Bildungspolitische Maßnahmen im Konjunkturpaket II
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss am 13. Januar 2009 darauf geeinigt, im Rahmen des Konjunkturpaketes II ein Kommunales Investitionsprogramm aufzulegen, in dessen Mittelpunkt eine Bildungs- und Qualifizierungsinitiative stehen soll (vgl. http://www.bundesregierung.de).
Auf letzte sollen als Bundeszuschuss in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 6,5 Mrd. Euro entfallen. Mit diesem Geld sollen Kindergärten, Schulen und Hochschulen insbesondere energetisch saniert und die Forschung gefördert werden.
Zudem sollen für 2009 und 2010 im Bundeshaushalt 1,2 Mrd. Euro zusätzlich für „Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Weitere 770 Mio. Euro sollen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) fließen, um hiermit insbesondere die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 25 Jahre ohne Berufsabschluss sowie von Jugendlichen, die schon lange eine Lehrstelle suchen, zu fördern. Schließlich soll dass Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) geöffnet und um 200 Mio. Euro aufgestockt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
a) Welches sind die zentralen Ziele, die die Bundesregierung mit der so genannten Bildungs- und Qualifizierungsinitiative im Rahmen des Konjunkturpaketes II verbindet?
a) In welchen Bildungsbereichen hält die Bundesregierung den zusätzlichen Finanzbedarf für besonders groß (bitte begründen)?
a) Welche Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem Investitionsprogramm an konkrete Bildungseinrichtungen sollten aus Sicht der Bundesregierung vorgegeben werden, und inwieweit besteht hierüber Konsens mit den Ländern?
a) Inwieweit soll sich die Sanierung von Schulen und Hochschulen über Ziele der Energieeffizienz hinaus auch an pädagogischen Zielen (wie beispielsweise der Schaffung der Möglichkeit eines Ganztagsbetriebs der Schulen) orientieren (bitte begründen)?
a) Auf welcher Grundlage und mit welchen Einschränkungen kann nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzierung von bildungspolitischen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II grundgesetzeskonform ausgestaltet werden, wo doch mit der Föderalismusreform I festgelegt wurde, dass der Bund keine Finanzhilfen für die Bildung mehr gewähren darf?
a) Anhand welchen Verteilungsschlüssels werden die 6,5 Mrd. Euro Bundeszuschuss unter den Bundesländern aufgeteilt (bitte auch den jeweiligen Betrag für jedes Bundesland aufschlüsseln)?
a) Geht die Bundesregierung im Hinblick auf den Eigenanteil der Länder davon aus, dass auch die strukturschwachen Bundesländer die Mittel vollständig abrufen können und werden (bitte begründen)?
Inwieweit ist eine eventuelle Ausweitung des Investitionsprogramms vorgesehen für den Fall, dass es deutlich mehr sanierungsbedürftige Bildungseinrichtungen gibt, als durch das vorliegende Programm saniert werden können?
Welche Maßnahmen sind geplant, um über das Konjunkturpaket II hinaus zu einer nachhaltigen und verlässlichen Bildungsfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zu kommen (bitte Maßnahmen und dazugehörige Mittel aufführen)?
a) In welchem Umfang wurden die für das Programm WeGebAU zur Verfügung gestellten Mittel bisher in Anspruch genommen, und wie wird diese Situation von der Bundesregierung beurteilt?
a) Für welche zusätzlichen Personengruppe sollen das Programm WeGebAU im Zuge des Konjunkturpaktes II geöffnet werden (bitte möglichst genau abgrenzen)?
a) Inwieweit wird der Ausbau des Programms WeGebAU mit Maßnahmen verbunden, die auf eine Steigerung der Inanspruchnahme des Programms führen (wie beispielsweise Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Änderungen der Antragsverfahren)?
Zu welchen Anteilen sollen die an die Träger der Grundsicherung und an die Bundesagentur für Arbeit fließenden Mittel auf die von der Bundesregierung benannten Zielbereiche (Qualifizierung und Aktivierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 25 Jahre, die über keinen Berufsabschluss verfügen, und von Jugendlichen, die schon lange vergeblich eine Lehrstelle suchen, sowie Ausbau von Betreuung und Pflege) verteilt werden?
a) Zu jeweils welchem Anteil sollen die zusätzlichen Mittel von den Trägern der Grundsicherung und der Bundesagentur für Arbeit für Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen ausgegeben werden (bitte begründen)?
Wie viele Personen können durch den Ausbau der unter den Fragen 9 bis 12 genannten Maßnahmen zusätzlich gefördert werden (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?