Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Cornelia Hirsch, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Petra Pau, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution 61/143 (2006) der VN-Generalversammlung wurden sämtliche internationale Verpflichtungen der Staaten noch einmal bestätigt, die diese u. a. zur Verstärkung ihrer Bemühungen zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auffordern, sowie einen hinreichenden Schutz der Opfer einfordern. Im Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen in Deutschland zum 6. Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) wird festgestellt, dass es die finanzielle Situation der noch bestehenden Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen häufig nicht erlaubt, allen Frauen und ihren Kindern in allen Regionen des Landes gleichwertig und ohne Ansehen ihrer Herkunft, ihres Einkommens oder Aufenthaltsstatus Schutz, Beratung und Unterstützung zu gewähren. Demgegenüber hatte der entsprechende Bericht der Bundesregierung lediglich angemerkt, dass „weitere Verbesserungen der Interventionen und des Hilfesystems angezeigt sind“ (Kapitel II 5.2, S.15).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche konkreten Handlungsnotwendigkeiten leitet die Bundesregierung in ihrem eigenen Verantwortungsbereich im Sinne der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland aus der Tatsache ab, dass bei Schutzangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder der Schlüssel für einen Frauenhausplatz pro Einwohner je nach Region zwischen 1:17 100 und 1:6 200 schwankt (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder die zur Verfügung stehenden Mittel für die Finanzierung eines Frauenhausplatzes innerhalb des Bundesgebietes zwischen 800 Euro und 12 000 Euro jährlich betragen (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder der prozentuale Finanzanteil, den die Frauenhausmitarbeiterinnen selbst für die Aufrechterhaltung ihrer Schutzangebote als Eigenmittel akquirieren müssen, innerhalb des Bundesgebietes zwischen drei und 70 Prozent beträgt (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder 38 Prozent aller Frauenhäuser angeben, sie dürften keinen „ortsfremden“ Frauen Zuflucht gewähren, und nur etwa 10 Prozent von ihnen einen barrierefreien Zugang gewährleisten (bitte begründen)?
(Quelle der Angaben: Protokoll Nr. 16/69 des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Öffentliche Anhörung vom 12. November 2008 und Anhang).