Haftung innerhalb des integrierten Konzerns Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwieweit erfolgt eine Haftung des Konzerns Deutschen Bahn AG (DB AG) für Verluste, die bei der DB Mobility Logistics AG erfolgen (und in diesem Zusammenhang auch Verluste in einem Insolvenzfall der DB Mobility Logistics AG)?
Ist es möglich, dass sofern eine Haftung der DB AG für Verluste, die bei der DB Mobility Logistics AG erfolgen, vorliegt, Verluste der DB Mobility Logistics AG (und in diesem Zusammenhang auch Verluste in einem Insolvenzfall der DB Mobility Logistics AG) über die DB AG auch finanzielle Auswirkungen auf die DB Netz AG haben könnten?
Ist es möglich, dass sofern Verluste der DB Mobility Logistics AG über die DB AG auch finanzielle Auswirkungen auf die DB Netz AG haben können, Verluste der DB Mobility Logistics AG (und in diesem Zusammenhang auch Verluste in einem Insolvenzfall im Bereich DB Mobility Logistics AG) zu erhöhten Trassenentgelten und/oder einem erhöhten Subventionsbedarf im Bereich der DB Netz AG führen könnten?
Welche Auswirkungen hat die konzernweite Finanzierung der DB AG nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung auf eine etwaige Haftung der DB AG und ggf. auch der DB Netz AG für Verluste der DB Mobility Logistics AG (und in diesem Zusammenhang auch Verluste in einem Insolvenzfall der DB Mobility Logistics AG)?
Wäre es möglich, eine derartige Haftung zu begrenzen bzw. auszuschließen, sofern derzeit eine Haftung der DB AG für Verluste, die bei der DB Mobility Logistics AG erfolgen, vorliegt und dass Verluste der DB Mobility Logistics AG über die DB AG auch finanzielle Auswirkungen auf die DB Netz AG haben können?
Wäre dies auch bei einer Beibehaltung der Konzernfinanzierung möglich?
Sind die mit den vorstehenden Fragen angesprochenen Aspekte (bitte ggf. getrennt für die einzelnen Fragen/Aspekte beantworten) von der Bundesregierung selbst untersucht worden, und/oder sind entsprechende Untersuchungen durch externe Berater erfolgt, und/oder sind entsprechende Untersuchungen durch die DB AG durchgeführt worden?
Falls ja, in welchem Umfang sind im letztgenannten Falle die Untersuchungsergebnisse von der DB AG an die Bundesregierung weitergegeben worden?
Falls nein, sind derartige Untersuchungen ggf. noch geplant?
Erwartet die Bundesregierung, dass sofern eine Haftung der DB AG für Verluste vorliegt, die bei der DB Mobility Logistics AG erfolgen, und dass Verluste der DB Mobility Logistics AG über die DB AG auch finanzielle Auswirkungen auf die DB Netz AG haben können, eine entsprechende Haftungswirkung zu Fehlanreizen bei Investitionsentscheidungen im Bereich der DB Mobility Logistics AG führen könnte, wie durch anerkannte Erkenntnisse der Finanzierungstheorie prognostiziert?