Behinderungsbedingte Armutsrisiken
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Armutsrisiko und Behinderungen: „Gesundheitsstörungen und Krankheiten, insbesondere wenn sie länger andauern, können sich […] nachteilig auf die Bildungs-, Erwerbs-, und Einkommenschancen auswirken und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen.“ (3. Armuts- und Reichtumsbericht, Seite 24).
Am Beginn behinderungsbedingter Armutskarrieren steht die Mehrbelastung von Familien mit behinderten Kindern. In der „Risikoanalyse Kinderinvalidität“ kommt der Deutsche Ring zu folgendem Ergebnis: „Aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs ihrer Kinder, können betroffene Eltern meist weniger arbeiten und müssen somit auf Geld verzichten. Die Abweichungen zum durchschnittlichen Haushaltseinkommen können im Monat bis zu 1 200 Euro betragen.“ (www.presseportal.de/pm/50773/1144495).
Die behinderungsbedingte Benachteiligung setzt sich durch Barrieren im Bildungssystem fort: „Im Jahr 2005 waren 15 Prozent der behinderten Menschen zwischen 25 und 45 Jahren ohne Schulabschluss gegenüber 3 Prozent bei den nicht behinderten Menschen in dieser Altersgruppe.“ Die Wahrscheinlichkeit, die Hochschulreife zu erlangen, sinkt durch eine Behinderung um die Hälfte, die Chance auf einen Hochschulabschluss gar um zwei Drittel (3. Armuts- und Reichtumsbericht, Seite 159).
Die Bildungsbenachteiligung beeinflusst neben anderen Diskriminierungseffekten direkt die Arbeitsmarktchancen behinderter Menschen. So berichten Männer und Frauen mit niedrigem Berufsstatus 3,5- bzw. 1,9-mal häufiger über eine amtlich anerkannte Behinderung, als diejenigen mit hohem Berufsstatus (3. Armuts- und Reichtumsbericht, Seite 164). Insgesamt bestreiten nur knapp ein Fünftel aller Menschen mit Behinderung ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit (Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 406 vom 30. Oktober 2008). Zudem ist das Risiko der Arbeitslosigkeit für kranke oder behinderte Menschen deutlich höher (3. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 163). Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen mit länger andauernden Krankheiten werden häufiger entlassen und haben eine geringere Chance, wieder eingestellt zu werden (ebd., Seite 107). Dementsprechend liegt eine amtlich anerkannte Behinderung bei kurzzeitarbeitslosen Männern doppelt so häufig vor wie bei Erwerbstätigen. Langzeitarbeitslose sind sogar knapp viermal so häufig von Behinderung betroffen (ebd., Seite 164). Auch von einem wirtschaftlichen Aufschwung profitieren Menschen mit Behinderung am wenigsten: „Zwar sank die Arbeitslosigkeit zwischen August 2007 und August 2008 um insgesamt 13,8 Prozent. Bei Schwerbehinderten sank diese Zahl jedoch nur um 8,8 Prozent.“ (kobinet Nachrichten, 28. August 2008).
Der Aspekt der Erwerbsarbeit wirkt sich direkt auf das Einkommensniveau von Menschen mit Behinderungen und ihr Risiko, arm zu werden, aus. „So haben z. B. über ein Drittel der behinderten alleinlebenden Menschen im Alter von 25 bis unter 45 Jahren ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 700 Euro, während dieser Anteil bei der entsprechenden Gruppe der nicht behinderten Personen nur 19 Prozent beträgt.“ (3. Armuts- und Reichtumsbericht, Seite 163). Im Vergleich zur höchsten Einkommensgruppe finden sich anteilmäßig in der Armutsrisikogruppe drei- bzw. fünfmal so viele Frauen und Männer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (ebd., Seite 106). Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht stellt dementsprechend fest, „dass es eine Wechselwirkung zwischen Gesundheitszustand und Einkommensniveau insofern gibt, als gesundheitlich beeinträchtigte Menschen schlechtere Arbeitsmarktchancen und daher niedrigere Einkommen haben“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Kann die Bundesregierung beziffern, wie sich die Variablen Behinderung/Schwerbehinderung auf das statistische Armutsrisiko der Betroffenen, im Verhältnis zum Armutsrisiko der nichtbehinderten Bevölkerung auswirken (bitte Aufschlüsselung nach Geschlecht und Alter sowie Art und Schwere der Behinderung)?
Falls der Bundesregierung zu Frage 1 keine Angaben vorliegen, warum wurden diese nicht im Rahmen des 3. Armuts- und Reichtumsberichtes erhoben bzw. aufgeschlüsselt?
Ist vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen eine solche detaillierte Gegenüberstellung als Maßstab für die Erfolge im Kampf gegen behinderungsbedingte Armutsrisiken bei künftigen Erhebungen (nächster Bericht zur Lage der behinderten Menschen sowie 4. Armuts- und Reichtumsbericht) geplant?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Ursache und Wirkung im Hinblick auf den im 3. Armuts- und Reichtumsbericht festgestellten Zusammenhang von Armut und Behinderung/Krankheit vor?
a) Wie sehr wird das Armutsrisiko durch eine vorhandene Behinderung/Krankheit bestimmt?
b) Wie sehr wird das Risiko gesundheitlicher Einschränkungen durch vorhandene Armut bestimmt?
c) Warum wurde dieser Ursache-Wirkungszusammenhang im Rahmen des 3. Armuts- und Reichtumsberichts nicht ausgewiesen bzw. erhoben?
Falls der Bundesregierung zu Frage 4a und 4b keine Angaben vorliegen, welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Armuts- und Krankheitsrisiken plant die Bundesregierung auf der Grundlage welcher unterstellten Kausalzusammenhänge der beiden genannten Faktoren?
In wie vielen Fällen ist eine eintretende Pflegebedürftigkeit Ursache für Verarmung bei Betroffenen und Familienangehörigen?
Wie wirkt sich die Behinderung eines Kindes auf das Armutsrisiko sowie die Einkommens- und Vermögensverteilung von Familien aus (bitte im Vergleich mit Familien mit Kindern ohne Behinderungen angeben)?
Falls der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 keine Angaben vorliegen, warum wurden diese bislang nicht erhoben?
Ist eine zukünftige Erhebung geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass nach EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) keine gesonderte Erhebung für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen?
Wie lässt sich dieser Umstand in Zukunft ändern?
Welche Schritte sind geplant, um die Bildungsbenachteiligung behinderter Menschen im Sinne der Umsetzung des Rechts auf ein inklusives Bildungssystem (inclusive education system), wie es die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vorsieht, zu beseitigen (bitte explizite Angabe der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 24 Absatz 2a, b, d und e)?
Wie bewertet die Bundesregierung behinderungsbedingte Nachteile und Armutsrisiken, vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, insbesondere der in den Artikeln 24 (Education), 27 (Work and employment), 28 (Adequate standard of living and social protection) und 30 (Participation in cultural life, recreation, leisure and sport) formulierten Rechte auf Bildung, Arbeit, Teilhabe und einen adäquaten Lebensstandard?
In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung individuelle und kollektive Verantwortung bei dem Problem behinderungsbedingter Armutsrisiken?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung (jenseits von gesundheitlicher Prävention, aktivierender Arbeitsmarktpolitik und neuen Formen der Mittelvergabe bei gleicher Leistungshöhe), um objektive materielle Nachteile, die aus aktuell bestehenden Behinderungen resultieren, auszugleichen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, den statistisch auf Behinderung rückführbaren Unterschied in der Einkommens- und Vermögensverteilung durch bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung auszugleichen?
Falls die Bundesregierung eine sofortige solidarische Kompensation behinderungsbedingter Einkommensnachteile für sinnvoll erachtet, welche konkreten Schritte sind dazu geplant?
Falls die Bundesregierung diese Kompensation nicht für sinnvoll erachtet, welches Gerechtigkeitskonzept liegt dann der Verweigerung der Ausgleiche behinderungsbedingter monetärer Nachteile zugrunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Kausalitätsprinzip (also nach den Ursachen einer Behinderung) vergeben werden, so dass etwa ein Unfallopfer finanziell besser gestellt ist, als jemand, der von Geburt an die gleiche Behinderung hat?
Erkennt die Bundesregierung im Kausalitätsprinzip einen Diskriminierungseffekt entlang individueller Behinderungsursachen?
a) Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dass eine Ungleichbehandlung aufgrund von Behinderungsursachen anders zu bewerten ist, als eine Ungleichbehandlung aufgrund der gesetzlich anerkannten Diskriminierungsmerkmale?
b) Falls ja, wann wird die Bundesregierung im Rahmen der Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Artikel 3 des Grundgesetzes (GG)) das Finalitätsprinzip für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile einführen, so dass die Leistungsvergabe auf Grundlage objektiv bestehender Nachteile erfolgt?
Inwiefern wird das im 3. Armuts- und Reichtumsbericht benannte behinderungsbedingt höhere Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko bei der Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld I (hinsichtlich Bezugsdauer) und Arbeitslosengeld II (hinsichtlich Sanktionsmaßnahmen) ausgleichend berücksichtigt?
Welche Schritte sind geplant, um die Arbeitsmarktbenachteiligung behinderter Menschen, im Sinne des Artikels 27 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen („the right of persons with disabilities to work, on an equal basis with others; this includes the right to the opportunity to gain a living by work freely chosen or accepted in a labour market and work environment that is open, inclusive and accessible to persons with disabilities“) zu beseitigen?
Welche Rolle spielt die Bekämpfung behinderungsbedingter Armutsrisiken für die Umsetzung des Rechtes auf volle Teilhabe im Sinne der Artikel 29 und 30 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Menschen mit Assistenz- und Pflegebedarf diese Mehrbedarfe erst dann voll bezahlt bekommen, wenn Einkommen und Vermögen bis auf ein Existenzminimum aufgebraucht sind?
Wie lässt sich eine Gesetzgebung, in der Menschen aufgrund ihrer Behinderung eine lebenslange Einkommenslage auf dem Niveau des Existenzminimus droht, mit der Verpflichtung durch die UN-Konvention „to enable persons with disabilities to attain and maintain maximum independence […] and full inclusion and participation in all aspects of life“ (Artikel 26 Absatz 1) vereinbaren?
Inwieweit ist die jüngste Pflegereform geeignet, behinderungsbedingte Verarmung zu verhindern?
Inwieweit ist das Persönliche Budget als neue Leistungsform geeignet, das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderung zu senken?
Welche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung sieht das Steuerrecht vor?
Inwieweit schützen diese vor Armut?