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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Umsetzung der "Verkehrsregeln" für den Finanzmarkt

<span>Wirkung von Initiativen der Bundesregierung gegen Finanzmarktkrise und negative Erscheinungen des sog. Laisser-faire-Kapitalismus nach der Regierungserklärung von Finanzminister Peer Steinbrück vom 29. September 2008, Harmonisierung der Regulierungs- und Kontrollmöglichkeiten auf europäischer Ebene</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1183804. 02. 2009

Stand der Umsetzung der „Verkehrsregeln“ für den Finanzmarkt

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Regierungserklärung durch den Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, vom 29. September 2008 schloss sich dieser der Erkenntnis an, „dass wir nach der Bankrotterklärung des in weiten Teilen des Finanzmarktes in den letzten Jahrzehnten dominierenden Laisser-faire-Kapitalismus neue „Verkehrsregeln“ brauchen […].“ Was diese neuen „Verkehrsregeln“ nach Auffassung der Bundesregierung beinhalten müssten, legte er sodann in acht Punkten dar, die nacheinander auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden müssten: Die Verhinderung außerbilanzieller Risiken, eine höhere Liquiditätsvorsorge der Banken, die persönliche Haftung verantwortlicher Finanzmarktakteure, die Vergütungssysteme der Banken, die Rolle des Internationalen Währungsfonds (IWF) als Kontrollinstanz für die Einhaltung von Finanzmarktstandards, das Verbot rein spekulativer Leerverkäufe, die Einschränkung der Möglichkeit Kreditrisiken zu verbriefen und eine weitere Harmonisierung der europäischen Aufsichtsregime. Diese Positionierung wurde wenige Tage später in einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bestärkt und um weitere Regulierungsaspekte, wie etwa eine neue Regulierung von Ratingagenturen, ergänzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Initiativen hat die Bundesregierung seither auf jeweils internationaler, europäischer und nationaler Ebene bei der Verhinderung außerbilanzieller Risiken unternommen, und welche Fortschritte konnten dabei erzielt werden?

2

Welche Initiativen hat die Bundesregierung seither jeweils auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bei der Einschränkung der Möglichkeiten zur Kreditverbriefung unternommen, und welche Fortschritte konnten hierbei erzielt werden?

3

Ist es in Anbetracht dessen, dass der Bundesminister der Finanzen in der o. g. Rede einen Anteil von bis zu 20 Prozent erwogen hatte, für die Bundesregierung bereits ein Erfolg, dass die EU-Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag (Ratsdok. 13713/08) vorsieht, dass der Originator lediglich 5 Prozent des zu verbriefenden Kreditriskos in den eigenen Büchern halten sollte?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wie hoch sollte dieser Anteil nach Ansicht der Bundesregierung mindestens sein, und wie begründet sie dies?

4

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt möglich, forderungsbesicherte Wertpapiere (sog. Asset Backed Securities) zu emittieren, die dem Originatoren- bzw. Investoreninteresse an Insolvenzferne, Risikoauslagerung und Eigenkapitalerhalt entsprechen, wenn außerbilanzielle Risiken vollständig verhindert werden sollen?

Wenn ja, wie müsste ein solches System der Kreditverbriefung organisiert sein?

5

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung auf jeweils internationaler, europäischer und nationaler Ebene bei der Verhinderung von Risiken, die von Hedgefonds ausgehen, und welche Erfolge konnten dabei bisher erzielt werden?

6

Welche Initiativen, und mit welcher Maßgabe hat die Bundesregierung seit Herbst vergangenen Jahres jeweils auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene ergriffen, um ein Verbot von Leerverkäufen durchzusetzen, und welche Fortschritte sind dabei zu verzeichnen?

7

Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung rein spekulative von weniger spekulativen Leerverkäufen?

8

Haben die Ende Oktober 2008 zu beobachtenden Leerverkäufe bei der Spekulation mit Volkswagen-Aktien nach Ansicht der Bundesregierung zur Verbesserung der Markteffizienz und zur Sicherung von Beschäftigung beigetragen (bitte mit Begründung)?

9

Welche Schritte hat die Bundesregierung bis zum Herbst vergangenen Jahres, und welche danach auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene unternommen, um eine höhere Liquiditätsvorsorge der Banken zu erreichen, und welche Fortschritte sind dabei festzustellen?

10

Welche Mindestanforderungen an die Liquiditätsvorsorge der Banken hält die Bundesregierung dabei im Einzelnen für erforderlich, und wie begründet sie dies?

11

Warum kann es nach Ansicht der Bundesregierung, in Anbetracht des Debakels der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), dennoch nicht Aufgabe der Finanzaufsicht sein, die Geschäftsmodelle von einzelnen Banken zu bewerten (so der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück bei seiner Erläuterung der Rettungsaktion der HRE vor der Bundestagsfraktion DIE LINKE.)?

12

Wie kann eine höhere Liquiditätsvorsorge hinreichend abgesichert und beaufsichtigt werden, ohne dass die Finanzaufsicht die Geschäftsmodelle der Banken in ihre Betrachtung mit einschließt?

13

Findet sich die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen zur Regulierung von Ratingagenturen in dem entsprechenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (Ratsdok. 15661/08) vollständig wieder?

Wenn nein, warum nicht?

14

Hält die Bundesregierung es für zielführend, im Bereich der Ratingagenturen auf mehr Wettbewerb zu setzen, da der zu beurteilende Emittent als Kunde der Ratingagentur in erster Linie ein Interesse an einer guten Note hat?

15

Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine internationale, europäische oder nationale Ratingagentur mit Gebührenstruktur, die in hoheitlichem Auftrag fungiert und über alle Zweifel der Unabhängigkeit erhaben ist?

16

Was spricht, trotz der noch nicht abgeschlossenen Regulierung und der noch unzureichenden Aufarbeitung der Rolle der Ratingagenturen in der Finanzkrise, dafür, diesen im Rahmen der Novellierung des Pfandbriefgesetzes erstmals eine maßgebliche Rolle zuzuweisen?

17

Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit Herbst vergangenen Jahres auf jeweils internationaler, europäischer und nationaler Ebene ergriffen, um die persönliche Haftung verantwortlicher Finanzmarktakteure zu forcieren, und welche Erfolge konnten dabei bisher erzielt werden?

18

Welche Initiativen, und mit welcher Maßgabe hat die Bundesregierung seit Herbst vergangenen Jahres auf jeweils internationaler, europäischer und nationaler Ebene ergriffen, um auf die Vergütungssysteme der Banken Einfluss zu nehmen, und welche Erfolge konnten dabei bisher erzielt werden?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Möglichkeit zur Kreditvergabe durch Unternehmen, die nicht unter den Regelungsbereich des Kreditwesengesetzes fallen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und an die allgemeine Finanzmarktstabilität steht?

20

Die Einhaltung welcher bestehenden und noch zu schaffenden weltweiten Finanzmarktstandards sollte der IWF überwachen, und mit welchen Befugnissen sollte er dabei ausgestattet sein?

21

Was spricht dafür, und was spricht dagegen, die von der Bundesregierung für den IWF vorgeschlagene Funktion einer Institution der Vereinten Nationen zu übertragen?

22

Was hat die Bundesregierung zur Schaffung einer solchen internationalen Überwachungsinstanz unternommen, und wie weit ist sie ihren Zielen dabei bisher näher gekommen?

23

Welche Widerstände gilt es nach Ansicht der Bundesregierung bei der Harmonisierung der europäischen Finanzaufsicht jeweils im Bereich der Beaufsichtigung von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern zu überwinden?

Wie beurteilt sie den Fortgang dieses Harmonisierungsprozesses?

24

Bei welchen Schritten sieht sich die Bundesregierung bei den proklamierten „Verkehrsregeln“ für den Finanzmarkt jeweils in der Lage, im „nationalen Alleingang“ die angesprochenen Regulierungsdefizite wettzumachen, wenn sich in der internationalen bzw. europäischen Abstimmung keine oder nur unzureichende Ergebnisse erzielen lassen?

25

Zu welchen der proklamierten „Verkehrsregeln“ für den Finanzmarkt plant die Bundesregierung konkrete Gesetze in das parlamentarische Verfahren einzubringen, und wann ist damit jeweils zu rechnen?

Berlin, den 3. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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