Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln
der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In welchem Genehmigungsstadium befinden sich die Anträge mehrerer Firmen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für eine beschränkte Zulassung der Bestrahlung zur Entkeimung von Gewürzen?
Welche Kritiker dieses Verfahrens, d. h. der Konservierung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen, wurden bisher im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens angehört bzw. um Stellungnahme gebeten?
Zu welchen Ergebnissen kam der Bundesgesundheitsrat bei seinen Beratungen, und sind diese Ergebnisse geeignet, ein Verbot zu erlassen?
Besteht derzeit die Absicht der Bundesregierung, die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen zur besseren Haltbarmachung oder zu sonstigen Zwecken allgemein zuzulassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß u. a. auch die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstäben mbH., Hannover, großes Interesse an der Genehmigung der radioaktiven Bestrahlung von Lebensmittel hat, da die Radioisotope Kobalt 60 und Cäsium 137, die zur Bestrahlung verwendet werden, aus dem radioaktiven Abfall von Brennelementen aus Atomkraftwerken gewonnen werden können?
Kann die Bundesregierung den Import bestrahlter Lebensmittel ausschließen, und wie kontrolliert sie das bestehende Importverbot?
Setzt sich die Bundesregierung auf EG-Ebene dafür ein, daß das in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Verbot der radioaktiven Bestrahlung von Lebensmitteln auch in den anderen EG-Ländern eingeführt werden soll?