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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verwendung von Elektroschockwaffen durch deutsche Sicherheitskräfte

Recht- und Zweckmäßigkeit sowie Gesundheits- bzw. Lebensgefährlichkeit von Elektroschock-Distanzwaffen, nähere Angaben zur Elektroschockwaffenverwendung durch Polizei, Bundespolizei, Justizvollzugswesen, Bundeswehr, private Sicherheitsdienste und Privatpersonen; technische Merkmale der Waffen sowie herstellende Firmen, Wirksamkeit der EU-Verordnung 1236/2005 den Waffenhandel betreffend, mögliche Gesetzesinitiative bzgl. der Wertung der Elektroschockwaffenausfuhr als Straftatbestand, fehlende Angaben zu Elektroschockwaffen im Rüstungsexportbericht

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1180628. 01. 2009

Verwendung von Elektroschockwaffen durch deutsche Sicherheitskräfte

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Heike Hänsel, Kersten Naumann, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Elektroschock-Distanzwaffen („Taser“) sind weltweit bei Polizeien, Militärs und Wachschutzunternehmen in zunehmendem Maße im Einsatz. In der Bundesrepublik Deutschland wurden in zahlreichen Bundesländern Probeläufe mit der Anwendung von Elektroschockwaffen bei den Polizeien durchgeführt.

Die Funktionsweise dieser Waffen basiert darauf, dass an Drähten befestigte Nadeln auf die Zielperson gefeuert und anschließend Stromstöße von bis zu 50 000 Volt durch den Körper gejagt werden, so dass es zu einer kurzfristigen Lähmung kommt. In der Entwicklung sind gegenwärtig auch „Liquid-Taser“, die Stromimpulse mittels leitfähiger Flüssigkeiten übertragen.

Die Hersteller preisen die Waffe als angeblich ungefährliches Instrument, das die Handlungsmöglichkeiten der Anwender um ein wichtiges „nonletales“ Mittel erweitere. Tatsächlich sind Elektroschockwaffen aber hochgefährliche Geräte, wie Menschenrechtsorganisationen immer wieder betonen. Das französische Netzwerk Raid-H verweist auf eine Untersuchung in den USA. Nach Angaben der Zeitung „Arizona Republic“ seien im Zeitraum von 1999 bis 2005 167 Menschen in den USA und Kanada nach Angriffen mit einer Taserwaffe gestorben (http://www.raidh.org/RAIDH-devoile-la-liste-des-167.html). In 27 Fällen hätten Gerichtsmediziner erklärt, der Taser sei eine Todesursache, habe zum Tod beigetragen oder könne als Todesursache nicht ausgeschlossen werden. Amnesty International Schweiz erklärt: „Alleine zwischen 2002 und 2007 hat AI in den USA und in Kanada mehr als 290 Fälle dokumentiert, bei denen Menschen im Rahmen eines ‚Taser‘-Einsatzes gestorben sind“ (http://www.amnesty.ch/de/themen/schweiz/taser/umwerfende-spannung). Besonders riskant scheinen Elektroschockwaffen für Personen zu sein, die an Herzkrankheiten leiden oder unter Drogeneinfluss stehen.

Da die „Taser“ von der Industrie als ungefährlich bezeichnet werden, ist zu befürchten, dass sich Sicherheitskräfte zu einem vorschnellen Einsatz dieser Waffe verleiten lassen, ggf. auch um „störende“ Personen schneller zu disziplinieren, als dies mit herkömmlichen polizeilichen Mitteln möglich wäre. Dass ein Taser-Einsatz kaum nachweisbare Spuren hinterlässt, erhöht das Missbrauchspotential, ohne dass das Opfer später den Missbrauch beweisen kann.

Das Antifolterkomitee der UNO hat im November 2007 Bedenken gegen die Verwendung des Modells „TaserX26“ in Portugal geäußert, weil diese Waffe derart starke Schmerzen zufüge, dass sie „eine Form der Folter“ darstelle, und unter bestimmten Umständen „den Tod verursachen kann“ (CAT/C/PRT/CO/4). Aus diesem Grund forderte das Komitee Portugal auf, den Verzicht auf die Verwendung dieser Waffe ins Auge zu fassen.

Der Europäischen Kommission sind Hinweise bekannt, „dass in mehreren Ländern derartige Waffen zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe missbraucht werden“. Sie hat deshalb im Juni 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 erlassen, welche die Ausfuhr von Elektroschockwaffen unter Genehmigungsvorbehalt stellt, allerdings nur für die Ausfuhr in Drittländer. Sie hat auch ausdrücklich festgehalten, dass ein Mitgliedstaat „ein Verbot der Aus- und Einfuhr von Fußeisen, Mehr- Personen-Fesseln und tragbaren Elektroschock-Geräten beschließen oder aufrechterhalten“ könne.

Amnesty International fordert, die Verwendung von Tasern auf solche Fälle zu beschränken, in denen Polizisten auch die Erlaubnis hätten, tödliche Feuerwaffen einzusetzen. Außerdem müsse die Verwendung auf speziell geschultes Personal beschränkt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Recht- und Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Elektroschock-Distanzwaffen bei der Polizei, und auf welche Erfahrungen stützt sie sich dabei?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gesundheits- bzw. Lebensgefährdung, die von Angriffen mit Elektroschockwaffen ausgehen, und auf welche Untersuchungen und Erfahrungen stützt sie sich dabei?

a) Welche Untersuchungen sind (von wem und mit wessen Finanzierung) durchgeführt worden, die sich mit Gefährdungen für spezielle Risikogruppen befassen wie (beispielsweise) Kinder und Jugendliche, Senioren, Personen mit Herz-, Kreislauf- sowie Atemwegsbeschwerden, Personen, die unter Einfluss von Drogen stehen, Schwangere, und welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?

b) Bis zu welcher Volt- und Wattstärke gelten Elektroschockwaffen für die Bundesregierung als unbedenklich, mit welchen gesundheitlichen Folgen ist bei höheren Werten zu rechnen, und auf welchen Untersuchungsergebnissen basiert diese Bewertung?

3

Welche Untersuchungen bezüglich etwaiger medizinischer Langzeitfolgen eines Beschusses mit Elektroschockwaffen sind der Bundesregierung bekannt, und wer hat diese in Auftrag gegeben und finanziert?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den Einsatz dieser Waffen?

b) Inwiefern beabsichtigt sie, weitere Untersuchungen in Auftrag zu geben oder sich an diesen zu beteiligen?

4

In welchen Bundesländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Modellprojekte bzw. Probeläufe mit Elektroschockwaffen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen haben diese geendet?

5

Haben bei der Bundespolizei sowie bei der Bundeswehr Modellversuche bzw. Testläufe mit Elektroschockwaffen stattgefunden, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen haben diese geendet?

6

In welchen Bundesländern werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Elektroschockwaffen bei der Polizei verwendet?

a) Inwiefern gibt es dabei Beschränkungen (etwa auf bestimmte Einheiten und speziell geschulte Personen)?

b) Inwiefern wird Streifenpolizisten das Führen von Elektroschockwaffen gestattet?

c) Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Elektroschockwaffen gestattet, und inwiefern sind diese Bedingungen weiter gefasst als diejenigen für den Einsatz von Schusswaffen?

7

In welchen Bundesländern ist derzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsämtern, die allein oder gemeinsam mit Polizeivollzugsbeamten Streife gehen, das Führen von Elektroschockwaffen erlaubt?

8

Inwiefern sind Bundespolizisten mit Elektroschockwaffen ausgestattet, und welche Regelungen und Vorschriften gibt es für den Einsatz?

a) Wie viele Elektroschockwaffen sind im Besitz der Bundespolizei (bitte nach Modellen aufschlüsseln)?

b) Wie vielen Bundespolizisten ist das Führen von Elektroschockwaffen gestattet, und inwiefern ist eine spezielle Schulung hierfür erforderlich?

c) Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Elektroschockwaffen gestattet, und inwiefern sind diese Bedingungen weiter gefasst als diejenigen für den Einschatz von Schusswaffen?

d) Wie oft und unter welchen Umständen haben Bundespolizisten in den Jahren seit 2000 Gebrauch von Elektroschockwaffen gemacht?

e) Wie vielen im Ausland Dienst tuenden Polizisten ist das Führen von Elektroschockwaffen gestattet, und unter welchen Bedingungen können sie eingesetzt werden (bitte nach Einsatzorten, Missionen usw. aufgliedern)?

f) Inwiefern sind deutsche oder ausländische Einheiten, die im Rahmen von FRONTEX-Operationen eingesetzt sind, mit Elektroschockwaffen ausgestattet?

g) Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der weiteren Anschaffung von Elektroschockwaffen im Bereich der Bundespolizei ein, und wie viele Elektroschockwaffen sollen in den nächsten Jahren beschafft werden, und für welche Zwecke (bitte die Modelle nennen)?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbreitung und Anwendung von Elektroschockwaffen im Bereich des Justizvollzugswesens?

10

Inwiefern sind Bundeswehrangehörige mit Elektroschockwaffen ausgerüstet?

a) Wie viele Elektroschockwaffen sind bei der Bundeswehr vorgehalten (bitte nach Modellen aufschlüsseln)?

b) Wie vielen Bundeswehrangehörigen welcher Einheiten ist das Führen von Elektroschockwaffen gestattet, und inwiefern ist eine spezielle Schulung hierfür erforderlich?

c) Haben auch solche Soldaten, die nicht den Feldjägereinheiten angehören, die Berechtigung zum Führen von Elektroschockwaffen?

d) Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Elektroschockwaffen gestattet, und inwiefern sind diese Bedingungen weiter gefasst als diejenigen für den Einsatz von Schusswaffen (bitte gegebenenfalls nach Inland oder Einsatzgebieten aufgliedern)?

e) Wie oft und unter welchen Umständen haben Bundeswehrangehörige in den Jahren seit 2000 Gebrauch von Elektroschockwaffen gemacht?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der (weiteren) Anschaffung von Elektroschockwaffen im Bereich der Bundeswehr ein, und wie viele Elektroschockwaffen sollen in den nächsten Jahren für welche Zwecke beschafft werden (bitte die Modelle nennen)?

12

Inwiefern gehen die Vorschriften bei Polizeien und Bundeswehr hinsichtlich des Einsatzes von Elektroschockwaffen darauf ein, dass die in Frage 2a genannten Gruppen einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind?

13

Welche technischen Merkmale weisen die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Elektroschockwaffen auf (Spannung, Stärke, Reichweite, Stromleitung per Kabel oder Flüssigkeit)?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbreitung und Anwendung von Elektroschockwaffen in den EU-Mitgliedstaaten, und inwiefern werden Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch genutzt?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbreitung und Anwendung von Elektroschockwaffen bei privaten Sicherheitsdiensten und Privatpersonen in der Bundesrepublik Deutschland, und inwiefern sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Kontrolle und Lizenzierung?

16

Welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland stellen Elektroschock-Distanzwaffen her bzw. verbreiten sie (bitte Modelle angeben)?

17

Welche Firmen oder Institute sind an der Entwicklung bzw. Erforschung von Elektroschockwaffen beteiligt?

a) Inwiefern erhalten sie dabei Unterstützung durch den Bund (aus welchem Etat)?

b) Inwiefern gibt es Kooperationen mit Bundesbehörden (welchen, welcher Art)?

c) Welche Firmen wurden vertraglich vom Bund mit der Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroschock-Distanzwaffen beauftragt, und wie hoch sind die hierbei kalkulierten Kosten?

d) Inwiefern unterstützen deutsche Behörden die Entwicklung und Erforschung von Elektroschockwaffen im Ausland (bitte darlegen, welche Unternehmen bzw. Institute unterstützt werden, in welchem Land sich diese befinden und wie die Art der Unterstützung aussieht)?

e) Welche Forschungen mit welchen Forschungszielen werden derzeit betrieben?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Ratsverordnung 1236/2005, und auf welche konkreten Zahlen und Erfahrungen stützt sie sich dabei?

a) Wie viele Genehmigungsanträge auf Ausfuhr von Elektroschockwaffen sind von wem seit Inkrafttreten der Ratsverordnung gestellt worden, und für wie viele Elektroschockwaffen sollten dabei Genehmigungen eingeholt werden?

b) Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt, zurückgezogen, abgelehnt, und wie viele befinden sich noch im Genehmigungsverfahren?

c) Für wie viele Elektroschockwaffen wurde eine Ausfuhrgenehmigung erteilt (bitte nach Bestimmungsländern aufgliedern)?

d) Wie viele Elektroschockwaffen sind tatsächlich ausgeführt worden, und in welche Bestimmungsländer?

e) Müssen die Bestimmungsländer eine Endverbleibsgarantie abgeben, und wie ist gewährleistet, dass diese eingehalten wird bzw. überprüft werden kann?

f) Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die illegale (ungenehmigte) Ausfuhr von Elektroschockwaffen?

19

Wie viele Elektroschockwaffen sind seit dem 1. Januar 2000 in EU-Mitgliedstaaten exportiert worden (bitte nach einzelnen Staaten auflisten)?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, Gesetzesinitiativen zu entfalten mit dem Ziel, einen Verstoß gegen die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von Elektroschockwaffen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu deklarieren, um die abschreckende Wirkung zu vergrößern, und wenn nein, warum nicht?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Möglichkeit eines Ausfuhrverbots für Elektroschockwaffen Gebrauch zu machen, oder strebt sie weitere Einschränkungen für deren Ausfuhr an, und wenn nein, warum nicht?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Anzeigepflicht für den Export von Elektroschockwaffen an EU-Mitgliedsländer einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

23

Aus welchen Gründen macht die Bundesregierung in ihrem Rüstungsexportbericht keine Angaben zur Ausfuhr von Elektroschockwaffen und anderen Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können?

Berlin, den 22. Januar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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