur Folge haben könnten. Es ist also unklar, wann die Klausel „werden die Ver-
Drucksache 16/11706 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodetragsstaaten die Lage aufs neue erörtern“ im juristischen Sinne anwendbar sein
würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedenken des Bundesbeauftragten
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Prof. Dr. Dieter Engels (bitte mit
Begründung)?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kostenrisiken insbesondere für die
Schienenhinterlandanbindung auf deutscher Seite (bitte mit Begründung)?
3. Warum enthält der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf
keine konkreten Aussagen zur Höhe der Belastungen für den
Bundeshaushalt und Bundesunternehmen (bitte mit Begründung)?
4. Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesbeauftragten für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Prof. Dr. Dieter Engels, aufgreifen,
„möglichst kurzfristig verbindliche Vereinbarungen in Bezug auf die
Schienenhinterlandanbindungen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu schließen“?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
5. Was sind die aktuellsten Kostenschätzungen für den Ausbau der deutschen
Schienenhinterlandanbindung, von wann sind diese, und auf welchen
Planungen basieren diese?
6. Welchen Anteil der Kosten soll die DB AG übernehmen?
7. Warum hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Staatsvertrag
ohne Nachverhandlungen über den Vertragstext angesichts der Bedenken
des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Prof.
Dr. Dieter Engels, insbesondere zu Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 22
Absatz 2 zugestimmt (bitte mit Begründung)?
8. Warum soll die feste Fehmarnbeltquerung vier Fahrspuren für den
Straßenverkehr erhalten?
9. Wurde irgendwann im Verfahren auch die Alternative einer Verbindung mit
nur zwei Fahrspuren geprüft?
Wenn ja, wann, und welche Ergebnisse bezüglich der Wirtschaftlichkeit
hatte diese Prüfung?
Wenn ja, um wie viel niedriger lägen die Baukosten?
Wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies für die Dimensionierung der
Straßenhinterlandanbindungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, hält die Bundesregierung dies angesichts der sehr niedrigen
Verkehrsprognose von etwa 9 000 Fahrzeugen täglich im Jahr 2015 für
gerechtfertigt?
10. Welche Kosten werden voraussichtlich die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen für die Schifffahrt zur Vermeidung von Schiffskollisionen
verursachen?
11. Wer trägt diese Kosten?
12. Ist dies im Staatsvertrag geregelt?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11706Wenn nein, welche Konsequenzen hat dies für die Beurteilung der
Kostenfolgen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung?
13. Trifft es zu, dass Dänemark dafür eine gesonderte Nutzen-Kosten-Analyse
machen will?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?
14. Wer würde die Kosten im Falle von Schiffskollisionen mit der festen
Fehmarnbeltquerung tragen?
15. Welche Verfahren – laut Artikel 2 Absatz 3 des Staatsvertrages über den
Bau einer festen Fehmarnbeltquerung unterliegt die Genehmigung der
Querung dem jeweils geltenden Recht des Staates – sollen in der
Bundesrepublik Deutschland für die feste Fehmarnbeltquerung durchgeführt
werden (Raumordnungsverfahren, Linienbestimmungsverfahren,
Planfeststellungsverfahren)?
16. Hat die Europäische Union im Zuge der Gewährung von TEN-Mitteln
(TEN – Transeuropäische Netze) für den geplanten Bau einer festen
Fehmarnbeltquerung gefordert, dass eine strategische Umweltprüfung (SUP)
im Zusammenhang mit dieser Planung durchgeführt wird?
17. Akzeptiert die Europäische Union, dass die Bundesrepublik Deutschland
und Dänemark keine SUP für dieses Projekt durchführen wollen?
18. Wurde die Einrichtung einer dritten Fahrspur auf der bestehenden Brücke
über den Fehmarnsund geprüft?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
19. Würde es die Tragfähigkeit der Fehmarnsundbrücke zulassen, dass sie
zusätzliche Fahrzeuge auf einer dritten Spur aufnimmt?
Berlin, den 20. Januar 2009
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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