Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für die Monate November, Dezember und das Gesamtjahr 2008
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus den von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur amtlichen Asylstatistik geht unter anderem hervor, welchen erheblichen Umfang Widerrufsverfahren in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. So wurden von Januar bis Oktober 2008 ca. 35 000 Widerrufsverfahren eingeleitet, in knapp 6 000 Fällen kam es zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11141, Antwort zu Frage 3).
Bei mehr als einem Viertel aller Asylerstanträge (27,6 Prozent) wurde die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats im Rahmen der Dublin-II-Verordnung festgestellt, auf etwa drei Viertel dieser Ersuchen antworteten die Mitgliedstaaten zustimmend (bis Oktober 2008: 3 615 Fälle; vgl. Bundestagsdrucksache 16/11141, Antwort zu Frage 6).
Allein nach Griechenland wurden bis zum Oktober 2008 von der Bundesrepublik Deutschland aus etwa 200 Asylsuchende, mehrheitlich irakische Flüchtlinge, im Rahmen des Dublin-Systems „rücküberstellt“ – obwohl zum Beispiel das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) von einer „Verletzung aller Prinzipien und Schutzstandards der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer Konventionen“ in Griechenland ausgeht und die Einstellung aller Rücküberstellungen nach Griechenland fordert (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11277).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/ Genfer Flüchtlingskonvention und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate November und Dezember 2008 (bitte getrennt angeben), und für das Jahr 2008 insgesamt, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007 (in Prozent, bitte zusätzlich auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bei wie vielen Entscheidungen im Jahr 2008 wurden lediglich formelle Entscheidungen getroffen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und soweit möglich nach Art der Entscheidung differenzieren, etwa: Einstellung des Verfahrens, Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates), und wie hoch war die Gesamtschutzquote im Jahr 2008, wenn die verschiedenen Formen der Anerkennung nur auf die inhaltlichen (und nicht formellen) Entscheidungen bezogen werden (bitte auch nach den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im November und Dezember 2008 (bitte getrennt angeben) und im Jahr 2008 insgesamt eingeleitet, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007 (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es im November und Dezember 2008 und im Gesamtjahr 2008, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007 (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin II-Verordnung wurden im November und Dezember 2008 (bitte differenzieren) und im Gesamtjahr 2008 eingeleitet, und wie lauten die jeweilige Vergleichswerte für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es im November und Dezember 2008 (bitte differenzieren) und im Gesamtjahr 2008, wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden im November und Dezember 2008 (bitte differenzieren) und im Gesamtjahr 2008 vollzogen, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten differenzieren)?
d) Wieso wird die Zahl der Selbsteintritte nicht statistisch erfasst, sondern lediglich „im Verhältnis zu Griechenland für einen unbestimmten Zeitraum manuell“ erfasst (Bundestagsdrucksache 16/11141, Antwort zu Frage 6b), und hängt dies gegebenenfalls zusammen mit einer fehlerhaften Benutzung der Bearbeitungssoftware durch Bearbeiterinnen und Bearbeiter des BAMF?
Wie viele Asylanträge wurden im November und Dezember 2008 (bitte getrennt angeben) und im Gesamtjahr 2008 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger angeben)?