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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

BMU-Kapazitäten für den Post-Kyoto-Prozess

<span>Beschäftigung hausinterner Bediensteter und externer Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorarverträgen zur Vorbereitung eines Post-Kyoto-Abkommens durch das BMU, Vermeidung des Einfließens einseitiger Unternehmensinteressen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1186509. 02. 2009

BMU-Kapazitäten für den Post-Kyoto-Prozess

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verhandlungen um das EU-Klimapaket und seine rechtliche Umsetzung auf EU-Ebene sind mit der Verabschiedung der entsprechenden Richtlinien durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament im Dezember 2008 beendet. Auf internationaler Ebene müssten in der Klimaschutzpolitik für die Bundesregierung nunmehr die Verhandlungen um ein Post-Kyoto-Abkommen in den Mittelpunkt rücken, welche im Dezember 2009 in Kopenhagen zur Verabschiedung eines internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012 führen sollen. Den Hauptteil der Verhandlungen werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) leisten. In der Vergangenheit wurden diese bei internationalen Verhandlungen nicht selten durch externe Berater mit Zeit- oder Honorarverträgen unterstützt, die aus Unternehmen oder Einrichtungen entsendet wurden, welche nicht der Bundesregierung unterstehen.

Für die Verhandlungen sind ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten notwendig. Dabei ist jedoch zu verhindern, dass über personelle Verflechtungen einseitige Unternehmensinteressen Eingang in die deutsche Verhandlungsposition finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bereitete das BMU intern den Verhandlungsprozess um das EU-Klimapaket vor, gab es dazu eigene Arbeitsgruppen etc., und wie gestaltet sich entsprechend die Vorbereitung des Verhandlungsprozesses um das Post-Kyoto-Abkommen?

2

Wie hoch schätzt das BMU den personellen und finanziellen Aufwand zur Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das Post-Kyoto-Abkommen im Vergleich zum Prozess um das EU-Klimapaket?

3

Welchen Raum nahmen im BMU die Verhandlungen mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern sowie Lobbyorganisationen der Wirtschaft bei den Verhandlungen um das EU-Klimapaket ein, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den vergleichbaren Aufwand bei den Verhandlungen um das Post-Kyoto-Abkommen?

4

Wie viele interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte das BMU im Jahr 2008 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das EU-Klimapaket?

5

Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorarverträgen beschäftigte das BMU im Jahr 2008 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das EU-Klimapaket; wie viele davon mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele als Honorarkräfte oder mit vergleichbaren Verträgen zur fachlichen Unterstützung?

6

Wie viele interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das BMU im Jahr 2009 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das Post-Kyoto-Protokoll?

7

Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorarverträgen beschäftigt das BMU im Jahr 2009 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das Post-Kyoto-Protokoll; wie viele davon mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele als Honorarkräfte oder mit vergleichbaren Verträgen zur fachlichen Unterstützung?

8

In welcher Höhe standen im Jahr 2008 im BMU-Haushalt finanzielle Mittel (etwa für Honorare oder Werkaufträge für Studien) für die Verhandlungen um das EU-Klimapaket zur Verfügung, und in welcher Höhe sind finanzielle Mittel im Etat 2009 für die Verhandlungen um das Post-Kyoto-Protokoll vorgesehen?

9

Wie viele Stellen wurden oder werden im BMU von den Verhandlungen um das EU-Klimapaket für den Post-Kyoto-Prozess umgewidmet?

10

Aus welchen Unternehmen und Einrichtungen kamen die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das BMU mit Zeit- oder Honorarverträgen für die Verhandlungen um das EU-Klimapaket beschäftigte, und wie viele waren es jeweils?

11

Aus welchen Unternehmen und Einrichtungen kommen die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das BMU für die Verhandlungen um das Post-Kyoto-Abkommen mit Zeit- oder Honorarverträgen beschäftigt, und wie viele sind es jeweils?

12

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass gegebenenfalls über die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorarverträgen bei den Verhandlungen um ein Post-Kyoto-Protokoll einseitig Unternehmensinteressen Eingang in die Verhandlungspositionen finden?

Berlin, den 5. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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