Visumsverweigerung für Straßenfußballmannschaften aus Ghana und Nigeria
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur ersten Straßenfußballweltmeisterschaft in Berlin-Kreuzberg, die unterstützt wird von der UNO und der Bundesregierung und als Bestandteil des Kulturprogramms der Fifa gilt, waren 24 Teams aus aller Welt geladen, 13 von ihnen aus visumpflichtigen Ländern (vgl. Berliner Zeitung vom 26. Juni 2006 und die tageszeitung vom 27. Juni 2006). Die Teams wurden von Sozialprojekten vor Ort zusammengestellt, die in den Bereichen Gewalt, Drogen, Rassenhass, Aids usw. aktiv sind. Jugendlichen aus wenig gefestigten Familien- und sozial schwachen Lebensverhältnissen sollte die Chance gegeben werden, ihr Können im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland unter Beweis zu stellen und etwas anderes zu erleben als Armut, Ausgrenzung und Hoffnungslosigkeit.
Den Mannschaften aus Ghana und Nigeria wurden keine Visa erteilt. Das Auswärtige Amt begründete dies nach den benannten Zeitungsberichten damit, dass Zweifel daran bestünden, ob auch alle Teilnehmer nach dem Turnier wieder in ihre Heimat zurückkehren würden. Es liege eine fehlende „Verwurzelung im Heimatland“ vor. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, erklärte am 28. Juni 2006 im Deutschen Bundestag, dass bei Gesprächen deutlich geworden sei, dass einige Jugendliche eine Karriere als Profifußballer in Deutschland anstrebten und deshalb Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestünden. Auch gebe es Zweifel an der Echtheit von Dokumenten. Deutsches und europäisches Recht dürfe auch für die Fußballweltmeisterschaft und Nebenveranstaltungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, betonte, die Visa-Bestimmungen seien für alle gleich (vgl. Berliner Zeitung und die tageszeitung vom 29. Juni 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Um welche Visa handelte es sich im Falle der beiden afrikanischen Straßenfußballmannschaften, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Ablehnung?
Gab es spezielle ermessensleitende Entscheidungsvorgaben oder Anweisungen an die Botschaften im Zusammenhang mit der Straßenfußball-WM, und wenn ja, welche, oder erfolgte die Prüfung der Visumserteilung in jeweiliger eigener Zuständigkeit der Botschaften?
Handelte es sich um Einzelfallprüfungen oder wurden die Visa mannschaftsbezogen geprüft?
Wenn allen Spielern und Betreuern einer Mannschaft das Visum versagt wurde, wie verträgt sich das mit dem Grundsatz einer Einzelfallprüfung?
Lässt die problemlose Erteilung von Visa für die Beteiligten aus den 22 anderen Staaten Schlüsse auf eine besonders rigide Prüfungs- und Entscheidungspraxis der Botschaften in Ghana und Nigeria zu?
Wenn nein, welche anderen Erklärungen hat die Bundesregierung für die unterschiedliche Verfahrensweise; wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Vergabepraxis in den besagten Botschaften mit denen der anderen Botschaften zu harmonisieren?
Ist für die Bundesregierung die von einigen Jugendlichen geäußerte Hoffnung, womöglich Profifußballer in Deutschland werden zu können, bereits ein hinreichendes Indiz für die Annahme einer mangelnden Rückkehrbereitschaft (bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung Fälle von Fußballspielern aus dem außereuropäischen Ausland bekannt, die von Profivereinen zu Probetrainings u. Ä. eingeladen worden sind, denen ein Visum aber verweigert wurde, weil ihre Absicht, in Deutschland eine Profikarriere als Fußballer aufzunehmen, klar war?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes bzw. des Schengen-Abkommens und der Gemeinsamen Konsularischen Konstruktion bestanden, den Fußballmannschaften aus Ghana und Nigeria trotz etwaiger Bedenken hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft aus politischen Gründen (öffentliches Interesse) dennoch ein Visum zu erteilen?
Wenn es keine solche Möglichkeit gibt, wird die Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen oder in der EU auf eine Änderung der maßgeblichen Übereinkommen und Vereinbarungen drängen, und wenn nein, warum nicht?
Wiegt nach Auffassung der Bundesregierung die nicht auszuschließende (theoretische) Gefahr, dass einzelne jugendliche Straßenfußballer (zunächst) nicht (freiwillig) wieder ausreisen oder der eingetretene (tatsächliche) Imageschaden schwerer, den Deutschland dadurch erleidet, dass Bundesbehörden die Teilnahme von zwei Mannschaften an der ersten Straßenfußballweltmeisterschaft verhindert haben?
Ist der Bundesregierung etwas darüber bekannt, wie die Jugendlichen, die an der Teilnahme an der Straßenfußballweltmeisterschaft gehindert wurden, hierauf reagiert haben, und plant die Bundesregierung Initiativen oder zumindest eine Geste zur Entschuldigung/Wiedergutmachung?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?