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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Austausch nicht funktionierender Rußpartikelfilter - Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit der Kulanzregelung

Rechtswidrigkeit der Unterlassung des rückwirkenden Entzugs der Allgemeinen Betriebserlaubnis für funktionsunfähige Partikelminderungssysteme und der Rückforderung gewährter finanzieller Förderung durch die Bundesregierung, Erkenntnisse der Bundesregierung über den Umfang bzw. die Förderung des Austauschs unwirksamer Partikelminderungssysteme

Fraktion

DIE LINKE

Datum

24.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1186209. 02. 2009

Austausch nicht funktionierender Rußpartikelfilter – Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit der Kulanzregelung

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aufgrund der kriminellen Energie von drei Herstellern von Partikelminderungssystemen (PMS) wurden über 45 000 praktisch wirkungslose Filter in Diesel- Pkw eingebaut. Erst spät, im Oktober 2007, nahm die Bundesregierung offiziell zur Kenntnis, dass diese Filter nicht den vorgeschriebenen Grad von 30 Prozent Minderung erreichten. Zur Frage, ob die Bundesregierung tatsächlich erst so spät davon erfahren hat, dass einige PMS funktionsunfähig sind, gab es bereits mehrere, z. T. gemeinsame Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages.

Nachdem die Unwirksamkeit der Filter offenbar wurde, versuchte die Bundesregierung mit einer sog. Kulanzregelung dem Problem zu begegnen. Diese am 28. November 2007 geschlossene Vereinbarung wurde allerdings nicht mit den Herstellern der funktionsunfähigen PMS, sondern mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) und dem Gesamtverband Autoteile-Handel e. V. (GVA) geschlossen.

Fraglich ist, ob die Bundesregierung mit der Kulanzregelung und dem Verzicht auf den rückwirkenden Entzug der Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) der funktionsunfähigen PMS sowie dem Verzicht auf die Rückforderung der zu Unrecht gewährten finanziellen Förderung in Höhe von 330 Euro pro Fahrzeug über die Kfz-Steuer rechtmäßig gehandelt hat. Das Gutachten „Rechtliche Konsequenzen der Verwendung unzureichend wirksamer Partikelminderungssysteme“ vom 24. November 2008, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) erstellt wurde, legt die Schlussfolgerung nahe, dass die Bundesregierung gesetzeswidrig gehandelt hat. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass man durch den Entzug der ABE die Halter bestraft hätte, die sich in gutem Glauben einen Filter eingebaut hätten. Deswegen sei man auf die Kulanzregelung verfallen.

Im Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Austausch nicht funktionierender Rußpartikelfilterungssysteme vom 10. November 2008 verweist die Bundesregierung bezüglich der Frage der Anzahl bereits ausgetauschter fehlerhafter PMS auf die Angaben des ZDK und des GVA. Danach seien vom ZDK mit Stand 25. September 2008 1 480 PMS ausgetauscht worden, vom GVA mit Stand 15. August 2008 6 897. Zusätzlich seien ca. 11 000 Gutscheine an Fahrzeughalter für den Austausch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeteilt worden. Eigene Angaben über die Zahl der ausgetauschten PMS hat die Bundesregierung bislang noch nicht veröffentlicht. Der ursprüngliche Einbau eines PMS musste aber von den Fahrzeughaltern in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sonst wurde keine steuerliche Förderung gewährt. Einträge in die Fahrzeugpapiere werden dem Zentralen Fahrzeugregister gemeldet, das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geführt wird. Diese Daten sind der Bundesregierung also ohne weiteres zugänglich.

Lassen Fahrzeughalter nun ein nicht funktionierendes PMS durch ein neues ersetzen, können sie dies ebenfalls in ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Da die Bundesregierung weder die ABE für die fehlerhaften PMS entzogen hat, noch eine Rückforderung der steuerlichen Förderung anstrebt, entstehen für die Fahrzeughalter allerdings keine Nachteile, wenn sie dies nicht tun. Wird allerdings ein Weiterverkauf des Fahrzeugs angestrebt, ist es für die Fahrzeughalter vorteilhaft, diesen Austausch eintragen zu lassen. Da der rückwirkende Entzug der ABE und die Rückforderung der steuerlichen Förderung politisch noch diskutiert werden, ist davon auszugehen, dass viele Fahrzeughalter einen solchen Austausch in ihre Fahrzeugpapiere haben eintragen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die im DUH-Gutachten vertretene Auffassung, dass die rechtswidrig erlangten ABE aufgrund Anlage 26 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Ziffer 8 hätten rückwirkend zurückgenommen werden müssen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die im DUH-Gutachten vertretene Auffassung, dass die Untätigkeit des KBA eine strafrechtliche Relevanz hat, weil es den Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ (§ 266 des Strafgesetzbuchs – StGB) erfüllt?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Feststellung, dass PMS funktionsunfähig sind, § 12 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) zur Anwendung kommen müsste, nachdem die Steuer neu festzusetzen ist, „wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, eine Steuerermäßigung […] eintreten oder wegfallen oder wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht vorliegen“ (bitte mit Begründung)?

4

Wie viele Fahrzeughalter haben bis zum 31. Dezember 2008 den Ersatz eines funktionsunfähigen PMS in ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle Fahrzeughalter den Austausch eines funktionsunfähigen PMS in ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen sollten?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass dies auch geschieht, bzw. was hat sie unternommen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Trifft es zu, dass Fahrzeughalter, die ein funktionsunfähiges PMS durch ein funktionsfähiges ersetzen, erneut Gebühren für den Eintrag des neuen Filters in die Fahrzeugpapiere zahlen müssen?

7

Trifft es zu, dass einige Bundesländer diese Gebühr in diesen Fällen aus Kulanz erlassen?

Wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung diesbezüglich irgendwelche Weisungen, Empfehlungen oder Ähnliches gegeben?

Wenn ja, welche und wann?

Wenn nein, warum nicht?

9

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie viel Prozent der Fahrzeughalter, die ein funktionsunfähiges PMS durch ein funktionsfähiges ersetzt haben, diesen Austausch in ihre Fahrzeugpapiere eingetragen haben?

Wenn ja, wie viel Prozent sind dies?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie viele funktionsunfähige PMS wurden bis zum 31. Dezember 2008 durch ein funktionsfähiges ersetzt?

11

Versucht die Bundesregierung eigene Daten über den Austausch funktionsunfähiger PMS zu gewinnen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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