BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verkehrssituation auf der B 9, B 39 und A 61 in Speyer

Maßnahmen gegen Lärm- und Feinstaubemissionen, Einführung einer Lkw-Maut auf fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

17.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1182430. 01. 2009

Verkehrssituation auf der B 9, B 39 und A 61 in Speyer

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der Einführung der Lkw-Maut kam es zu zunehmenden Lkw-Ausweichverkehren auf Bundesstraßen, so auch im Raum Speyer von der B 35, A 61, A 5 und A 6 auf die mautfreie B 9 und B 39. Anliegerinnen und Anlieger berichten von gestiegenen Lärm- und Feinstaubimmissionen, regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen wegen mangelnder Kontrolldichte und einer Nichtbeachtung des Überhol- und Nachtfahrverbots für Lkw. Hinzu kam die Ansiedlung von Logistikunternehmen, deren Anlieferverkehr über die B 9 führt. Damit kam es zu einem starken Anstieg des Schwerlastverkehrs. Den offiziellen Studien zum Verkehrsaufkommen durch die Landesregierung stehen eigene Zählungen der Bürgerinitiative gegenüber, die ein weitaus größeres Verkehrsaufkommen feststellen. Die Bürgerinnen und Bürger bemängeln insbesondere, dass seit 2002 keine konkreten Verkehrszählungen von offizieller Seite mehr stattgefunden haben, sondern die von der Landesregierung verwendeten Daten lediglich durch Hochrechnung von vor der Mauteinführung erhobenen Zahlen zum Verkehrsaufkommen stammen und so das tatsächliche Verkehrsaufkommen „schön gerechnet“ wird.

Mit der Zunahme des Verkehrs einher geht eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner, bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Lärmgrenze, ab der Lärm nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitsschädlich ist (über 55 Dezibel tagsüber, über 45 Dezibel nachts), wird nach Messungen der Bürgerinitiative B 9, B 39, A 61 in Speyer fast durchgängig auf der kompletten Strecke der B 9 und B 39 überschritten.

Da die Verkehrsordnung für Lkw auf Bundesstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h vorsieht, geht das Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz bei seinen Lärmkartierungen von den bei 80 km/h erzeugten Belastungen von Lkw aus. Unberücksichtigt bleibt, dass in der Realität viel höhere Lärmwerte erzeugt werden, da die Geschwindigkeit nahezu von allen Fahrzeugen um 10 bis 20 km/h überschritten wird. Dies wäre jedoch nur durch Langzeitmessungen erfassbar, die bislang von der Landesregierung Rheinland-Pfalz abgelehnt werden. Ebenso finden Geschwindigkeitskontrollen offenbar nur sehr unzureichend statt.

Den Anliegen der Bevölkerung nach einer erneuten, unabhängigen Begutachtung der Situation wird von Seiten der Landesregierung jedoch keinerlei Rechnung getragen. Entgegen den EU-Vorgaben wurde bei der Erstellung der Lärmkartierung die Bevölkerung nicht einbezogen.

Die Bundesregierung hat Handlungsmöglichkeiten, weil das Maut-Gesetz in seiner Konzeption vorsieht, dass auch Bundesstraßen bemautet werden können. In Speyer würde dies die Belastung durch Maut-Vermeidungsverkehre auf den Bundesstraßen reduzieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Über welche aktuellen Messdaten zu Lärm- und Feinstaubemissionen entlang von Autobahnen und Bundesstraßen verfügt die Bundesregierung?

2

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Lärmbelastung von Anwohnerinnen und Anwohnern in der unmittelbaren Nähe von Bundesstraßen?

Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Lärmbelastungen zu reduzieren?

3

Sieht das Ministerium in dem Zusammenhang, dass laut den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) bereits Lärmimmissionen von 50 dB als gesundheitsgefährdend gelten und in der Bundesimmissionsrichtlinie dagegen 70 dB am Tag und 60 dB in der Nacht als zumutbar betrachtet werden, Änderungsbedarf bei der Bundesimmissionsrichtlinie?

4

Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Ausmaß der Verlagerungsverkehre nach Einführung der Lkw-Maut in Rheinland-Pfalz?

Welche Zahlen liegen für die Region Speyer bzw. die Bundesstraßen B 9 (zwischen Worms und Wörth) und B 39 vor?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der „Bürgerinitiative B 9, B 39, A 61“ in Speyer, wonach das tatsächliche Lärmaufkommen im Bereich von B 9, B 39 und A 61 um Speyer bei Weitem das Maß übersteigt, welches von der Landesregierung aufgrund angenommener Geschwindigkeiten und veralteter Zahlen hochgerechnet wurde?

Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund neue Verkehrszählungen bzw. eine neue, unabhängige Beurteilung der Lärmsituation für notwendig?

Falls nein, warum nicht?

6

Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vor dem Hintergrund des Fehlens des Einschwingverkehrs bei der letzten Bundesverkehrszählung, eine neue Verkehrszählung in der angesprochenen Region Speyer durchzuführen?

Prüft das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung derzeit Möglichkeiten, um Lärmbelastungen durch die B 9, B 39 und A 61 für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Region Speyer zu reduzieren, und wenn ja, welche?

7

Wann und wo haben in der Region Speyer auf der B 9, B 39 und A 61 Geschwindigkeitskontrollen stattgefunden, und wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Geräten oder von Brücken aus die Aussage des Landes Rheinland-Pfalz, wonach regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen wegen fehlender Standspuren nicht durchführbar seien?

8

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für eine Bemautung von Bundesstraßen in der Region Speyer?

Wenn ja, prüft das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konkret die Einführung einer Maut für bestimmte Strecken?

Wenn ja, für welche?

Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung für eine Ausweitung der Mauterhebung auf die betroffenen Verkehrswege erfüllt sein?

9

Plant die Bundesregierung mittelfristig eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen und auf Lkw ab 3,5 Tonnen, wie es in Österreich und anderen EU-Ländern Standard ist?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche zusätzlichen Einnahmen ließen sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Erhebung von Maut auf allen für den Fernverkehr relevanten Bundesstraßen sowie der Ausweitung auf Lkw ab 3,5 Tonnen allgemein und konkret im Streckenabschnitt Worms–Wörth erzielen?

11

Hat das Land Rheinland-Pfalz konkret um die Prüfung einer Entlastung der Bundesstraßen B 9 und B 39 gebeten?

12

Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Verlagerungsverkehren stehen der Stadt Speyer und dem Land Rheinland-Pfalz bereits heute zur Verfügung?

Berlin, den 30. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen